Der monatliche Verdienst im Minijob darf maximal bei 1.040 Euro liegen. Auch die Höhe des maximalen Verdienstes wurde festgelegt. Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Kalendermonat des unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1.040 Euro) verdienen.18.08.2022 Stimmt dass nicht?
@ME-qt2zm4 ай бұрын
Lediglich 2 mal im Jahr bis 1.040 €
@blackseries6565 Жыл бұрын
Vielen Dank für das super verständliche Video.
@svenj.992 Жыл бұрын
Unklar ist, ob zur Berechnung der Jahreshöchstgrenze von 6240 €, das Kalenderjahr oder die Zurückliegenden 12 Monate herangezogen werden? Das gab bei meinen letzten Arbeitgeber Probleme, insbesondere bei der Erhöhung auf 520€. Durch die Regelung, dass die Grenze von 520€ nur zweimal überschritten werden darf, werden Minnijobber im Schülerverkehr durch die Ferien auch benachteiligt, da diese die 6240€ Grenze nicht erreichen.
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo, Arbeitgeber müssen vor dem Beginn einer Beschäftigung prüfen, ob ein Minijob vorliegt oder nicht. Dafür ist zu Beginn der Beschäftigung der durchschnittliche monatliche Verdienst zu ermitteln. Dies erfolgt im Rahmen einer vorausschauenden Jahresprognose. Wurde mit der Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro auch Ihr tatsächlicher Verdienst im Minijob erhöht, musste Ihr Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt eine neue vorausschauende Betrachtung im Rahmen einer Jahresprognose vornehmen. Die Regelungen zum Überschreiten der Verdienstgrenze erklären wir auch ausführlich in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/mehrarbeit-520/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@normanbehrens16 ай бұрын
Ich arbeite in der Gastro 4 mal im Monat 8 Std und komme genau auf 538 Euro. Jetzt zahlt der Arbeitgeber Zuschläge für SFN und ich verdiene 50 Euro mehr also 588. Nehmen wir an 2 mal im Jahr verdiene ich durch Krankheitsvertretung das doppelte . So komme ich auf 14× 538 Euro plus SFN Zuschläge 14×50 Euro auf 7.532 Gehalt + 700 = 8.232 euro. Gilt dies noch als Minijob da SFN Zuschläge nicht gezählt werden und somit 14×538 eingehalten worden ist???
@MinijobZentrale6 ай бұрын
Hallo, Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge sind steuerfrei und zählen nicht zum regelmäßigen Verdienst im Minijob, wenn der Verdienst, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt. Wie in unserem Video erklärt wird, darf Ihr Verdienst in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze - also 1.076 Euro - betragen. Wenn Sie die Grenze zweimal unvorhersehbar überschreiten, ist somit statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich. Die SFN-Zuschläge sind für die Einhaltung der Verdienstgrenze dann nicht zu berücksichtigen (sofern die oben genannte Voraussetzung erfüllt ist). Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@Alnbln6 ай бұрын
Halli Hallo. Ich habe auch mal eine Frage dazu: also sagen wir mal es liegt kein Unvorsehrbarer Grund vor und der MA wurde bewusst viel geplant und hat in einem Monat über 538 Euro verdient. Was passiert dan? Und wenn ein unvorsehbarer Grund vorliegt und der MA 2x überschritten hat passiert noch nichts aber ab dem 3. Überschreiten muss er SV Plichtig gemacht werden, auch wenn die Jahresgrenze nicht überschritten wurde??
@FrauZett5 ай бұрын
Wird ab Minute 2:40 erklärt
@Alnbln5 ай бұрын
@@FrauZett ich verstehe es nicht richtig, weil mal wird gesagt solange ein unvorsehbarer Grund vorliegt und die Jahresgrenze nicht überschritten wird, könnte man sogar 8x überschreiten und mal lese ich wenn man 2x überschreitet ab dem 3. Mal SV pflichtig. Bin da deshalb bischen irritiert.
