Krankengeld läuft aus: Die 12 wichtigsten Fragen und Antworten

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SoVD SH - Sozialrecht verständlich erklärt

SoVD SH - Sozialrecht verständlich erklärt

Күн бұрын

Пікірлер: 85
@stefanm7022
@stefanm7022 7 ай бұрын
vielen Dank ! das video war sehr professionell und hilfreich.
@susanneoberst8547
@susanneoberst8547 Жыл бұрын
Super erklärt. Danke dafür 👏👏👍
@karinwiese2916
@karinwiese2916 Жыл бұрын
Super ist bei mir demnächst der Fall kommt mir gerade recht wie gerufen 😊Dankeschön 😊
@shantayt.3027
@shantayt.3027 3 ай бұрын
Herzlichen Dank für das tolle Video! Es kam wie gerufen.
@KARLNAPP---123
@KARLNAPP---123 Жыл бұрын
Top , wie immer 😊
@Okiko1706
@Okiko1706 10 ай бұрын
Absturz! Benachrichtigt, desshalb habe ich meinen Resturlaub von 23 beantragt. Muss ich jetzt erst zum Ende des Urlaubs ALG1 beantragen? Danke
@lyk.2216
@lyk.2216 7 ай бұрын
Hallo:) folgender Sonderfall!!!!!!!!!!! Hoffe auf eure Hilfe:) Ich bin während meiner Ausbildung (zweiter Beruf) im letzten Ausbildungsjahr erkrankt. Bis Dato war ich ohne Lücke immer im Berufsleben. Jetzt werde ich das letzte Ausbildungsjahr Vollzeit, ab dem 1ten August wiederholen. Mein Krankengeld läuft zum 5. Juni aus. Die erste Ausbildungsvergütung kommt erst Monatsende August. Was genau soll ich bei der Arbeitsagentur sagen ? Damit ich eine finanzielle Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten kann?? Aktuell bin ich noch krankgeschrieben. Kleiner Zusatz: ich hätte jetzt die Möglichkeit, für mich als eine Art Wiedereingliederung, die Berufsschule zwei Tage die Woche bereits wieder zu besuchen, allerdings bekomme ich hierfür keine Vergütung da es eine duale Ausbildung ist.. Und mein neuer offizieller Ausbildungsvertrag erst im August anfängt... Könnte ich die Berufsschule diese 2 Tage, auch ohne dies zu melden besuchen? für diese 2 Monate? bis zu den Ferien ? LG
@alberthaubner9540
@alberthaubner9540 Жыл бұрын
Habe mal eine frage habe Arbeitslosengeld 1 noch bis ende Februar 29.2.24 habe aber eine Schwere Depressionen bekommen war deshalb auch schon in der Klink deswegen habe auch schon eine Teilerwerbsminderungsrente und habe jetzt den Pflegegrad 2 beantragt über die VDK das Krankengeld läuft ja automatisch weiter auch wenn das Arbeitslosengeld 1 ausgelaufen ist 😮 habe aber bei der Rentenversicherung einen Antrag vor 3 Monaten gestellt wegen eine , Arbeitsmarkt rente 😮
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht Жыл бұрын
Und wie lautet Ihre Frage?
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 11 ай бұрын
@@sovd-sh-sozialrecht Meine Frage: Und wofür gab es das "sovd - Herzchen"?
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 10 ай бұрын
@@sovd-sh-sozialrecht Könnt ihr derartigen/den weiter u. s. Unfug nicht löschen/unterbinden?
@KMBB6760
@KMBB6760 10 ай бұрын
Hallo Christian, vielen Dank erstmal für die aufschlussreichen Videos. Ich habe ein paar Unsicherheiten und zwar: wenn ich mich 1 Monat vor der Aussteuerung beim Arbeitgeber gesund melde, kann ich ohne 1 Tag gearbeitet zu haben, meinen Resturlaub nehmen? Was passiert, wenn ich mich z.B. nach 1 Woche mit einer völlig neuen Diagnose krank melde. Bekomme ich dann mit der neuen Diagnose wiederum 72 Wochen Krankengeld oder meinst du, dass die Krankenkasse Probleme machen würde? Oder meinst du, dass ich unbedingt einen Tag einen Arbeitsversuch machen sollte. Ich habe schon ein Video über dieses Thema von Dir gesehen, bin allerdings sehr unsicher ob dieser Weg klappen wird. Gibt Fallbeispiele von Menschen die dieses Weg gegangen sind? Frage: Muss ich mich trotzdem 2 Monate vor der Aussteuerung beim Arbeitsamt melden? Ich bedanke mich im Voraus und freue mich auf deine Antwort. Grüße 🖖
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 10 ай бұрын
Hallo, das mit dem Resturlaub und danach zur Arbeitsagentur ist schwierig. In der Regel bekommen Sie das ALG I dann nur, wenn Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Obwohl Sie eigentlich krank sind. Bevor Sie da was in die Wege leiten, sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.
