Bekommt man das Monatlich dann von der Krankenkasse? Oder wie ist das? Ich bin da total verwirrt, habe weniger geld als sonst bekommen diesen Monat und das geld der krankenkasse fehlt noch
@babelli Жыл бұрын
Hallo Maja, du musst das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse beantragen. Das geht, sobald du die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin von deiner Hebamme/Frauenarzt bekommen hast. Diese stellt er ca. 7 Wochen vor dem ET aus. Du musst darauf noch ein paar Angaben ergänzen und dann an die Krankenkasse senden. Du bekommst das Geld in zwei Teilen: einmal bis zum ET und nach der Geburt, wenn du die Geburtsurkunde an die Krankenkasse sendest, den Rest für den Entbindungstag und die Mutterschutzfrist nach der Geburt. Dein Arbeitgeber zieht von deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes den Teil ab, welchen du auf Antrag von deiner Krankenversicherung bekommst. Der Arbeitgeber zahlt im regulären Zahlungsrhythmus wie bisher.
@asmaalmourchid15622 жыл бұрын
Hallo ich habe eine frage meine AG sagt sie muss mir keinen zuschuss geben obwohl ich mehr als 13€ am tag verdiene also brutto 2750€
@asmaalmourchid15622 жыл бұрын
Ich bin Erzieher
@babelli2 жыл бұрын
Hallo Asma, der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich anhand des Durchschnitts der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn dein durchschnittlicher Nettolohn über 13 Euro pro Tag liegt, hast du Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Dein Arbeitgeber kann sich den Zuschuss von der Krankenkasse zurückholen über das Umlageverfahren. Suche hier am besten noch einmal das Gespräch. Alles Gute
@jessyb1020 Жыл бұрын
Vorraussichtlicher Entbindungstermin ist 5.07.24. Ich bekomme also ab 24.05. (6 wochen vorher) mutterschaftsgeld. Wird das Kind nun z.b 4 tage später geboren ( am 9.7.) Bekomme ich dann 8 wochen und 4 Tage , ggf. 6 wochen und 4 tage mutterschaftsgeld für nach der geburt/ vor der geburt? Oder wo zählt man die tage mit, die vor oder nach den ET sind? Oder werden diese z.b. 4 Tage irgendwo abgezogen? L.g. jessi
@babelli Жыл бұрын
Hallo Jessyb, du bekommst das Mutterschaftsgeld zunächst für 6 Wochen aufgrund der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag. Erst mit Nachweis der Geburt bekommst du den Rest für die Tage, die das Kind später kommt, sowie den Entbindungstag und die 8 Wochen danach.
@sniffels0072 жыл бұрын
Wie ist das Mutterschaftsgeld geregelt, wenn man in der Pflege arbeitet und vom Arzt ein attestiertes Berufsverbot ausgesprochen bekommt? Greift dann automatisch ab dem Zeitpunkt schon das Mutterschaftsgeld frühzeitig? Wie lange wird es dann gezahlt? Oder greift hier zunächst eine normale Lohnfortzahlung?
@babelli2 жыл бұрын
Hallo Eike, Mutterschaftsgeld gibt es nur in den Schutzfristen vor und nach der Geburt. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du Mutterschutzlohn. Es entspricht in der Regel deinem normalen Gehalt.
@ferdi40832 жыл бұрын
Wie beantragt man den mutterschutz bei dem Arbeitgeber ? Oder geht das Automatisch ?
@babelli2 жыл бұрын
Hallo Ferdi40, sobald du sicher bist, dass du schwanger bist, informierst du deinen Arbeitgeber, damit er dich und dein ungeborenes Kind schützen kann. Die Basis dafür ist das Mutterschutzgesetz. Du teilst ihm den voraussichtlichen Geburtstermin mit. §3 MuSchG besagt, dass du 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten musst und mind. 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten darfst. Auf die Frist vor der Geburt kannst du freiwillig verzichten. Es ist also gesetzlich geregelt und du musst die Schutzfrist nicht extra beantragen bei deinem Arbeitgeber.
@norbertfrei2953 Жыл бұрын
Vielen Dank für das tolle Video :) wie hoch ist das Mutterschaftsgeld bei einer Hauptbeschäftigung (mit gesetzlicher Krankenversicherung) und einem Minijob ? Die 13€ zahlt die Krankenkasse auf Grund der Hauptbeschäftigung. Aber wieviel zahlen dann jeweils die bei beiden Arbeitgeber ? Gehalt Hauptjob: 1400€ netto Gehalt Minijob: 230€ netto Vielen Dank im Voraus 😊
@babelli Жыл бұрын
Hallo Norbert, die 13 Euro/Tag von der Krankenkasse werden aufgeteilt auf die Beschäftigungsverhältnisse. Den Restbetrag zum jeweiligen durchschnittlichen Nettogehalt vor Beginn des Mutterschutzes kommt dann als Arbeitgeberzuschuss jeweils von den beiden Arbeitgebern. Die Krankenkasse stimmt das i.d.R. mit den Arbeitgebern ab.