@MinijobZentrale5 ай бұрын
Hallo, Minijobber dürfen durchschnittlich im Monat bis zu 538 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.456 Euro. Monatliche Schwankungen im Verdienst sind grundsätzlich unproblematisch - solange die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro nicht überschritten wird. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro ist dabei nicht relevant. Der Lohn im Minijob kann also z. B. in einem Monat 638 Euro und im Ausgleich dazu in einem anderen Monat nur 438 Euro sein. Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Allerdings gibt es hier Ausnahmen bei unvorhersehbaren Überschreitungen. Dann darf ein Minijobber oder eine Minijobberin bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Eine ausführliche Erklärung dazu finden Sie auch in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-verdienstgrenze/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@Alnbln5 ай бұрын
@@MinijobZentrale Hallo, also nehmen wir an ein Minijober beginnt in Januar 2024 mit seinem Minijob an. Er Verdient von Januar bis Oktober jeden Monat 550 Euro und November bis Dezember 478 Euro. Er liege exakt in der Jahresgrenze von 6.455 Euro und da er im Rahmen liegt, wäre er noch ein Minijobber, obwohl er 10x die monatliche Grenze von 538 Euro überstritten hätte?
@MinijobZentrale5 ай бұрын
Genau, in diesem Beispiel liegt ein Minijob vor. Der durchschnittliche monatliche Verdienst liegt in Ihrem Beispiel bei 538 Euro (6.456 Euro durch 12 Monate). Damit handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro ist dabei nicht relevant. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@marytraus Жыл бұрын
Hi, wie ist das denn, wenn ich bereits einen Minijob habe, bei dem ich durchschnittlich 250€ verdiene (bsp.: mal nur 150€, mal 400€). Nun möchte ich einen weiteren Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber annehmen, bei dem ich ebenfalls schwankend 150€-300€ verdienen würde. Muss ich den 2. Minijob bei meinem ersten Arbeitgeber ankündigen? Und muss ich dann selber darauf achten, dass ich die Grenze nicht überschreite oder wird mir mitgeteilt, sollte ich diesen überschritten haben? Danke schon mal im voraus :)
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo Mary, wenn Sie bereits einen Minijob haben und einen weiteren Minijob aufnehmen, müssen Sie beide Minijob-Arbeitgeber über den anderen Minijob informieren. Das ist wichtig, weil Ihre Arbeitgeber die Info zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung brauchen. Sie dürfen in beiden Minijobs zusammen durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro verdienen. Liegt der Verdienst über der Verdienstgrenze, sind die Jobs versicherungspflichtig und damit keine Minijobs. In diesem Fall müssen Ihre Arbeitgeber Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse anmelden. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@abbasqasimov1116 Жыл бұрын
Hallo. In diesem fall darf man auch zweimal pro Jahr überschreiten? Ich meine mit zwei Minijob
@eliamardini48662 ай бұрын
Hallo Ich habe einen Minijob gefunden.Es gibt Nachtzuschlag,Feiertage und Wochenende.Sind die Zuschläge angerchnet mit 538 ?
@MinijobZentrale2 ай бұрын
Hallo, Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge sind steuerfreie zusätzliche Einnahmen, wenn der Verdienst, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt. Diese Zuschläge zählen nicht zum Verdienst im Minijob. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@eliamardini48662 ай бұрын
In meinem Fall Stundelohn 13,90 Minijob ist 538 .Die Zuschläge Nacht 15% von 20 bis 6 Uhr/Sonntag 35%/Feiertage 100% . Ich habe in dieser Firma angemeldet und alle Info über mich gegeben Sie zahlen ddn Lohn Bar . Was sagen Sie über die Zuschläge und die Bezahlung . Danke im Voraus
@MinijobZentrale2 ай бұрын
Da Sie einen Stundenlohn von nicht mehr als 25 Euro erzielen, sind die Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge steuerfreie zusätzliche Einnahmen und zählen nicht zu Ihrem Minijob-Verdienst. Sie können diese Zuschläge also zusätzlich zu Ihrem monatlichen Verdienst von 538 Euro erhalten. Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber den Lohn bar auszahlt. Die Art der Auszahlung des Lohns wird in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Sollten Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen haben, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Ihnen einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen. In diesem Nachweis muss auch die Art der Auszahlung schriftlich festgehalten sein. Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie Ihr Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet hat, können Sie sich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen vom Service-Telefon wenden. Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr unter 0355 2902-70799. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@giannag9156 ай бұрын
Hallo, wie sieht das aus wenn man nebenbei noch eine Vollzeit Stelle hat und dort Sozialversicherungspflichtig ist? Hochgestuft werden für 2 Monate in 12 Monaten geht dann nicht. Aber gilt die Regel mit der jährlichen Verdienstgrenze noch? Heißt ich verdiene z.B im 1.Monat mal 100€ mehr aber dafür im 2. wieder 100€ und die restlichen Monate immer nur bis zur monatlichen Grenze. Gleicht sich Monat 1 mit Monat 2 dann aus?