@microkatze
@microkatze 3 ай бұрын
Richtig gute Erläuterungen..vielen Dank für eure Arbeit.. Ich befinde mich auch gerade in einer kniffligen Situation und hätte eine dringende Frage. Seit einem knappen halben Jahr bin ich nun krank geschrieben. In der Zwischenzeit erfolgte doe Kündigung meines Arbeitgebers. Meine Ärztin schreibt mich nicht weiter krank auf die selbe Diagnose, allerdings habe ich jetzt eine akute Beschwerde, die zu einer erneuten Krankschreibung führt als Ersterkrankung. Wird dann das Krankengeld weiter laufen oder wie muss ich mich verhalten? Ich traue mich nicht zum Arzt, weil ich nichts falsch machen will. Aber die akuten Beschwerden werde ich nicht so schnell los(wahrscheinlich Meniskusschaden). Beim Arbeitsamt habe ich mich sofort am Tag der Kündigung arbeitssuchend gemeldet. Mir wurde dort mitgeteilt, dass ich mich am ersten Tag der Gesundung meldet soll. Das wäre dann nächste Woche. Weiteres Krankengeld wäre natürlich besser zumal ich nicht laufen/stehen kann.
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 3 ай бұрын
Wir können hier im Forum leider keine individuellen Ratschläge geben. Allgemein kann ich sagen, dass Sie bei einer anderen Krankschreibung auch weiter Krankengeld bekommen können. Es entsteht dann aber nicht unbedingt ein neuer Anspruch. Dazu haben wir hier einen eigenen Beitrag veröffentlicht: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
@jeannettekallms2053
@jeannettekallms2053 8 ай бұрын
Hallo Christian,vielen Dank für die umfassenden Informationen. Kurz:Ich habe den Arbeitslosenantrag fristgemäß eingereicht,das Krankengeld lief am 25.3.24 aus.Am 3.4.24 …also heute … hatte ich mein Termin beim Arbeitsamt.Habe mich dementsprechend weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt,obwohl noch krankgeschrieben und im Arbeitsverhältnis.Medizinischer Dienst hat mich als arbeitsfähig beurteilt. 1.Frage:Ich habe ein Formular für die Prüfung über die Fortsetzung meines Arbeitsverhältnis bekommen und muss das meinem Arbeitgeber vorlegen. …. wie sollte ich mich verhalten? ….meine Angelegenheiten sind bereits beim Rechtsanwalt und die Anhörung hat schon stattgefunden… 2. Frage:ImGespräch stellte sich im Nachhinein heraus ,das ich mich mit meinem Personalausweis im Onlineportal anmelden musste.In meinen Unterlagen sehe ich keinen Hinweis dafür. …soll heißen,ich bekomme kein Geld für den Zeitraum vom 26.3.-2.4.24. …kann das richtig sein? Vielen Dank im Voraus. Jean.
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 8 ай бұрын
Hallo Jean, wir können solche individuellen Fragen hier im Forum nicht klären. Dazu müsste man sich Ihre persönliche Situation genauer anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der SoVD-Sozialrechtsberatung. Nur so wird man der komplexen Sache gerecht.
@peterhahn7411
@peterhahn7411 Жыл бұрын
Wie immer tolles Video. Eine Frage: Gibt es eine Beratungsstelle in NRW näher Dorsten?
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht Жыл бұрын
Nicht direkt in Dorsten, schauen Sie mal hier: www.sovd-nrw.de/beratung/beratungszentren
@PeterRüster
@PeterRüster 8 ай бұрын
sehr gut erklärt, danke, dieses Abo ist sinnvoll .
