YouTube Impressum erstellen und Abmahnung vermeiden

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Videomarketing Strategien Cathrin Kilian

Videomarketing Strategien Cathrin Kilian

Күн бұрын

Пікірлер: 14
@internetrechtakademie5974
@internetrechtakademie5974 8 жыл бұрын
Sehr gut und völlig korrekt erklärt.
@Videomarketingstrategien
@Videomarketingstrategien 8 жыл бұрын
+Internetrecht Akademie Danke für dein Feedback, Dieter. Von dir als Rechtsexperten weiß ich das besonders zu schätzen. :)
@WulfMingan
@WulfMingan 7 жыл бұрын
Was ist wenn man keine eigene Webseite hat wie macht mamn es dann ?
@Videomarketingstrategien
@Videomarketingstrategien 5 жыл бұрын
Da du einen KZbin Account hast, hast du auch ein Google Drive, da kannst du ein Dokument mit deinen Angaben hinterlegen und dann zu diesem Dokument verlinken. Ist dann so ähnlich, wie eine Webseite
@hundebiene
@hundebiene 7 жыл бұрын
Ich habe leider keine webseite was kann ich jetzt machen ?? geht es da auch irgendwie?
@Videomarketingstrategien
@Videomarketingstrategien 5 жыл бұрын
Da du einen KZbin Account hast, hast du auch ein Google Drive, da kannst du ein Dokument mit deinen Angaben hinterlegen und dann zu diesem Dokument verlinken. Ist dann so ähnlich, wie eine Webseite
@der_riedbahner
@der_riedbahner 7 жыл бұрын
Ich habe glücklicherweise auf meiner Website schon seit anfang an ein Impressum. Nämlich "Jimbo"! :D Vielen Dank für das Video! :D
@BokiLanoGC
@BokiLanoGC 7 жыл бұрын
Ab wann muss ich ein Impressum haben !!! Auch wenn ich z.B 20 euro mit KZbin verdiene? Denn ich habe gehört das man erst wenn man ein 5 stelligen betrag verdient ein Impressum haben muss !!!!
@Schurik2015
@Schurik2015 8 жыл бұрын
Super Video. Ergänzend würde ich noch sagen, dass im Impressum eine Ladungsfähige Adresse stehen muss und kein Postfach. Wenn man in einem MCN ist, kann man auch deren deren Impressum nutzen oder vielleicht sogar bei einer Kanzlei nachfragen, ob man deren Adresse als Impressum nutzen darf. Jeder, der einen KZbin-Kanal hat, kann auch bei Google Docs ein Dokument erstellen, sein Impressum reinpacken und das dann verlinken. Ist zwar nicht so hübsch, es sollte trotzdem rechtswirksam sein. Ansonsten hast du im Video alles nötige gesagt. :D Wenn man die eigene Adresse verwendet, kann es allerdings problematisch werden, wenn man Stalker zu seiner Zielgruppe zählt. :D
@Saitentanz
@Saitentanz 8 жыл бұрын
Danke für das Video! Ich habe gerade versucht, ein Impressum bei mir einzufügen. Offenbar hat es nicht geklappt. Zumindest erscheint es nicht rechts oben. Kannst Du bitte mal gucken? Danke vorab :-)
@Videomarketingstrategien
@Videomarketingstrategien 8 жыл бұрын
+Saitentanz Bei mir erscheint es an dritter Stelle, also ganz rechts die kleine Gitarre. (Nur der erste Link wird mit Text angezeigt. Du kannst den Impressum-Link in der Linkliste nach oben schieben, dann erscheint es ganz links als erstes mit Text.)
@Joe-GMY
@Joe-GMY 8 жыл бұрын
Na, das ist ja mehr als witzig, was man hier hört. Ein Impressum erstellen, wenn man hier auf einem KZbin-Kanal ein paar (monetarisierte) Videos hochlädt? Eine Gewinnerzielungsabsicht sei hier schon der alleinige Grund dafür, sagt Cathrin, und mit nur zwei Klicks muss dieses Impressum erreichbar sein, ansonsten riskiere man eine Abmahnung. Hier gleich von "Gewinnerzielungsabsichten" bei monetarisierten Videos zu sprechen, ist reine Suggestion und hat mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun. Cathrin mag einen