@MinijobZentrale6 ай бұрын
Hallo, neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob können Sie nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Für den Minijob gilt: Sie dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.456 Euro. Schwankungen im Verdienst sind grundsätzlich unproblematisch - solange die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro nicht überschritten wird. Der Lohn im Minijob kann also z. B. in einem Monat 638 Euro und im Ausgleich dazu in einem anderen Monat nur 438 Euro sein. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@stefanarends7889 Жыл бұрын
Hallo, erstmal danke für das starke Video! Wie sieht das aus mit einem Minijob neben der kurzfristigen Beschäftigung? Ist das möglich und worauf muss ich achten?
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo Stefan, es freut uns sehr, dass Ihnen unser Video gefällt 😊 Ein Minijob mit Verdienstgrenze neben einer kurzfristigen Beschäftigung ist ohne Bedenken möglich. Die Verdienste aus den Jobs werden nicht zusammengerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die beiden Beschäftigungen nicht bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben. Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Magazin-Artikel: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-und-kurzfristige-beschaftigung/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@stefanarends7889 Жыл бұрын
@@MinijobZentrale Werden auch die Arbeitstage nicht zusammen gerechnet? (Weniger als 70 Tage)
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Genau, die Arbeitstage aus einem Minijob mit Verdienstgrenze zählen nicht zu den Vorbeschäftigungszeiten bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Ein Minijobber darf mit mehreren kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr insgesamt nicht über die drei Monate oder 70 Arbeitstage kommen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@rolandlerche28856 ай бұрын
Die wo Arbeit die werden bestraft und die nichts machen den wierd das Geld in den Arsch geschoben
@crazydailyshorts69809 ай бұрын
Was ist wenn mein Arbeitgeber mir eine Prämie auszahlen möchte (zweimal im Jahr das doppelte Gehalt = 7532€). Wie muss mein Arbeitgeber nachweisen, dass meine Prämie berechtigt ist?
@MinijobZentrale9 ай бұрын
Hallo, Minijobberinnen und Minijobber dürfen in bis zu zwei Kalendermonaten die Minijob-Grenze überschreiten - auch, wenn sie dadurch die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung oder einer Prämie für ein außerordentlich gutes Geschäftsjahr. Entscheidend ist also, ob die Auszahlung der Prämie zum Zeitpunkt der Berechnung des regelmäßigen Verdienstes durch Ihren Arbeitgeber bereits feststeht. Davon können Sie ausgehen, wenn die Zahlung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache vereinbart wurde. Ist die Auszahlung der Prämie hingegen eine Ausnahme, etwa aufgrund eines erfolgreichen Geschäftsjahrs, wäre ein unvorhersehbares Überschreiten möglich. Der Verdienst darf dann in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens insgesamt das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze - also 1.076 Euro - nicht übersteigen. Mehr Infos zu Einmalzahlungen finden Sie auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/lohn/24_einmalige_einnahmen/faq_24_einmalige_einnahmen.html Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@NediaBöse Жыл бұрын
Hallo Mark, Das ist mir neu. Vielen Dank für die Info. Muss ich den Grund der "Unvorhersehbare Mehrarbeit" bei der Abrechnung irgendwo Notieren damit es Nachvolziehbar ist? Wenn ja, wo? Vielen Dank und Grüße
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo, als Arbeitgeber haben Sie den Grund für das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten in den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin nachvollziehbar zu dokumentieren. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@maseratihook11 ай бұрын
Hallo minijobzentrale! wer erfährt denn das ich 2 minijobs mache und als Krankheitsvertretung arbeite?? also zb ich möchte absichtlich die grenze 2x im jahr überschreiten. is das auch oke? oder muss es 'unbedingt' eine krankheitsvertretung sein? was passsiert wenn ich meinen alten arbeiteber nicht melde das ich noch ein zweiten minijob habe? kann ich trotzdem 2x im jahr überschreiten?
