Klimaethik wird ein zunehmend relevantes Thema, wo diese zwei Begriffe maßgeblich sind. Es gibt eine schöne Einführung von Birnbacher dazu (Reclam).
@seltascare47134 жыл бұрын
Nur zur Sicherheit: ist man strafbar wenn man unter Lebensbedrohung dazu gezwungen wird eine derartige Straftat zu machen und dies auch tut um sich selbst zu retten?
@raulramirez52114 жыл бұрын
Bin kein Experte aber ich versuchs mal: Grundsätzlich ist es dir erlaubt in ein fremdes Interesse einzugreifen um ein eigenes Interesse zu schützen. Das fällt unter Notstand/ entschuldigender Notstand (§§ 34, 35 StGB). Grundsätzlich muss das geschützte Interesse dabei wesentlich das Interesse überwiegen, in das eingegriffen wird. Ein Menschenleben ist das höchste zu schützende Gut. Dabei müsste man prüfen, ob du die Lebensbedrohung anders hättest abwenden können (z.B. indem du wegrennst, die Polizei kontaktierst, etc.). Sollte dies nicht möglich sein, hast du zwar immernoch eine Straftat begangen, aber je nachdem ob du dich auf § 34 oder §35 beziehst handelst du entweder nicht rechtswidrig oder dein Handeln wird entschuldigt. Damit wirst du entweder gar nicht bestraft, oder deine Strafe wird allermindestens gemildert. Nagel mich bitte nicht darauf fest, dass das so richtig ist. Ist schon ein paar Jahre her, dass ich das gehört habe. ^^