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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Geschwindigkeitsverstoß und welche Ansatzpunkte geltend gemacht werden können.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Geschwindigkeitsverstoß und der Beifahrer als Zeuge, das ist heute unser Thema.
Herzlich willkommen zurück, liebe Zuschauer auf meinem KZbin Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg. Geschwindigkeitsverstöße sind nach wie vor Massendelikte, die in großer Anzahl vor den Amtsgerichten verhandelt werden. Da es hier häufig um Fahrverbote geht, also unter Umständen auch um die Existenzgrundlage, wird hier durchaus mit harten Bandagen gekämpft.
So zum Beispiel in diesem Fall, in dem ein Verteidiger die Einvernahme eines Beifahrers im Wege eines Beweisantrages beantragt hatte. Und zwar zu der Frage, dass die Beschilderung, also das Geschwindigkeitsbegrenzungschild, nicht wahrnehmbar war. Es konnte hier erfolgreich geltend gemacht werden, dass ein solcher Zeuge zu hören ist. Wenn also das Gericht dem nicht nachgeht, muss einem Aussetzungantrag stattgegeben werden und eine entsprechende Begründung, warum der Beweisantrag abgelehnt wird, erfolgen. Sie sehen also, es gibt einige Ansatzpunkte im Bußgeldverfahren, um möglichst Fahrverbote und natürlich auch Punkte in Flensburg und die Geldbuße auch, abzuwenden. Das hier war einer der Ansätze, ansonsten kommt es immer auf das Messverfahren an, also welches Messverfahren wurde in Ihrem Fall verwendet? Dann schaut man, wo sind die Ansatzpunkte bei dem entsprechenden Gerät.
Ich schulde Ihnen noch das Aktenzeichen der gerade hier erörterten Entscheidung. Das ist das OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 7.12.22 Aktenzeichen 2 Rb 35 Ss 587/22. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie gerne über die Kommentarspalte und durch Klick auf mein Foto können Sie kostenlos meinen Kanal abonnieren. Bis zum nächsten Mal! Auf Wiedersehen!
Tschüss.“
Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de
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Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
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