Na ja, wenn jemand permanent krank ist oder auch immer kurzfristig wird, ist es für denjenigen sicherlich nicht schön, aber für die Kollegen sind solche Leute völlig nutzlos, weil man ja nicht auf Verdacht jemanden einstellen kann, sondern der Rest vom Team muss die Mehrbelastung auffangen. Wenn derjenige dann wenigstens dauerhaft weg ist durch Kündigung, muss man nicht mehr Arbeiten, die dieser Kollege oder die Kollegin hätte tun sollen, kurzfristig selbst erledigen, sondern kann das gleich vernünftig einplanen oder es wird im Nachgang vielleicht mal jemand brauchbares eingestellt. Das macht die Arbeitsatmosphäre für alle wesentlich entspannter und die Arbeit kann auch wieder Spaß machen, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann. Wenn man Schwachleister (ob verschuldet oder unverschuldet ist für das Team, den Vorgesetzten oder am Ende auch den Arbeitgeber völlig egal!) nicht mehr mit durchfüttern muss, ist das - bis auf einen - für alle ein Gewinn. Das ist halt die andere Seite der Medaille. Gibt immer schöne Rechte, Sozialregeln usw, aber keiner denkt mal an die Leute, die das ausbaden müssen.
@BetriebsratVideo3 ай бұрын
Kein Zweifel, wenn alle um mich herum engagiert, leistungsstark und gesundheitlich fit sind, ist das toll, für den Arbeitgeber und (!) die Kollegen. Doch so ist die betriebliche Realität nun einmal nicht und so muss sie, finde ich, auch nicht sein. Auch Sie oder ich können leider jederzeit erkranken, auch häufig, auch schwer, und wir sollten dann deshalb nicht ohne Not aussortiert werden. Ich bin dankbar, in einem Land zu leben, dessen Gesetze auf die Belange erkrankter Menschen insoweit Rücksicht nehmen. Meine Erfahrung als Rechtsanwalt in diesem Feld zeigt mir zudem, dass es sich lohnt, für den Erhalt der Arbeitsverhältnisse erkrankter Kollegen zu kämpfen, auch außergerichtlich, z.B. im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Ich bin froh, in diesem Kampf gerade unter Betriebsräten, aber auch Arbeitgebern viele engagierte Mitstreiter an meiner Seite zu wissen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator, der Ihnen für Ihre Meinungsäußerung dankt
@helmutbuendgensritchie97143 ай бұрын
Nice,immer wieder Erfrischend. Nur wirklich Schade dass es oftmals soweit kommen muss.
@fgk78593 ай бұрын
Tip: KZbin-Untertitel einschalten, dann ist das Video dreifach untertitelt!
@wolfgangvorck3 ай бұрын
Absolut Spitze
@BetriebsratVideo3 ай бұрын
Haben Sie vielen Dank :-) Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@mainhattan60383 ай бұрын
Wie ist es bei einer Beförderung an die frische Luft?
@BetriebsratVideo3 ай бұрын
Dazu mache ich demnächst gern ein gesondertes Ratgebervideo 😀 Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@VesuvioXXL3 ай бұрын
Pfffttt, Nummer eins kannst du bei Lidl vergessen. Versetzung steht im Arbeitsvertrag, Rücksicht ist ein komplettes Fremdwort und bei "Betriebsrat" bekommen die Chefs einen Schlaganfall.
@BetriebsratVideo3 ай бұрын
Das tut mir leid zu hören! Alles Gute wünscht Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@andreaslittlesong84363 ай бұрын
Hallo ! Was muß ich beim Gleichstellungsantrag für Voraussetzungen erfüllen ?
@BetriebsratVideo3 ай бұрын
Sie benötigen zunächst einen sogenannten Grad der Behinderung von wenigstens 30, ausserdem muss, was sorgfältig darzulegen ist, Ihr Arbeitsverhältnis aus behinderungsbedingten (!) Gründen wenigstens perspektivisch gefährdet sein (z.B. wegen hoher Fehlzeiten, Vorwürfen der Schlechtleistung, Konflikten am Arbeitsplatz, vom Arbeitgeber erteilten Abmahnungen, bereits in der Vergangenheit ausgesprochenen unwirksamen Kündigungen, etc.). Wichtig: Ohne erkennbare Gefährdung des Arbeitsverhältnisses gibt es keine Gleichstellung! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@TheChosenOne11833 ай бұрын
@@BetriebsratVideobegleiten sie mich auf dem zum Gleichstellungsantrag?
@marjaari66913 ай бұрын
@@BetriebsratVideo Liebes WAF-Team, können Sie mir eine Frage zu folgendem Sachverhalt beantworten?: Es besteht seit über 10 Jahren ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Bei jeder Gehaltserhöhung oder Veränderung der Wochenstunden wurde ein Ergänzungsvertrag aufgesetzt. Nun hat sich wieder eine Gehaltserhöhung mit noch weiteren besseren Konditionen ergeben, jedoch steht nun im erstellten Ergänzungsvertrag: "die Vereinbarung gilt bis zum xx.xx.2026". Nun stellt sich für mich die Frage, ob es rechtens ist die veränderten, für den Arbeitnehmer sehr positiv ausfallenden Konditionen, zu befristen ??? Darf der Arbeitgeber die gewährten Vergünstigungen nach Ablauf dieses im Vertrag genannten Datums wieder zurückziehen??? Kann man diesen Ergänzungsvertrag unterschreiben, ohne dass die Gefahr besteht, dass die gewährten Konditionen ab dem genannten Datum wieder entzogen werden? Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Antwort🙏
@marjaari66913 ай бұрын
@@BetriebsratVideoErgänzung zu meinem Kommentar: es gibt in unserem Betrieb leider keinen Betriebsrat.