@zerrocool5820
@zerrocool5820 10 ай бұрын
hey mein lieber sehr gutes video ich habe allerdings nochmal eine frage. Wenn man gesagt bekommt du bist nicht länger als 6 Monate mehr krank muss man sich dem AA ja zur Verfügung stellen für Arbeit. Aber was ist wenn man körperlich krank ist?. Bei mir wird das bald passieren auf grund von 2 oberschnkel OP´s wo sich jetzt eine Pseudoathrose bildet und man noch nicht genau weiss ob man nochmals operiert oder ob man erstmal abwartet. Ich bin auf krücken unterwegs und kann nur kleinere strecken mal ohne laufen. Könnte mich das AA so arbeiten schicken? normalerweise bin ich komissionierer und habe auch einen job. Ich mache mir nur richtig sorgen um meine zukunft. Was auch noch interessant wäre die monatre die man dann arbeitslosgeld bekommt werden sie dir von deiner arbeitlosen zeit abgezogen? also sagen wir mal ich bin 6 monate noch weiter krank und man würde mich dann kündigen hätte ich dann nur noch 6 monate anspruich auf arbeitslosengeld?.
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 10 ай бұрын
Trotzdem muss man sich dann - theoretisch - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Sonst gibt es kein Arbeitslosengeld.
@saschakeitmann7954
@saschakeitmann7954 9 ай бұрын
Dabke für das Video erst mal. Ich bin jetzt etwas verunsichert. Nach Einstellung des Krankengeldes wird laut Krankenkasse doch automatisch ein Rentenantrag auf EM Rente gestellt. Muss ich jetzt selber einen weiteren Antrag auf diese Rente stellen, oder reicht der Antrag der Krankenkasse aus?
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 9 ай бұрын
Normalerweise passiert so etwas nicht. Manchmal wird man von der Krankenkasse aufgefordert, eine Reha zu beantragen. Und daraus kann ein Antrag zur EM-Rente werden. Aber automatisch beantragt die Krankenkasse keine Rente für Sie, wenn das Krankengeld ausläuft.
@saschakeitmann7954
@saschakeitmann7954 9 ай бұрын
@@sovd-sh-sozialrecht Hm, im Schreiben von der Kasse steht es nur so drin. Reha habe ich jetzt 2 mal in 12 Monaten gemacht. Wie bekomme ich denn nun heraus, was stimmt? Die erste Reha war von der Kasse, da die BFA komplett abgelehnt hat mit der Begründung, dass es für mich keine Besserung mehr gibt, da man mich nicht mehr operieren kann. Dann hat due Kasse eine Reha genehmigt. Danach ging es immer noch nicht weiter. Die letzte Reha hat dann die Arbeitsagentur beantragt, da auch das ALG1 nun bald ausläuft. Auch diese Reha habe ich gemacht und bin letzten Mittwoch Heim gekommen. Ergebnis ist, dass ich weder am 1ten Arbeitmarkt, noch am 2ten Arbeitsmarkt vermittelbar bin. Nun bin ich absolut verunsichert, was ich nun machen soll? Soll ich selber nun einen Rentenantrag stellen, oder abwarten?
@kampmannpetra7371
@kampmannpetra7371 Күн бұрын
Werden alle Krankmeldungen wegen einer speziellen Erkrankung in den letzten Jahren zusammengezählt, auch wenn der Arbeitgeber den Lohn fortgegezahlt hat, so dass man von der Krankenkasse nur einige Monate Krankengeld bekommt, wenn man längerfristig erkrankt?😢
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 16 сағат бұрын
Ja, das zählt da auch mit.
@antonreiser1134
@antonreiser1134 Жыл бұрын
Nachtrag: Ich erhalte auch noch eine Betriebsrente beim Eintritt in die gesetzliiche Rente. Hat meine Kündigung oder die Kündigung durch den Arbeitsgeber eine Auswirkung auf die Betriebsrente? Wird die Betriebsrente dann gekürzt und ganz gestrichen?
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht Жыл бұрын
Wahrscheinlich nicht. Aber dazu müsste man sich das Kleingedruckte zu Ihrer Betriebsrente anschauen.