@MinijobZentrale11 ай бұрын
Hallo, Ihre Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Sie als Arbeitnehmer beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu melden. Bei Minijobs sind das wir, die Minijob-Zentrale. Wenn Sie bisher einen Minijob ausüben und einen weiteren Minijob aufnehmen, müssen Sie beide Minijob-Arbeitgeber über den anderen Minijob informieren. Nur wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, können Sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Voraussetzung ist, dass Sie in beiden Minijobs zusammen durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro verdienen. Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst 520 Euro, liegen keine Minijobs mehr vor. Wenn der Verdienst die monatliche Verdienstgrenze aber nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreitet, beispielsweise durch eine Krankheitsvertretung, kann eine Beschäftigung jedoch weiterhin ein Minijob sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Überschreiten von vornherein eingeplant ist. Alle Info dazu finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/mehrarbeit-520/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@IngaEx7 ай бұрын
Hallo, Ich habe eine kurze Frage, Ich habe im Januar 500 Euro ausgezahlt bekommen aber im Februar und März 550, wenn ich das ausrechne, bin ich trotzdem bei 1600 Euro und bin im durchschnitt nur einmal über mein Gehalt gekommen. Ich möchte gerne im April mehr arbeiten, heißt bis zu 1040 Euro. Dürfte ich das trotzdem, da ich die Minijob grenze bis Ende des Jahres nicht überschreiten werde? Da ich die letzten zwei Monate über 520 Euro gekommen bin, aber im Mai weniger arbeiten kann wegen Klausuren, gleicht sich das wieder aus, heißt ich bin mit mein Rechnungen richtig oder?
@MinijobZentrale7 ай бұрын
Hallo, wichtig ist, dass Sie durchschnittlich im Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen. Arbeiten Sie ein Jahr durchgehend, können Sie also bis zu 6.456 Euro verdienen. Wird der Minijob in weniger als 12 Monaten ausgeübt, muss die Verdienstgrenze entsprechend reduziert werden. Schwankungen im Verdienst sind grundsätzlich unproblematisch, solange die jährliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro ist dann nicht relevant. Mehr Infos zur Verdienstgrenze finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-verdienstgrenze/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@QutaebaAbokharoub Жыл бұрын
Meinen Sie mit dem Durchschnittlichen Verdiens innerhalb ein Kalenderjahr oder 12 Monate ab Eintritt datum?
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo, der durchschnittliche monatliche Verdienst ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die der Minijob besteht, maximal für einen Jahreszeitraum von 12 Monaten. Bereits zu Beginn der Beschäftigung ist der durchschnittliche monatliche Verdienst vom Arbeitgeber zu ermitteln. Daher ist maximal ein Jahreszeitraum ausgehend vom Beschäftigungsbeginn zu betrachten. Allerdings können Arbeitgeber aus abrechnungstechnischen Gründen zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erneut den durchschnittlichen monatlichen Verdienst vorausschauend für das Jahr ermitteln. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@beyzakaya6095 Жыл бұрын
Gilt die jahresverdienstgrenze ab dem Monat in dem man anfängt oder nur für ein Kalenderjahr? Ich habe im Juli 2023 begonnen und frage mich nun ob die Jahresverdienstgrenze bis Juli 2024 gilt oder nur für das Kalenderjahr 2023?
