Super Content! Gibt sie scheinbar doch, Steuerberater die das Wort Berater auch verdienen und nicht der bucklige Gehilfe des FA sind.
3 жыл бұрын
Sehr gutes Video! Mit einer richtigen Steuerstrategie kann einiges sparen. 🦾🦾🦾🦾
@Mr-Flo3 жыл бұрын
Hi, Kannst du bitte eine Zusammenfassung in die Beschreibung packen und Zeitstempel verwenden? Gutes & informatives Video! Danke :)
@dRsrb3 жыл бұрын
Sehr interessant und auch sehr gut erklärt! Vielen Dank! 👍🏼😃
@kathrinurban96352 жыл бұрын
Sehr interessantes Thema! Danke für das Video!
@stb_jagersberger Жыл бұрын
Danke fürs Feedback!
@phanomenal53533 жыл бұрын
Tolles Video!
@PabloPTY2 жыл бұрын
Ich habe über mehrere Kanäle um einen Beratungstermin gebeten, leider ohne Erfolg - Schade!
@adrianschuster88723 жыл бұрын
✅Auf FB geteilt
@viktorialn3 жыл бұрын
👍👍👍
@fritzfahrmann47303 жыл бұрын
Wieder ein gutes Video :) Zur Fremdüblichkeit, es ist ja immer nur die Rede davon dass man Anlagenrückgewinnung bzw verdeckte Gewinnausschüttungen durchführt. Wie ist es im anderen fall wenn ich der GmbH zu billig etwas vermiete? (also eigentlich eine verdeckte einlage) Ist das vermutlich auch verboten? Die im Video erwähnte Immobilien GmbH könnte vermutlich auch die Holding Mutter sein? (wobei der Aussage "rechte/linke tasche" nach wäre sie ja komplett entkoppelt)
@filipeksagem3 жыл бұрын
Danke für die Informationen! Ich hätte eine Frage zum USTG --> Unternehmen A (österreichisches Unternehmen) beauftragt einen Spediteur B (deutsches Unternehmen) Waren aus Belgien (EU-Land) in die Ukraine (Drittland) zu befördern. Wie sollte die Frachtrechnung zu dieser Beförderung aussehen? Ich habe leider 2 Ideen gehört, welche davon ist jetzt richtig? Eine ist sicher falsch, aber welche? Ich würde mal sagen, dass die erste richtig ist :) 1. Idee Aufgrund des § 3a (6) ist die sonstige Leistung am Empfängerort steuerbar - deshalb ist die Rechnung mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ausgestellt. Muss der Empfänger für die Leistung steuern zahlen, wenn diese Beförderungsleistung nach dem Österreichischen Recht gemäß § 6 (1) Z 3 lit. a + bb befreit wäre? 2. Idee Aufgrund des § 3a (6) ist die sonstige Leistung am Empfängerort steuerbar - der Spediteur kennt sich mit dem österreichischen Recht aus, und er weiß, dass seine Leistung in Österreich steuerbefreit gemäß § 6 (1) Z 3 lit. a + bb wäre. Deshalb stellt er seine Frachtrechnung ohne Steuer, Hinweis auf die Steuerbefreiung. Ich freue mich die Antwort :)