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 11 ай бұрын
@@sovd-sh-sozialrecht Und noch einmal die gleiche Frage: Wofür gibt es hier ein "sovd-Herzchen"? Und wo ist der "Vortrag" zu dem "Nachtrag"? Sorry, aber ich bin gerade echt verwirrt, habe ich etwas übersehen, wurde etwas gelöscht? Wenn ja, bitte kurze Info. Davon ganz abgesehen: Wie/wieso sollten/könnten die Leistungsvereinbarungen/Bedingungen in einem Vertrag zw. AG u. BAV einerseits und AN u. BAV andererseits über eine (jeweils) abgeschlossene Versicherung für eine betriebliche Altersvorsorge in irgendeiner Form von einer Kündigung des Arbeitsvertrags zw. AN und AG abhängen, geschweige denn deswegen gekürzt/gestrichen werden? Hier sind bereits die Vertragspartner schon nicht dieselben. I. d. R. gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie bei der Beendigung eines AV mit dem Vertrag der BAV umgegangen werden kann. Das steht ggf. in existenten, internen Vereinbarungen zw. AG und AN, aber vor allem in den Versicherungsbedingungen der Verträge zw. AN und dem Träger der BAV. Der AG fungiert hier lediglich als Vermittler zw. AN und BAV-Träger, gibt ev. einen Zuschuss, hat selbst steuerliche Vorteile, kann den Vertrag über die BAV ggf. aber auch auf den AN übertragen u. a. m. Vieles ist möglich. Eine Kürzung der bereits erworbenen Ansprüche aus der Betriebsrente, geschweige denn eine "Streichung" derselben, ist es nicht!
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 10 ай бұрын
"Vollständiges Streichen" oder "Kürzungen" gehen grundsätzlich nicht, erworbene Ansprüche sind nunmal erworbene Ansprüche. Und Verträge müssen, ebenfalls grundsätzlich, erfüllt werden! pacta sunt servanda! Wo kämen wir hin, wenn Verträge nach Vertragsabschluss einseitig geändert werden könnten, nur weil einem der Vertragspartner die ehemals und einvernehmlich vereinbarten Konditionen irgendwann nicht mehr "in den Kram" passen, sprich sich zu Ungunsten eines Vertragspartners entwickelt haben!? (Achtung Korrektur folgt, hier hatte ich mich zuerst falsch/missverständlich ausgedrückt:) Wobei der Vertragspartner hier (i.d.R.) wohl der Arbeitgeber als Versicherungs-Nehmer (!=Korrektur) des Rahmenvertrags für alle Beschäftigten sein sollte. Du bist ("lediglich") der Begünstigte. Falls jedoch in dem mit Dir geschlossenem bzw. Dir ausgehändigten Vertrag derart merkwürdige oder Dir nicht verständliche/klare Klauseln zu finden sein sollten, wären sie i.d.R. wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam. Unklare Klauseln gehen im Zweifel zu Lasten des Verwenders! Bspw. in AGB oder vorgefertigten Formularen/Verträgen. Im Zweifel solltest Du die Dir vom AG ausgehändigten Unterlagen, bspw. auch über verdi möglich, rechtlich prüfen lassen.
@Gringomania
@Gringomania 9 ай бұрын
4:02 hier scheitert man wirklich. Denn WANN und wie und von wem ERFÄHRT MAN denn, ob und wann die Nahtlosigkeit greift? Was, wenn man gerade ausgesteuert ist, ALG und eine Erwerbsminderungsrente beantragt hat aber deren Entscheidung noch offen ist und jetzt - nach der Aussteuerung - noch nichts weiß? Soll denn TROTZDEM eine Krankmeldung eingeholt werden? Und an WEN geht diese? Dieser Punkt wurde noch nicht eindeutig erklärt.
