Jede Einzahlung aufs Ehegattenkonto = Schenkung?!

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Matthias Weidmann

Matthias Weidmann

Күн бұрын

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Ehegatten schenken sich nichts?!
Das sieht der BFH anders!
Ehegatten verwalten häufig ihr Kapitalvermögen gemeinsam auf sogenannten Oder-Konten. Die Finanzverwaltung geht dabei - in Übereinstimmung mit dem Zivilrecht - grundsätzlich von einer jeweils hälftigen Zurechnung des Kontoguthabens an die Ehegatten aus. Daher werden Ehegatten immer wieder von Steuerforderungen der Finanzämter überrascht, die insbesondere bei hohen Zahlungseingängen auf ein Oder- Konto einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang angenommen haben, sei es infolge des Verkaufs einer Unternehmensbeteiligung, von Aktien oder sonstiger Vermögenswerte.
Wie problematisch sind also Fälle, in denen keine ausdrückliche Vereinbarung über die tatsächliche Verwendung im Innenverhältnis getroffen und vor allem auch dokumentiert wurde? Ist in diesen Fällen immer ein Schenkungsteuertatbestand erfüllt und wie kann die Situation im Einzelfall - abgesehen von der Nutzung der persönlichen schenkungsteuerlichen Freibeträge - noch entschärft werden?
Diese und weitere Fragen bespreche ich in meinem heutigen Video.
Ich freue mich auf Ihr Interesse!
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Matthias Weidmann
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.), Master of Laws (LL.M.)
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80336 München

Пікірлер: 2
@Carlo_Zero
@Carlo_Zero 5 ай бұрын
Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei einem Erbe eines Ehegattens die Ehegattenschaukel nichts bringt, da das Erbe "als in die Ehe mit eingebracht" gilt und somit nicht beim Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.
@vonarps-aubertundpartnerst9489
@vonarps-aubertundpartnerst9489 5 ай бұрын
Das stimmt. Jedoch nur mit dem Wert im Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung. Weitere Wertsteigerungen ab diesem Zeitpunkt fließen ein.
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