Hallo Tania, meine Frage passt zwar nicht genau zu dem Thema, ich hoffe du kannst sie mir dennoch beantworten. Kurz zum Hintergrund: Auf einem Langstreckenflug ist ein Passagier kollabiert und hat sich dadurch ein SHT1+ Koplawu (Arbeitsdiagnose) zugezogen. Weiter war er hypoton / leicht tachykard mit schlechter SPO2 (vermutlich A Problem, teil verlegt durch Zunge während Bewusstlosigkeit). Keine Anzeichen auf schlimmeres mit Besserung unter O2 gabe. Der Flug wurde fortgesetzt und ich habe den Patienten unter Monitoring betreut, da ich mich auf die Frage "Doc in Bord" als Sani zu erkennen gegeben habe. Nach "direct Approach" haben wir den Patienten an den Flughafenarzt übergeben (ca. 2-3h später). Die Situation hat sich gut beherrschen lassen aber das wirft bei mir die Frage auf, was darf ich im Rahmen der Notkompetenzen, wenn hier der Patient kritisch geworden währe. Einfachster Fall dehydriert (Flugzeug und erbrechen) Zugang und Infusion ok? Oder im schlimmsten Fall, schweres SHT mit Krampfanfall, Medikamente? Grundsätzlich steht für solche Fälle im Flugverkehr ein Arzt über Funk zur Verfügung. und ich hätte im Fall der Infusion auch weniger bedenken. Aber reicht die Funk Anweisung aus um Medikamente zu spritzen. Das im kritischen Fall der nächstmögliche Flughafen mit Versorgung angeflogen wird ist klar. Das kann aber ggf. mehrere Stunden dauern (bei uns min 1,5-2h, bevor überhaupt eine Möglichkeit bestanden hätte). Geht die Verantwortung auf den "Funk" Doc über wie bei einem "normal" Einsatz, obwohl dieser nicht vor Ort ist? Und bin ich nicht sogar, durch die Garantenstellung verpflichtet, alles Menschenmögliche zu unternehmen um das Leben zu bewahren, solange ich die Maßnahme beherrsche und geschult bin? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Gruß Guido
@Rechtsanwalt-Tanja-Melzer5 жыл бұрын
Hallo G MR, vielen Dank für deine interessante Frage, welche sich jedoch nicht so einfach beantworten lässt. Grundsätzlich ist es so, dass in einem Luftfahrzeug das Recht jenen Landes gilt, in dessen Luftraum sich das Flugzeug gerade befindet, vgl. Art. 1 ICAO Abkommen. Alle Staaten, die unterzeichnet haben, erkennen damit an, dass jeder Staat über seinem Gebiet die ausschließliche Lufthoheit besitzt. Das sog. "flag right" kommt über dem offenen Meer zur Anwendung und regelt, dass in diesem Bereich das Rechtssystem des Zulassungslandes des Luftfahrzeuges bzw. der Luftfahrtgesellschaft greift. Daher kommt es immer darauf an, wo sich das Flugzeug beim Notfall gerade befindet und welches Rechtssystem gilt. Wie es für Deutschland geregelt ist, wird dir bekant sein. Bei den anderen Ländern muss ich leider passen. Sorry!