@chommya70342 жыл бұрын
Sehr informatives Video. Ich habe allerdings eine Frage zum Elterngeld. Wie wäre das wenn man vor dem Mutterschutz Arbeitslosengeld 1 bezogen hat( bei meinem Fall 5 Monate Arbeitslosengeld) und nach Entbindung auch Elterngeld beziehen möchte ( zusammen mit dem Mutterschutzgeld). Würde das klappen?
@babelli2 жыл бұрын
Hallo Chommy, der Anspruch auf Elterngeld besteht auch dann. Allerdings solltest du dich entscheiden, ob du das restliche Arbeitslosengeld aufsparst. Beziehst du Elterngeld und ALG zusammen, kommt es zu Kürzungen. Bemessungszeitraum für das Elterngeld sind regulär die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Monate mit ALG I zählen mit null in die Berechnung hinein. Elterngeld und Mutterschaftsgeld gibt es nicht gleichzeitig. Mutterschaftsgeld wird wie Basiselterngeld behandelt.
@noogoo41792 жыл бұрын
Hmm ... meine krankenkase hat mir überwiesen aber meine arbeitsgeber hat das in meine Abrechnung als 0 stunden geschrieben und nichts dazu uberwiesen.
@babelli2 жыл бұрын
Hallo noo goo, bei dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld handelt es sich um einen Nettobetrag. Diese findest du im unteren Bereich deiner Abrechnung. Wende dich am besten einmal an deinen Arbeitgeber und/oder deine Krankenkasse. Alles Gute
@frohnesonja80443 жыл бұрын
Wird eine Umsatzbeteiligung mit angerechnet?
@babelli3 жыл бұрын
Hallo Sonja, das kommt ein wenig auf die Vereinbarung über die Berechnung und Zahlung der Umsatzbeteiligung an. "Solange eine untrennbare Verknüpfung zwischen dem Monatszeitraum und dem variablen Lohnbestandteil gewahrt bleibe, wirke sich dies auch das Elterngeld aus". (LSG Nds.-Bremen Urteil 6. November 2019 L2 EG 7/19). Wichtig ist die monatliche Abrechnung und Zahlung. Vierteljährlich oder jährlich geleistete Zahlungen zählen nicht dazu.
@sprudelkopf92932 жыл бұрын
Hausfrauen bekommen keines.... Das müsste jetzt bedeuten, dass ich keines bekomme, wenn ich während der Elternzeit mit Kind 1 jetzt Kind 2 bekomme, ja?
@babelli2 жыл бұрын
Hi Sprudelkopf, du bist keine "Hausfrau" im Sinne des Elterngeldgesetzes, sondern giltst als Arbeitnehmerin in Elternzeit - auch wenn du umgangssprachlich derzeit Hausfrau bist. Wenn dein Anstellungsverhältnis in Elternzeit ruht, aber du eines hast, bekommst du auch auf Antrag wieder die max. 13 Euro/Tag von der gesetzlichen Krankenkasse als Mutterschaftsgeld (sofern sich an deinem Versicherungsstatus nichts verändert hat). Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommst du in der Elternzeit auf diese Weise nicht. Hierfür müsstest du deine Elternzeit früher beenden, was sinnvoll sein kann.
@sprudelkopf92932 жыл бұрын
Vielen Dank für die Antwort! Dann habe ich den Zettel für das Mutterschaftsgeld ja letzte Woche doch nicht umsonst eingeworfen... :)
@kathivonette85343 жыл бұрын
Mh.. ich hoffe ja, dass man die Monate streichen kann, wie beim Elterngeld, bezügl Corona. Denn durch das Beschäfti8gungsverbot, vom Arbeitgeber, wäre das wieder mal Diskriminierend und nicht Gleichberechtigt; im Gegenteil, man wäre Benachteiligt. Denn ich verdiene eh schon weniger, als vor dem Verbot.. :/
@babelli3 жыл бұрын
Hallo Kathi, das Beschäftigungsverbot beeinflusst die Höhe deines Mutterschaftsgeldes nicht. Dein Gehalt im Beschäftigungsverbot dürfte nicht niedriger sein als vorher. Es gibt allerdings Bestandteile, die der Arbeitgeber in einem BV nicht zahlen muss, wie z.B. Fahrtkostenzuschüsse, da die Fahrten zum Betrieb entfallen.