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo, der maßgebende Jahreszeitraum verläuft ausgehend vom Beschäftigungsbeginn. Bei einem Beschäftigungsbeginn am 1. Juli 2023 würde der Jahreszeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 verlaufen. Aus abrechnungstechnischen Gründen kann Ihr Arbeitgeber zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erneut den durchschnittlichen monatlichen Verdienst vorausschauend für das Jahr ermitteln. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@anastasiaschafer619 Жыл бұрын
Zum 1.1.2023 ist die Grenze für Minijob auf 2.000 Euro gestiegen
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo Anastasia, Danke für Ihren Kommentar! Es stimmt zum 1. Januar 2023 ist die obere Grenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich - die sogenannten Midijobs - auf 2.000 Euro gestiegen. In unserem Video wird noch die bis zum 31. Dezember 2022 gültige Grenze von 1.600 Euro genannt. Einen Hinweis auf die neue Grenze geben wir in der Videobeschreibung und auf einer Infocard im Video. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@Der_Spirituelle_Aufklarer3 ай бұрын
Bin privatversichert, Student und möchte einen zweiten Nebenjob annehmen. Dadurch würde ich die 520 € Grenze überschreiten. Was bedeutet das? Heißt das, ich muss einfach nur eine Steuererklärung machen oder heißt das, meine beiden Arbeitgeber müssen von meinem Gehalt jeden Monat Steuern abbuchen?
@MinijobZentrale3 ай бұрын
Hallo, die monatliche Verdienstgrenze im Minijob liegt aktuell bei 538 Euro. Als Arbeitnehmer ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, können Sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Die Minijobs werden dann zusammengerechnet und dürfen die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro insgesamt nicht übersteigen. Liegt der monatliche Verdienst mehrerer Minijobs zusammengerechnet über 538 Euro, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Hinzu kommen außerdem noch Steuern nach Ihrer individuellen Steuerklasse. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigungen während des Studiums aber unter das sogenannte Werkstudenten-Privileg fallen. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Magazin (magazin.minijob-zentrale.de/minijob-studierende/) und auf unserer Internetseite (www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/studenten/studenten_node.html). Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@Clinc86867 ай бұрын
Wow, wie kompliziert, da soll noch mal Jemand durchblicken. Naja, ich werd's ja sehen ob ich plötzlich Steuern zahlen muss, weil ich ein mal mehr verdiene, innerhalb einer Beschäftigung von (wahrscheinlich nur) 6 Monaten. 🤷🏻♂️
@MinijobZentrale7 ай бұрын
Hallo, schade, dass Ihnen unser Video nicht weitergeholfen hat. Als Minijobber können Sie durchschnittlich im Monat maximal 538 Euro verdienen. Wenn Sie ein Jahr ununterbrochen arbeiten würden, also bis zu 6.456 Euro (12 Monate x 538 Euro). Wenn Sie den Minijob in weniger als 12 Monaten ausüben, muss die Verdienstgrenze entsprechend reduziert werden. Bei 6 Monaten wären das 3.228 Euro (6 Monate x 538 Euro). Solange diese jährliche Verdienstgrenze eingehalten wird, kann Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auch schwanken und über 538 Euro liegen. Ausführliche Infos zur Verdienstgrenze finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/arten-minijobs/ Bitte beachten Sie, dass der Verdienst aus einem Minijob steuerpflichtig ist. Mehr Infos dazu finden Sie ebenfalls in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@Glaubensfragen_Christentum2 ай бұрын
Mein Arbeitnehmer plant mich mehr ein, obwohl mein Minnijob dann Steuerpflichtig wird gegen meinen Willen. Kann ich klagen?
