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Start Christoph 31 Bölkow Bo 105 D-HEIM in Berlin-Spandau Mai 1996
Der Lebenslauf von Bölkow Bo 105 CBS, Baujahr 1983, Seriennummer: S-672
1983 - D-HDUN - MHC DEMONSTRATOR
1984 - D-HDUN - ADAC LUFTRETTUNG
1987 - N4573T - Umbau zum Bo 105 CBS-4
1987 - N4573T - Zerlegung in München zwecks Straßentransport und Zusammenbau in Berlin
Oktober 1987 - N4573T Übernahme von Omniflight Airways im Auftrag der ADAC LUFTRETTUNG
1992 - D-HEIM - Übernahme ins deutsche Luftfahrzeugregister und ausscheiden der Omniflight Airways
2001 - EC-HPB - Generalitat Catalunia,
2008 - EC-HPB - TAF Helicopters S.A.
2012 - CC-ACN - DAP Helicopteros S.A. /Aero Rescate Chile
Die Bölkow Bo 105 ist ein leichter Hubschrauber des deutschen Herstellers Messerschmitt-Bölkow-Blohm. Er wurde ab 1961 von Ludwig Bölkow und Emil Weiland bei der Bölkow Entwicklungen KG entworfen und absolvierte am 16. Februar 1967 seinen Erstflug.
Dank intensiver Bemühungen des Berliner Senats in enger Absprache mit den vier Alliierten konnte Mitte der 1980er erreicht werden, das nach intensiven Absprachen erreicht werden, das ein ziviler Rettungshubschrauber für das noch von der Berliner Mauer eingeschlossene West-Berlin genehmigt werden. Das alliierte Recht erlaubte eigentlich nur Flüge von militärischen Helikoptern. Da in West-Berlin nur amerikanische, britische und französische zugelassene Luftfahrzeuge erlaubt waren, mußte der Sponsor ADAC sich einen Partner suchen. Der Bo 105 wurde von der amerikanischen Omniflight Airways Inc. betrieben.
Allerdings war die ADAC-Luftrettung in der Bundesrepublik Deutschland in vielerlei Hinsicht nicht mit der Luftrettung im eingeschlossenen Berlin vergleichbar, allein der Weg nach West-Berlin durfte nicht aus eigener Kraft durch einen der drei von den Alliierten vereinbarten Luftkorridore erfolgen, da hier gemäß dem Viermächteabkommen, nur Flächenflugzeuge zugelassen waren. Daher mußte der Hubschrauber zerlegt auf einem Tieflader über die Transitautobahn nach Berlin gebracht werden.
Der erste zivile Hubschrauber in West-Berlin war eine BO 105 CBS-4, welche wegen des angedeuteten Sonderstatus von Berlin über zahlreiche äußere Auffälligkeiten verfügte. So war neben der US-Kennung (N4573T) auch der „Star of Life“ angebracht worden. Um den Besonderheiten im Stadteinsatz gerecht zu werden, erhielt diese Maschine auch ein höheres Landegestell. Dieses sollte ein sicheres Landen auch zwischen parkenden Fahrzeugen ermöglichen, damit dessen Rotor über die PKW-Dächer reichte.
In Berlin angekommen, waren bei weitem noch nicht alle Besonderheiten abgearbeitet worden:
- Für die interne Kommunikation zwischen Pilot und übriger Besatzung, welche sich bei einem Einsatz außerhalb der Reichweite des Piloten befanden, wurde ein Funkgerät vom Typ „FuG 10a“ beschafft.
- Die fünf Staufächer im RTH wurden nummeriert, um einen evtl. Zugriff durch Helfer (z.B. Pilot) zu erleichtern.
- Um mögliche Verzögerungen auf einem verschlossenen Grundstück zu vermeiden, wurde ein Bolzenschneider mitgeführt.
- Die Dienstzeit begann frühestens ab 07.00 Uhr bis in der Regel 45 Min. vor Sunset, spätestens jedoch um 20.00 Uhr, da die Arbeitszeitverordnung der beiden US-Piloten eine max. Stundenanzahl pro Tag vorschrieben.
- Geflogen wurde im Wechsel: 7 Tage Dienst - 7 Tage frei.
- Ehe man überhaupt den ersten Einsatz flog, mussten sich beide Piloten von einem US-Militärpiloten acht Stunden in die Besonderheiten von Berlin einweisen lassen. Dazu wurde u.a. die Berliner Mauer und deren Verlauf präzise einstudiert, weiterhin gab es im Westberliner Stadtteil Tiergarten ein Überflugverbot über das russische Ehrenmal.
- Einer der ersten Trainingsflüge von „Christoph 31“ fand am 20.10.1987 statt.
West-Berlin hatte damals eine Nord-Süd-Ausdehnung von rund 30 Kilometern und eine Ost-West-Ausdehnung von rund 20 Kilometern. Innerhalb von diesem Bereich waren die drei Flughäfen Tegel, Gatow und Tempelhof angesiedelt. Dies bedeutete, dass ein Einfliegen in diese drei Bereiche nur in Absprache mit der entsprechenden Flugsicherung möglich war.
Nach dem ersten Betriebsjahr (13.10.1987 bis 12.10.1988) hieß es dann Bilanz zu ziehen. Folgende Fakten ließen sich ermitteln:
- Alarmierung insgesamt: 1.322
- davon Primär: 927
- davon Sekundär: 3
- davon Fehleinsätze: 392
Zu diesem Zahlenwerk liegen weitere interessante Details vor:
- in 1.205 Fällen erfolgte die Alarmierung parallel zum RTW
- in 167 Fällen wurden nach Eingang der Meldung schwerverletzte Personen vermutet
- bei den 392 Fehleinsätzen ist auch zu berücksichtigen, dass in einer bestimmten Anzahl der
Einsätze der RTH durch die bereits eingetroffene RTW Besatzung abbestellt wurde.
In West-Berlin waren damals 55 RTW und 7 NAW im Einsatz. Die Anzahl der gesamten Notfalleinsätze in West-Berlin betrug 1988 rund 102.000, davon entfielen auf die NAW und den RTH rund 23,4% der Einsätze. In Berlin wurde gemäß einem Stichwortkatalog RTH/RTW bzw. NAW/RTW parallel alarmiert.