Рет қаралды 1,408
Abonnieren Sie gerne auch meinen Newsletter: bit.ly/MWYTnew....
-------------------------------------------------------
Ehegatten schenken sich nichts?!
Das sieht der BFH anders!
Ehegatten verwalten häufig ihr Kapitalvermögen gemeinsam auf sogenannten Oder-Konten. Die Finanzverwaltung geht dabei - in Übereinstimmung mit dem Zivilrecht - grundsätzlich von einer jeweils hälftigen Zurechnung des Kontoguthabens an die Ehegatten aus. Daher werden Ehegatten immer wieder von Steuerforderungen der Finanzämter überrascht, die insbesondere bei hohen Zahlungseingängen auf ein Oder- Konto einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang angenommen haben, sei es infolge des Verkaufs einer Unternehmensbeteiligung, von Aktien oder sonstiger Vermögenswerte.
Wie problematisch sind also Fälle, in denen keine ausdrückliche Vereinbarung über die tatsächliche Verwendung im Innenverhältnis getroffen und vor allem auch dokumentiert wurde? Ist in diesen Fällen immer ein Schenkungsteuertatbestand erfüllt und wie kann die Situation im Einzelfall - abgesehen von der Nutzung der persönlichen schenkungsteuerlichen Freibeträge - noch entschärft werden?
Diese und weitere Fragen bespreche ich in meinem heutigen Video.
Ich freue mich auf Ihr Interesse!
-------------------------------------------------------
Telefon: +49 (0) 89 / 9042 145 30
Mail: info@weidmann-recht-steuern.de
Internet: www.weidmann-r...
Folgen Sie mir auch auf LinkedIn: bit.ly/MW-Link...
-------------------------------------------------------
Produziert von Legal Software, München
www.legalsoftw...
-------------------------------------------------------
Matthias Weidmann
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.), Master of Laws (LL.M.)
Hermann-Schmid-Straße 10
80336 München