@MinijobZentrale2 ай бұрын
Hallo, wenn Sie weiterhin im Minijob beschäftigt sein möchten und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben wollen, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, damit Ihre Arbeitszeit entsprechend angepasst wird. Allgemeine Infos zu Klagen vor dem Arbeitsgericht finden Sie auf unserer Internetseite: www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/kuendigung-und-arbeitszeugnis/Detailseite.html?nn=04c53c03-116a-4393-b7d3-deef47343ec7#doc98508ced-18b4-4f70-a241-8b8d9567e71ebodyText6 Noch ein allgemeiner Hinweis: Auch Minijobs sind steuerpflichtig. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob der Minijob pauschal mit 2 Prozent oder individuell nach Ihrer Lohnsteuerklasse versteuert wird. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@johnnycage2950 Жыл бұрын
Hallo, Ich habe dieses Jahr im Mai meinen minijob angefangen. Meine Frage ist darf ich dann im Monat mehr als 520 verdienen Hauptsache ich überschreite bis zum Jahres Ende nicht die 6240
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo, Sie dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen. Nur wenn Sie ein ganzes Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 6.240 Euro im Jahr verdienen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@stellinaseitz26386 ай бұрын
Ich habe im April einen 2. Minijob angefangen, da ich bei meinem 1. Minijob dieses Jahr noch nie auf 538€ monatlich gekommen bin. Nun sind 2 der Kolleg:innen aus dem ersten Job im April im Urlaub und ich muss sie vertreten. Dementsprechend komme ich mit dem ersten Minijob auf 538€. Nun werde ich im April mit dem 2. Job aber auch 250€ verdienen. Also auf insgesamt 783€. Ist das in Ordnung, wenn es einmalig ist?
@MinijobZentrale6 ай бұрын
Hallo, wenn Sie keine Hauptbeschäftigung haben, können Sie mehrere Minijobs ausüben und insgesamt durchschnittlich im Monat bis zu 538 Euro verdienen. Wenn Sie ein Jahr ununterbrochen arbeiten, dürfen Sie also bis zu 6.456 Euro (12 Monate x 538 Euro) verdienen. Der monatliche Verdienst kann unterschiedlich hoch sein und auch mal über 538 Euro liegen, wenn es sich in einem anderen Monat wieder ausgleicht. Schwankt der monatliche Verdienst in Ihren Minijobs, ist es also wichtig die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einzuhalten. Sie müssen Ihre beiden Minijob-Arbeitgeber über den anderen Minijob informieren. Ihre Arbeitgeber beurteilten ab Aufnahme des zweiten Minijobs für die Zukunft, ob Minijobs vorliegen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@stephanhaas1117 Жыл бұрын
Hallo, ich habe eine Frage: Ich arbeite seit Oktober 2022 und habe direkt im Oktober und im April 2023 über 520€ verdient. Jetzt möchte ich mir für den August auch mehr auszahlen lassen, da ich weiß, dass ich bis zum Dezember weniger als 520€ verdienen werde und die 6240€ Jahresgrenze nicht überschreiten werde. Darf ich dann auch drei mal in 12 Monaten mehr verdienen?
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo Stephan Haas, Minijobberinnen und Minijobber dürfen durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Das sind 6.240 Euro im Jahr. Maßgebend ist eine vorausschauende Jahresprognose zu Beginn der Beschäftigung. Wird die Jahresverdienstgrenze eingehalten, dürfen Minijobberinnen und Minijobber in einzelnen Monaten auch mehr als 520 Euro verdienen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@momot3440 Жыл бұрын
Wie ist es bei Nachtschicht, Feiertag und Sonntagszuschläge ?
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo, Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge sind steuerfreie zusätzliche Einnahmen. Das gilt nur, wenn der Verdienst aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt. Sollten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihren Minijobbern diese Zuschläge zahlen, zählen sie nicht zum Verdienst im Minijob. Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/lohn/25_was_ist_bei_SFN-Zuschlaegen_zu_beachten/faq_25_was_ist_bei_SFN-Zuschlaegen_zu_beachten.html Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@k.a7688 ай бұрын
Ist das jetzt 2024 noch aktuell? Die Löhne sind gestiegen und nach meinen Berechnungen zur Folge verdiene ich an drei Monaten innerhalb von 12 Monaten zu viel. Was kann man dann tun? Vielleicht unbezahlten Urlaub nehmen?