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 9 ай бұрын
Schauen Sie mal hier rein: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
@Videoformerin
@Videoformerin Жыл бұрын
Bei mir ging es komplikationslos beim Arbamt. Habe mich auch schon erfolglos beworben. Bin 62,5 J., GdB 50, Pflegegrad. Nach 2 Jahren gehe ich in Rente, muss nur 3 1/2 Monate als Privatiere überbrücken, um Abzüge zu umgehen. Hast du Ahnung vom Urlaubsanspruch? Für 2 Jahre fast kompletten Urlaub. Der Betrieb machte mich nicht aufmerksam, dass ich den Urlaub nehmen soll... wann auch (?) Im Januar komplett 6 Wochen Urlaub nehmen. Kann man nicht am Ende der 2 Jahre Arbeitslosigkeit den Urlaub auszahlen lassen... und die Zeit bis zum Rentenbeginn damit ausfüllen und Abzüge sparen. Ist sicher kompliziert... Vielleicht hast du eine Idee, glaube aber eher nicht. Ich wünsche Dir und deinem Kollektiv einen schönen 1. Advent. LG
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 Жыл бұрын
Das ist eigentlich gar nicht so kompliziert. Dein rechtlicher Anspruch auf Abgeltung, also Auszahlung, Deines Urlaubsanspruch entsteht erst mit der Beendigung Deines Arbeitsvertrags, i. d. R. also entweder durch dessen Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Es sei denn, in Deinem AV gäbe es eine Klausel, dass dieser mit dem Zeitpunkt des Erreichens einer möglichen Regelaltersrente automatisch beendet wird. In vielen alten AV war das seinerzeit jedoch nicht üblich, also schau zunächst einmal in Deinen AV. Dein AG kann Dich nicht auffordern, Deinen Urlaub zu nehmen, so lange Du AU bist. Denn bist Du bereits arbeitsunfähig kannst Du zeitgleich natürlich keinen Urlaub nehmen, das schliesst sich gegenseitig aus. Schliesslich soll Urlaub Deine Arbeitsfähigkeit und Gesundheit erhalten, und, falls Du im Urlaub AU werden solltest, müsste der AG die entsprechend bescheinigten Tage wieder auf den Urlaubsanspuch gutschreiben.
@Videoformerin
@Videoformerin Жыл бұрын
@@zweckpessimisten3845 Supi, Danke! Das ist nett von dir! Eigentlich müsste mein Betrieb, Personalabteilung, das genau so wissen. Statt dessen soll ich mich Anfang Dezember melden, wie ich es gern hätte, und er will es vom Tisch haben. Ich möchte aber nicht auf 70 Tage Alg 1 verzichten. Außerdem, wenn es denn so ist, wie du mir dankenswerterweise geschrieben hast, dann habe ich ganz anderes Wissen, wenn ich mich nun bei der Personalabteilung melde. Ich werde rechtzeitig ( 6 Monate zum Quartalsende- also spätestens am 31.03 2025 die Kündigung einreichen, abgeben...) kündigen mit dem Vermerk der Urlaubsabgeltung (und 15 hart erarbeitete Überstunden) und dann zum 1.12.25 in Schwerbehindertenrente gehen. Ich hoffe, dass das alles so klappt. Vielen Dank nochmals! LG
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 Жыл бұрын
Dankeschön
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 Жыл бұрын
​@@Videoformerin Gern geschehen. Freut mich, wenn ich ein wenig helfen konnte, ich bin immer wieder überrascht, welche Abgründe sich bei diesem Thema öffnen können. Bevor Du Deinen AV selbst kündigst; eines Vermerks zwecks Urlaubsabgeltung o. ä. m. bedarf es übrigens nicht, dazu ist der AG bei der Endabrechnung nach dem Beendigungstermin des AV ohnehin rechtlich verpflichtet; davon abgesehen, lass ihn selbst alles ausrechnen und Deine Abrechnung dann fachkundig prüfen, anstatt ihm ggf. auch noch selbst Munition für eine falsche Berechnung bzw. gegen Deine Rechte/Interessen zu liefern; solltest Du Dich auf jeden Fall beraten lassen! Gibt es einen Betriebsrat? Eine Gewerkschaft? Falls nicht, nimm jdfs. anderweitige Hilfe in Anspruch. Aufgrund Deiner Bemerkungen erscheint es mir fragwürdig, ob Dein AG wirklich genau weiss, was er tut. Oder aber, er weiss es sogar ganz genau! Jedoch wären beide Alternativen fast sicher zu Deinem Nachteil. Allein, dass der AG Dich ! in Zugzwang setzt, ihm ! unter Vorgabe eines von ihm bestimmten Zeitraums mitzuteilen, was Du denn "gerne hättest", ist absolut indiskutabel. Während einer lfd. AU schon gar nicht. Mein Fazit: Warum solltst Du das tun und Deinem AG seine ! Arbeit erleichtern, geschweige denn auch noch selbst kündigen!? Und ihn somit in wirklich jedem denkbaren Fall - und das ohne Not - in eine wesentlich bessere Ausgangsposition zu bringen als es die Gesetzgebung erfordert/vorsieht!? Wenn Du bei der Beendigung Deines AV immer noch AU sein solltest (wie auch immer das Ende gestaltet sein mag), wovon ich ausgehe, musst Du zuvor weder Deinen alten Urlaub nehmen/verbrauchen, noch auf ALG I bis zur Überbrückung bis zur Erwerbsminderungsrente verzichten. Allerdings würde die BfA Deinen geldwerten Vorteil in Form der Auszahlung Deines Urlaubsanspruchs höchst wahrscheinlich/i.d.R. auf Deinen Anspruch auf ALG I anrechnen. (Es sei denn, Du könntest begründen, dass es Dir bspw. nicht mehr zuzumuten wäre, weiterhin bei Deinem AG tätig zu sein o. ä. m.) Bitte beachte bei allem Vorstehenden, dass ich, soweit ich Dich anhand Deiner An-/Bemerkungen richtig verstanden habe, von Deiner seit längerem und bis dato lfd. AU, einer bereits erfolgten Aussteuerung durch die KK, und einem unbefristeten und bisher ungekündigtem Arbeitsverhältnis ausgehe!