KZbin-Kanal möglicherweise mit einer eigenen Website verwechseln, die tatsächlich ein Impressum erfordert. Das von Cathrin verlinkte Impressum führt nun auch direkt auf ihre Webseite und hat wohl insoweit nichts mit ihrem KZbin-Kanal zu tun, den in ihrem dortigen Impressum steht nichts über ihre Beiträge bei KZbin. Aber was tun, liebe Cathrin, wenn man gar keine Webseite betreibt - wo steht denn dann das Impressum für den KZbin-Kanal? Seltsamerweise kann ich auch auf keinem anderen meiner abonnierten KZbin-Kanäle ein solches Impressum finden. Die von Cathrin hier gegebenen juristischen Hinweise kann ich für meinen hier eingangs genannten Zweck daher nicht als relevant erkennen. Und soweit Cathrin u.a. hier bemerkt, dass man unter das sog. Mediengesetz falle, wenn man seine persönliche Meinung zum Ausdruck bringt, müsste ich nun für diesen Beitrag, der nun zweifellos meine persönl. Meinung zum Ausdruck bringt, wohl auch gleich ein Impressum erstellen. Wie und wo könnte ich das tun, liebe Cathrin?
@Videomarketingstrategien
@Videomarketingstrategien 8 жыл бұрын
+JOE GMY Danke für dein Feedback. Noch hast du ja keine Videos in deinem Kanal, also brauchst du dir auch keine Gedanken machen. Wenn du doch mal anfängst, zu monetarisieren, ist es natürlich deine Entscheidung, wie du das betreibst. Niemand zwingt dich, den Begriff "Gewinnerzielungsabsicht" genauso zu interpretieren, wie Rechtsexperten. Du musst mir nichts glauben, aber wenn du ein bisschen zu dem Thema recherchierst (so wie ich es getan habe), dann findest du dazu eine Menge Infos. Und das Problem einer fehlenden Webseite lässt sich ohne Kosten lösen: www.gidf.de/kostenlose+webseite
@Joe-GMY
@Joe-GMY 8 жыл бұрын
Auch meinerseits besten Dank für Dein Feedback, liebe Cathrin. Meine Kommentierung Deines Beitrags wollte keineswegs die Richtigkeit Deiner Hinweise bezweifeln, sondern lediglich die Drohung entschärfen, bei fehlendem Impressum eines privat genutzten Kanals gleich eine »Abmahnung« zu riskieren. Denn selbst ein privater Kanal mit monetarisierten Videos stellt noch kein kommerzielles Angebot an den Besucher des Kanals dar, aus dem sich ein geschäftliches Interesse entwickeln ließe. Ein geschäftl. Verhältnis bestünde hier in Bezug einer »Gewinnerzielungsabsicht« allenfalls ausschließlich zwischen KZbin und dem Kanalbetreiber. Wer sollte in der Praxis daran Anstoß nehmen und dies mit einer Abmahnung ahnden wollen? Abmahnungen können grundsätzlich nur bei Wettbewerbsverstößen vorgenommen werden, dies bedingt, dass beide Teile kommerzielle Seitenbetreiber sind. Bei KZbin-Kanälen, die zwar nicht ausschließlich dem privaten Zugang dienen, aber auch nicht kommerziell betrieben werden, dürfte eine Abmahnung daher gar nicht zulässig sein, denn bei der Impressumspflicht handelt es sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift. Eine Abmahnung kann jedoch keine Strafmaßnahme einer Ordnungswidrigkeit zum Inhalt haben, die sich allein mit dem Fehlen eines Impressums befasst, was rechtsmissbräuchlich wäre, sondern muss einen Wettbewerbsverstoß begründen. Als ich insoweit bei einem fehlenden Impressum hier keinen Wettbewerbsverstoß erkennen kann, wäre eine Abmahnung unbegründet. Falls Du möglicherweise Beispiele aus der Praxis nennen kannst, bei denen aufgrund eines fehlenden Impressums bei KZbin-Kanälen Abmahnungen ergangen sind, darf ich Dir noch einmal Gelegenheit geben, diese Auffassung zu widerlegen.
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