Es bei 3:50 ein Versprecher drin? Ansonsten brauche ich glaube hier eine kurze Erläuterung. "Bei Familienmitgliedern des 1. und 2. Verwandtschaftsgerades setzt nicht das normale Pflegegeld ein. Hier wird *nur* der 1,5 fache Satz des Pflegegeldes gezahlt" Das ist mir nicht so ganz klar.
@SunacareDe5 жыл бұрын
Hallo, danke für Ihre Frage! Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist und die Verhinderungspflege von Freunden, Nachbarn oder außenstehenden Personen durchgeführt wird, stehen in der Regel maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Wenn nun aber ein anderer Angehöriger die Verhinderungspflege übernimmt und bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist, oder mit der Person zusammenlebt, erhalten Sie Leistungen in Höhe des regulären monatlichen Pflegegeldes für maximal 6 Wochen, sprich also dem 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes. Beispielrechnung: Erhalten Sie bzw. Ihr Angehöriger beispielsweise Pflegegrad 3, stehen Ihnen bis zu 545 Euro im Monat an Pflegegeld zu. Bei der Verhinderungspflege durch einen anderen Verwandten wäre der 1.5 - fache Satz also 817,50 Euro die für die Verhinderungspflege zustehen. Wir hoffen wir konnten Ihre Frage hiermit beantworten!