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Erst das Geld, dann die Dienstleistung. Vorauszahlungen fordern Handwerker und Reiseveranstalter. Was ist, wenn etwa der Handwerker pleite geht?
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 14. März 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: x.swr.de/s/13zv
Übrigens: Da Marktcheck zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!
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VORKASSE BEI HANDWERKERARBEITEN
Das Gesetz sieht eigentlich vor, dass Handwerker in Vorleistung gehen. Anzahlungen oder Vorkasse sind nicht angedacht, sondern Abschlagszahlungen, sobald Teilleistungen erbracht sind. In der Praxis sind allerdings immer weniger Handwerksbetriebe bereit, ohne Vorauszahlungen Aufträge überhaupt zu übernehmen.
Damit Kunden kein zu großes Risiko eingehen, sollten sie individuelle Verträge aushandeln. Wie viel ist man als Kunde bereit zu bezahlen und wie weit kann der Handwerksbetrieb entgegenkommen? Vorkasse, also die komplette Summe vorab, sollten Verbraucher dabei möglichst vermeiden.
INSOLVENZ STATT SOLARANLAGE
Bei Axel Hilpold sollte inzwischen eigentlich eine Solaranlage auf dem Dach montiert sein. Er zahlte dafür mit 12.400 Euro 50 Prozent der Gesamtkosten im Vorfeld an. Doch dann wartete er vergeblich auf Lieferung und Einbau. Schließlich stellt sich heraus, dass die beauftragte Firma inzwischen einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat. Leisten Kunden eine Anzahlung, tragen sie das Insolvenzrisiko und verlieren im Zweifel das Geld.
VORKASSE BEIM MÖBELKAUF
Beim Möbelkauf wird zwar oft eine Anzahlung verlangt, eine gesetzliche Verpflichtung zu einer solchen Zahlung gibt es aber auch hier nicht. Das Gesetz sieht hingegen in der Regel die Zahlung bei Lieferung vor.
KEINE VORKASSE IN DEN AGB
Wichtig zu wissen ist, dass der Bundesgerichtshof keine Vorkasseklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehungsweise Formularverträgen erlaubt. Denn Kunden müssen ein Druckmittel behalten und dürfen so mindestens 20 Prozent des Preises zurückbehalten.
VORKASSE BEI REISEN
Auch wer in den Urlaub möchte, muss oft vieles im Vorfeld bezahlen. Bei Pauschalreisen gilt: 20 Prozent Anzahlung sind zulässig. Weist der Reiseveranstalter eigene Vorleistungen in entsprechender Höhe nach, können bis zu 40 Prozent des Reisepreises vorab verlangt werden. Zudem dürfen Reiseveranstalter 30 Tage vor Reiseantritt die Restzahlung des gesamten Reisepreises verlangen. Gleichzeitig ist aber auch das Risiko bei Pauschalreisen für die Kunden geringer als bei Individualreisen, da sie durch einen Sicherungsschein gegen Insolvenz des Veranstalters abgesichert sind. Individualreisende müssen hingegen vor allem Flüge immer noch vorab bezahlen. Die Verbraucherzentrale fordert jedoch, dies zu ändern.
Autorinnen: Angelika Scheffler-Ronen, Annika Erbach, Martin Küstermann
Bildquelle: Adobe Stock / Impact Photography
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