@Gringomania
@Gringomania 9 ай бұрын
Sicher, dass dich dein Arbeitgeber nicht auf Resturlaub hingewiesen hat? Ich (langzeitkrank) bekomme monatlich meine Gehaltsabrechnung mit 0,00€ per Post zugeschickt. Und dort steht immer am Schluss, ob und wieviel Urlaubstage mir zustehen und leider auch der Hinweis, dass der Urlaub Ende März verfällt. Somit hat mich mein AG darauf hingewiesen.
@andim7586
@andim7586 Жыл бұрын
Bei mir ging das damals problem- und auch nahtlos ineinander über. Der einzige Unterschied war, dass ich nach Begutachtung des MD vom Arbeitsamt für 6 Monate zurückgestellt (nicht arbeitsfähig) wurde und daher kein ALG I, sondern direkt ALG II bekommen habe. Hat sich da etwas geändert?
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 Жыл бұрын
Was genau ging bei Dir ineinander über? Beide Aussagen zusammen kann ich inhaltlich nicht geringstenfalls nachvollziehen, sie ergeben für mich insgesamt keinen Sinn. Dass bei einem lfd. Arbeitsvertrag eine "Nahtlosigkeit" gem. 145 SGB III "aufgrund einer 6-monatigen AU" dann "direkt ins ALG II" führt, ist nicht möglich, derartiges gibt es m. E. nicht. Es würde Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung schlicht zuwider laufen und diese ad absurdum führen.
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht Жыл бұрын
Das kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Dafür müsste man sich die Unterlagen noch einmal ansehen.
@andim7586
@andim7586 Жыл бұрын
@@zweckpessimisten3845 Ganz einfach, ich nehme Bezug auf das Video: ich wurde nach 78 Wochen ausgesteuert und bekam ca. 1 1/2 Monate vorher von der KK die Mitteilung, dass ich mich für weitere Leistungen beim Arbeitsamt zu melden habe, was ich auch direkt getan habe. Der Mitarbeiter vom Arbeitsamt erklärte mir das weitere Procedere: ein Jahr lang ALG I, trotz laufenden Arbeitsvertrages, danach ALG II. Um sich einen Eindruck von meiner Erkrankung zu machen, wurde ich zum Gutachter geschickt. Da hieß es, weiterhin nicht arbeitsfähig und ich wurde für mindestens 6 Monate zurückgestellt. Das Gutachten wurde mir beim Sachbearbeiter eröffnet und da hieß es dann, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und weiterhin AU krank bin, bekomme ich direkt ALG II und solle dies direkt beantragen, was ich dann auch getan habe. Was ist daran nicht nach zu vollziehen?🤷‍♂
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 11 ай бұрын
hallo @andim7586 Es wäre wirklich nett, wenn du mir kurz antworten könntest. Ich bin sicher, dass deine näheren Infos auch andere Leser interessieren würden.
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 11 ай бұрын
Hallo @sovd Hier ist mir ebenfalls nicht klar, wofür es denn eigentlich das "Herzchen" gab? Zumal Euch die Sachlage bis dato wohl auch nicht klar zu sein scheint?!
@zerrocool5820
@zerrocool5820 7 ай бұрын
Hey bei mir ist es jetzt am 19 soweit. Ich hatte 3 Oberschenkel Op‘s und meine Heilung dauert noch ein bisschen. Mein Arzt sagt so ca 6-7 Monate. Jetzt ist meine Frage kann man mich zwingen eine stationäre Reha zu machen?. Ich bin gerade Papa geworden und habe Angst das sie mich weg schicken für paar Wochen.
