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Ab 1901 galt Prostitution in Deutschland als sittenwidrig, zu einem Verbot konnte sich die Politik nicht durchringen. Die vorherrschende Überzeugung war, dass sexuelle Enthaltsamkeit der Gesundheit des Mannes schade; Prostitution sei darum ein „notwendiges Übel“. Prostituierte wurden also für ihre Tätigkeit verurteilt - Freier, die ihre Dienste in Anspruch nahmen, nicht.
In der DDR war Prostitution ab 1968 verboten. Stattgefunden hat sie trotzdem, der Staat duldete sie und nutzte sie sogar.
Aktuell diskutieren Politiker*innen über ein Sexkaufverbot, das den Kauf sexueller Dienstleistungen verbietet, während die Sexarbeitenden straffrei bleiben.
Seit Jahrhunderten befriedigt Prostitution sexuelle Bedürfnisse - und genauso lange stehen Menschen, die diese Dienste anbieten, am Rande der Gesellschaft. „Warum ist Sexarbeit bis heute so stigmatisiert?“, fragt sich Past Forward-Reporterin Sophie Labitzke.
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