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Ausgangssituation:
Kunde A aus Deutschland kauft Ware mit einem Nettowert von EUR 5.000,-.
Kunde A hat sich durch Bekanntgabe seiner deutschen UID-Nummer als Unternehmer ausgewiesen, die Rechnung wurde ohne österreichische Umsatzsteuer ausgestellt und enthält den Vermerk "steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung".
Da dieser Umsatz im Zeitraum der Leistungserbringung in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet werden muss, ist diese Leistung als offener Posten zu erfassen.