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 7 ай бұрын
Nein, wenn die familiäre Situation schwierig ist, müsste auch eine ambulante Reha möglich sein.
@zerrocool5820
@zerrocool5820 7 ай бұрын
Was meinst du mit schwierig?. Ich bin vor 8 Monaten Papa geworden und meine Frau ist auch zuhause. Ich muss sagen ich will einfach nicht 3 Wochen irgendwo hin. Hinzu kommt noch das ich psychisch mit sowas echt ein paar Probleme hätte. Ich muss mich was das angeht aber sowieso an die Renten Versicherung wenden oder ?
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 7 ай бұрын
@@zerrocool5820 Genauso ist es.
@ichbineinmensch8122
@ichbineinmensch8122 Жыл бұрын
Was sagt das Völkerrecht dazu ???
@LeCreToir
@LeCreToir Жыл бұрын
Das ist nicht zuständig!
@NativSativ
@NativSativ 27 күн бұрын
Überlege es dir bitte mal mit dem philosophieren, es gibt sehr viele Leute die deine Sichtweise teilen.
@bertlseipel4863
@bertlseipel4863 9 ай бұрын
Leider zu spät euer Video gefunden .😮
@Okiko1706
@Okiko1706 10 ай бұрын
, ich hab sehr kurzfristig von der KK das Ende des Kr Geldes
@JimBop.2748
@JimBop.2748 9 ай бұрын
Die Krankenkasse bezieht die 78 Wochen auf die letzten 3 Jahre bei gleichem Krankheitsbild 🤬
@Karsten_AmicoVita
@Karsten_AmicoVita 5 ай бұрын
Hallo, sehr informatives Video, die Frage die ich mir nun stelle ist. Verhält sich das genauso wie bei der Arbeitsagentur als wenn dieser ein Arbeitgeber wäre, so wie im folgenden Beispiel dargestellt: Jemand war damals in der Probezeit gekündigt worden und hat sich dann Arbeitslos gemeldet. Zunächst hat er Arbeitlosengeld bekommen (6 Wochen), da er schwer erkrankt ist und sich direkt auch Krank scheiben lies. Nach den 6 Wochen Arbeitlosengeld Bezug bekam er dann Krankengeld. Jetzt ist er von der Krankenkasse aufgefordert worden zur Arbeitsagentur zugehen da das Krankengeld nun ausläuft. Danke im Voraus und für die vielen Hilfreichen Videos.
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 5 ай бұрын
Ja, wenn man im Arbeitslosengeld krank wird, gibt es nach 6 Wochen Krankengeld. Und zwar in gleicher Höhe wie vorher das ALG.
@Karsten_AmicoVita
@Karsten_AmicoVita 5 ай бұрын
@@sovd-sh-sozialrecht Ok und wenn das Krankengeld nun ausläuft muss er genauso handeln wie im Video beschrieben oder gelten dann andere Regeln?
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 5 ай бұрын
@@Karsten_AmicoVita Dann muss man schauen, ob noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wenn ja, gibt es auch wieder die Prüfung zur Nahtlosigkeitsregelung.
@neo23stream95
@neo23stream95 3 ай бұрын
Khoya hamza you have right ragragi dayer fiha venger
@ichbineinmensch8122
@ichbineinmensch8122 Жыл бұрын
GG Artikel 116 und 139 🤔😲
@zweckpessimisten3845
@zweckpessimisten3845 10 ай бұрын
Du nervst. Hast Du keine andere Spielwiese um das GG auszutoben?
@hans-jurgenbruckmann210
@hans-jurgenbruckmann210 5 ай бұрын
Ich verstehe es nicht, das das Arbeitsamt für das Krankengeld zuständig ist. Das ist ein Widerspruch in sich
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 5 ай бұрын
Die Arbeitsagentur ist nicht für das Krankengeld zuständig. Aber es gibt dort nach der "Aussteuerung" Geld.
@Okiko1706
@Okiko1706 10 ай бұрын
, ich hab sehr kurzfristig von der KK das Ende des Kr Geldes
@sovd-sh-sozialrecht
@sovd-sh-sozialrecht 10 ай бұрын
Sollen eigentlich rund zwei Monate sein.
@Okiko1706
@Okiko1706 10 ай бұрын
, ich hab sehr kurzfristig von der KK das Ende des Kr Geldes
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