Sehr interessante Denkanstöße und Ratschläge auf diesem Channel! Danke dafür, weiter so!
@DieterHomburg11 ай бұрын
Danke fürs Feedback und schön, dass du hier bist :-)
@lighty573811 ай бұрын
Als Ergänzung: auch als gesetzlich Versicherter hat man grundsätzlich freie Arzt- und Krankenhauswahl, auch wenn hier die Einschränkung gilt, dass diese über eine Kassenzulassung verfügen müssen. Auch als gesetzlich Versicherter muss man nicht ins nächstgelegene Krankenhaus.
@DieterHomburg11 ай бұрын
Danke fürs Feedback und du hast Recht grundsätzlich schon.. nur.... ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig, benötigt der gesetzlich Versicherte eine Krankenhauseinweisung. Diese wird von einem Facharzt oder Allgemeinmediziner ausgestellt. Der Arzt kann die Wünsche seines Patienten bezüglich der Krankenhauswahl berücksichtigen. Es gibt aber gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Krankenhauswahl. Zum einen sollen in geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser ausgewählt werden (§ 73 Abs. 4 SGB V), zum anderen muss es sich um ein zugelassenes Vertragskrankenhaus (§ 108 SGB V) handeln. Im Sozialgesetzbuch (§ 39, Abs. 2) heißt es auch: „Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Anweisung genanntes Krankenhaus, können die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.“.Losgelöst davon gilt: Gesetzlich Versicherte haben keine freie Arztwahl. Das Krankenhaus entscheidet, welche Ärztin oder welcher Arzt den Patienten behandelt.Privatkliniken sind ingessamt für einen GKV Versicherten ein Problem. Wenn überhaupt übernimmt die GKV einen Teil. LG, Dieter
@lighty573811 ай бұрын
@@DieterHomburg Stimmt, innerhalb eines KH gilt die freie Arztwahl nicht, im niedergelassenen Bereich schon (zumindest die mit Kassenzulassung). Das "niedergelassen" hatte ich vergessen. „Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Anweisung genanntes Krankenhaus, können die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.“ Das gilt dann aber eher für Kosten, die nicht mit der Behandlung an sich zusammenhängen, etwa wenn ein Transport ins KH über 300 km statt 20 km erfolgt. Die Behandlung an sich kostet durch die Fallpauschalen überall jedoch gleich viel. Die Mehrkosten kann man sich aber zum Glück auch als GKV-Versicherter mit einer KH-Zusatz absichern. Klar, als gesetzlich Versicherter ist man eingeschränkter, aber dennoch nicht gänzlich machtlos. Und ja, ich weiß, dass man auch mit sämtlichen Zusatzversicherungen immer noch nicht das Niveau eines Privatversicherten erreicht. :( Was ist eigentlich deine Meinung zur weißen Liste?
@DieterHomburg11 ай бұрын
@@lighty5738 da hast du recht. insbesondere wenn du siehst wie gesetzlich Versicherte bei OP´s (selbst im Not-OP) hinten angestellt werden. Das wir teils desolate Zuständen (Personalmangel, aber auch Karl der die Anzahl der Patienten pro Arzt/Pfleger/Schwester) begrenzt. Also im KH finde ich ist die 2. Klassenmedizin schon krass zu vernehmen. Meine Eltern sind seit Monaten in verschiedenen Krankenhäusern (und immer noch) und ohne Privatversichertenstatus wäre das nicht auszuhalten. Die weiße Liste ist eine gute Möglichkeit um zu sehen, wer eine bestimmte Errankung häufig opieriert. Wir gehen den Weg über einen professionellen Ärztefinder-Service, die dann auch die Termine und Patientenbegeleitung koordinieren. Hier wird nicht nur anhand der Häufigkeit empfohlen, sondern nach Erfolgsquote. Du kennst dich gut aus, bist du im Medizinwesen aktiv?
@lighty573811 ай бұрын
@@DieterHomburg Indirekt, ich arbeite als Softwareentwickler im Bereich der Abrechnung von medizinischen Leistungen, darunter auch Privatliquidation. Das Interesse und Wissen an der ganzen Fachlichkeit dahinter kam quasi mit meiner Tätigkeit hinzu. Allein um zu wissen, wovon die Kunden überhaupt sprechen, wenn Begriffe wie Wahlleistungsvereinbarung etc. fallen. Später kam dann natürlich auch das Interesse dazu, wie man auch als GKV-Versicherter (zumindest teilweise) in den Genuss von privatärztlichen Leistungen kommen kann und welche Stolpersteine es gibt. Von der Existenz der weißen Liste und auch der "freien Krankenhauswahl" (zumindest im Sinne des SGB V) habe ich zum Beispiel durch eine Reportage erfahren, sprich einiges Wissen ist tatsächlich nur durch Zufall entstanden. Deinen Podcast bzw. Kanal kenne ich zugegebenermaßen nur durch Instagram-Anzeigen (ironischerweise während gleichzeitig die ganzen PKV-Werbungen ausgespielt werden). Und auch wenn du dich eher mit Vollversicherungen beschäftigst, sauge ich auch dieses Wissen aus den Podcasts auf. Spätestens wenn ich das Privileg erhalte, mich überhaupt mit der Entscheidung auseinandersetzen zu dürfen, eine PKV abzuschließen, ist das Wissen definitiv Gold wert. 🙂
@Benny1140711 ай бұрын
Moin Dieter super Video🙌. Wie ist das bei dem unisex Beamtentarif der Debeka ist da so ein Spezialist in einer Privatklinik mitversichert? Oder ist der Spezialist in der Privatklinik nur versichert wenn er nach GOÄ abrechnet?
@DieterHomburg11 ай бұрын
Hey, tue mir einen gefallen und frag das mal offiziell bei der Debeka an. Plus, frag was mit dem Teil ist den die Beihilfe übernehmen müsste in so einen Fall. Ob dieser über den Beihilfeergänzungstarif mitversichert ist. Auf ein Vergleichsprogramm würde ich mir hier nicht verlassen, sondern es Schwarz auf Weiß sehen wollen vom Versicherer direkt. VG, Dieter