@MinijobZentrale8 ай бұрын
Hallo, seit Januar 2024 hat sich die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich erhöht. Die neue Jahresverdienstgrenze im Minijob liegt nun entsprechend bei 6.456 Euro statt bisher 6.240 Euro. Schwankt der monatliche Verdienst im Minijob, ist es wichtig die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einzuhalten. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro ist dann nicht relevant. Ausführliche Infos finden Sie in unserem Magazin-Artikel: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-verdienstgrenze/ Als Minijobber können Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber durchaus unbezahlten Urlaub nehmen. Je nachdem, wie viele unvergütete freie Tage genommen werden, wirkt sich das natürlich auf den Verdienst aus. Ist der unbezahlte Urlaub länger als ein Monat, muss der Arbeitgeber den Minijobber spätestens nach einem Monat ohne Verdienst abmelden. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@SteffiHase Жыл бұрын
Ich habe diesen Monat 668€ in meinem Nebenjob als Minijobberin verdient. Als ich meinen Arbeitgeber gefragt habe, ob das überschreiten nicht dazu führt, dass ich hinterher Steuern zahlen muss, meinten sie, dass es kein Problem sei, so lange ich am Ende nicht die Minijobgrenze überschreite. Ich hatte gesagt, dass es wohl 2 mal im Jahr erlaubt wäre, wenn wie jetzt dort, Mitarbeitermangel herrscht. Auch dazu sagten sie mir, dass ich dann mal etwas über 500 euro komme und den nächsten Monat dann eventuell nur 300€ verdiene und so weiter. Das das schwanken also kein Problem sei. Was stimmt denn nun? Habe keine Lust neben meinem Hauptjob von meinem Nebenjob auch noch steuern zahlen zu müssen. Ich bedanke mich jetzt schon für die Antwort :).
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo Stefanie, Sie können in einzelnen Monaten auch mehr als 520 Euro verdienen, solange Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst bei höchstens 520 Euro liegt. Wenn Sie das ganze Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 6.240 Euro im Jahr verdienen. Sie können also zum Beispiel in einem Monat 660 Euro verdienen und zum Ausgleich in einem anderen Monat nur 380 Euro. Solche Schwankungen des Verdienstes im Minijob sind in Ordnung. Übersteigt der Jahresverdienst 6.240 Euro, weil sich Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auf mehr als 520 Euro erhöht, liegt in der Regel kein Minijob vor. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen (z. B. eine Krankheitsvertretung). In diesem Fall können Sie in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 520 Euro verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal 1.040 Euro betragen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@SteffiHase Жыл бұрын
@@MinijobZentrale vielen Dank :)
@k.a7688 ай бұрын
@@MinijobZentraleund wenn man drei mal mehr innerhalb der 12 Monaten verdient hat? Der Mindestlohn wurde ja erhöht und damit sollte auch die freigrenze mit Monaten steigen oder nicht?
@bernhardtholey7857 Жыл бұрын
Überschreiten der Verdienstgrenze im Mini-Job, dazu meine Sorge: Wenn ich krank werde, kann es dann sein, dass ich sogar mehr als 520 Euro im Monat - ggf. in verschiedenen Monaten (wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit) "verdiene" und bedeutet das, dass ich NICHT (mehr Tage wie das Überschreiten der Verdienstgrenze in meinem Mini-Job erlauben würden) weiterhin krank sein DARF ? Wie wird das berechnet und kann ich mich vor so einer Situation rechtzeitig "bewahren" (indem ich auch trotz Krankheit arbeiten gehe ?) - Vielen Dank für eine Antwort !
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo Bernhard, wenn Sie arbeitsunfähig sind, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber den Verdienst für bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Ihr Arbeitgeber leistet Ihnen die Lohnfortzahlung für die Tage, an denen Sie eigentlich gearbeitet hätten. Sie erhalten also nur den Verdienst in der Höhe, wie er Ihnen für Ihre regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Dazu gehören nicht zusätzlich bezahlte Überstunden. Wenn Sie also ansonsten regelmäßig nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, werden Sie durch die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nicht über 520 Euro im Monat kommen. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn die Lohnfortzahlung auch Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge oder Nachtarbeitszuschläge beinhaltet. Da dann für die gezahlten Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit keine tatsächliche Arbeitsleistung vorliegt, sind die Zuschläge nicht steuerfrei, sondern steuerpflichtig und zählen damit zum Verdienst im Minijob. Dies wirkt sich jedoch nicht auf den Status als Minijobber aus, selbst wenn der Verdienst wegen der steuerpflichtige SFN-Zuschläge bei über 520 Euro liegt. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@bernhardtholey7857 Жыл бұрын
@@MinijobZentrale DANKE - mir ist sehr wichtig, dass sich das eben NICHT auf meinen Status als Minijobber auswirkt, was mein Arbeitgeber mir aber suggerierte ...
