Ich fürchte, dass ich den Produzenten der Reihe mittlerweile auf die Nerven gehe. ;) Deshalb will ich vorab sagen, dass ich die Videos sehr gut gemacht finde, mich immer freue, wenn ich sehe, dass ein neues hochgeladen wurde, und mich herzlich bei euch dafür bedanken will. Bitte versteht meine Kritik deshalb nicht als Besserwisserei, sondern als Interesse an der Sache eines ehemaligen Kommilitonen und ZPO-Praktikers. Diesmal stoße ich mich an der Behauptung, dass (nach h.M.) bei einem zweiten VU keine Schlüssigkeitsprüfung stattfände. Das ist lediglich in der im Video besprochenen Konstellation richtig, dass das zweite VU einem ersten VU folgt. Anders aber ist im (praktisch wohl relevanteren) Fall, dass das zweite VU nach einem Vollstreckungsbescheid ergeht. Hier folgt aus dem Verweis in § 700 Abs. 6 ZPO auf § 331 Abs. 2 ZPO, dass das Gericht den Einspruch nur bei schlüssiger Anspruchsbegründung verwerfen darf. Das ergibt auch Sinn, weil das Gericht bei einem VB anders als bei einem VU die Schlüssigkeit zuvor noch nicht geprüft hat. Dieser wichtige Unterschied zwischen VU und VB wird leider auch in der Folge zum Mahnverfahren nicht erwähnt.
@buceriuslaw3 жыл бұрын
Lieber Mephisto GF, wir freuen uns über Ihre Hinweise, auch wenn wir die Fehler und Ungenauigkeiten natürlich am liebsten gar nicht in die Videos eingebaut hätten. Ein ZPO-Praktiker fehlt leider in den Reihen des Produktions-Teams. Darüber hinaus ist es auch ein wenig dem Umfang der Videoreihe geschuldet, dass hin und wieder Unsauberkeiten enthalten sind. Für unsere zweite Videoreihe zum Zwangsvollstreckungsrecht, die im kommenden Jahr gedreht wird, wollen wir den Produktionsprozess weiter verbessern und suchen noch nach einer externen Lektorin/einem externen Lektor zur inhaltlichen Korrektur der Manuskripte. Hätten Sie vielleicht Interesse an solch einer Auftragsarbeit? Falls ja, schreiben Sie gerne eine kurze E-Mail an moritz.nickel@law-school.de. Wir würden uns freuen! Zum Inhalt: Die von Ihnen beschriebene Konstellation, in der das zweite VU auf einen Vollstreckungsbescheid folgt, hatten wir leider bei der Erstellung nicht auf dem Schirm. Wir notieren den Hinweis - wie auch alle anderen - für eine mögliche „zweite Auflage“ der Videoreihe. Beste Grüße Matthias Jacobs und Moritz Nickel