Großartig, vielen Dank, Herr Professor, für diese spannenende Vorlesung!!
@ullrichmeier262 жыл бұрын
Vielen Dank. Tolle Vorlesung, es stimmt alles. Inhalt, Stimme, Glaubwürdigkeit.
@philipplaube52685 жыл бұрын
immer sehr spannende vorlesungen.
@IsaBellum-w4z10 ай бұрын
Haben Sie vielen Dank fuer das Bereitstellen Ihrer Vorlesungen,ich wuenschte Sie waeren mein Professor!
@genovevaleonmunoz15002 жыл бұрын
Vielen Dank.
@nurfragen17164 жыл бұрын
Hey, ich habe eine Frage. Haben Sie vielleicht eine Ahnung, was der Unterschied zwischen einer vollkommenen und unvollkommenen Pflicht ist? und was genau dies ist? Bin gerade verloren! Liebe Grüße
4 жыл бұрын
Liebe(r) Nutzer(in): Kant verwendet die Begriffe in der GMS dahingehend, dass man bei Verletzung einer "vollkommenen" ("engeren", "unnachlasslichen") Pflicht nicht einmal *denken* kann, dass die entsprechende Maxime verallgemeinert wird, hingegen bei Verletzung einer "unvollkommenen" ("weiteren", "verdienstlichen") Pflicht lediglich nicht *wollen* kann, dass die entsprechende Maxime verallgemeinert wird. Dieser Unterschied wird in Vorlesung 8a genauer erläutert (ca. Minuten 38 bzw. 48). Der Begriff wird von anderen Autoren vor allem dahingehend verwendet, dass bei Verletzung einer "vollkommenen" Pflicht Rechte anderer Personen beeinträchtigt werden, hingegen bei Verletzung einer "unvollkommenen" Pflicht keine Rechte anderer Personen betroffen sind. Diese Grenzziehung dürfte allerdings nicht vollständig mit der obigen Unterscheidung in der GMS zusammenfallen.