@patricksouop59613 ай бұрын
Die Zuschläge zählen auch nicht in dieser Verdienstgrenze UND man kann dadurch noch mehr Netto haben.
@MinijobZentrale3 ай бұрын
Hallo, Sie meinen Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge oder Nachtarbeitszuschläge? Stimmt, diese Zuschläge sind steuerfrei und zählen nicht zum regelmäßigen Verdienst im Minijob, wenn der Verdienst, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@wolfgangvorck Жыл бұрын
Bitte mal genau erklären,wann und wie ich eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen kann und will
@wolfgangvorck Жыл бұрын
Midi-Job ab Januar 2023 dann 2000 Euro
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo Wolfgang, schauen Sie sich gerne unser Video zum Thema Minijob und Rente an. Dort erhalten Sie die gewünschten Informationen. Das Video finden Sie hier: kzbin.info/www/bejne/ppfVZomcltBmf9E Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@georg4494 Жыл бұрын
Was kann passieren wenn ich es überschreite dieses Jahr ?
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo Georg, als Minijobber kannst du in einzelnen Monaten auch mehr als 520 Euro verdienen. Dein durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob darf aber bei höchstens 520 Euro liegen. Wenn du das ganze Jahr über arbeitest, darfst du in deinem Minijob also höchstens 6.240 Euro im Jahr verdienen. Übersteigt dein Jahresverdienst 6.240 Euro, liegt in der Regel kein Minijob vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das bedeutet du und dein Arbeitgeber zahlen in die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ein. Wenn du von 520,01 Euro bis 1.600 Euro monatlich verdienst, befindest du dich im sogenannten Übergangsbereich - und hast damit einen Midijob. Dann wirst du nicht mit den vollen Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Mehr zu Midijobs findest du in unserem Magazin-Beitrag: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-und-midijob/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@justmitko6679 Жыл бұрын
Was passiert, wenn du 522€ bekommst oder 542€?
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo, dein Verdienst im Minijob kann in einzelnen Monaten auch über 520 Euro liegen. Wichtig ist, dass dein durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob höchstens bei 520 Euro liegt. Du kannst also zum Beispiel in einem Monat 540 Euro verdienen und zum Ausgleich in einem anderen Monat nur 500 Euro. Mehr Infos dazu findest du auch auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/lohn/18_mehr_als_520euro_verdienen/faq_18_mehr_als_520euro_verdienen.html Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@yvonnescholz8385 Жыл бұрын
Also ist es auch bei mehreren Jobs möglich, das man höchstens zweimal im Jahr das gesamte Monatsentgelt überschreiten darf? Also das ich in beiden Jobs zusammen statt der monatlichen 510€ auf 540€ komme, wäre möglich? Es wäre einmalig..
@raminramirez7958 Жыл бұрын
Also ich verstehe es nicht ganz was ist wenn du ende des Jahres mehr als durchschnittlich im monat 520 hast
@MinijobZentrale Жыл бұрын
Hallo, als Minijobber können Sie in einzelnen Monaten auch mehr als 520 Euro verdienen. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob darf aber bei höchstens 520 Euro liegen. Wenn Sie das ganze Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 6.240 Euro im Jahr verdienen. Übersteigt der Jahresverdienst 6.240 Euro, weil sich Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auf mehr als 520 Euro erhöht, liegt in der Regel kein Minijob vor. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. In diesem Fall können Sie in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 520 Euro verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf aber maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze - also 1.040 Euro - betragen. Wenn Sie die Grenze zweimal überschreiten, ist also statt 6.240 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.280 Euro möglich. Als nicht vorhersehbar gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale