Danke für das Video! Ich würde gerne noch etwas zur Handlungsvollmacht fragen, wenn das in Ordnung ist. Mir ist leider nicht ganz klar, wozu § 54 Abs. 1 HGB genau führt. Insbesondere heißt es in Abgrenzung § 56 HGB häufig, dass § 54 HGB den Umfang einer tatsächlich bestehenden Vollmacht vermutet. Wenn nun beispielsweise jemand nur zum Verkauf von Ware, nicht aber zum Kauf von Ware ermächtigt ist, wozu führt § 54 Abs. 1 HGB dann? Dass vermutet wird, auch zum Kauf von Ware ermächtigt zu sein? Vielen Dank für eine Antwort, mich verwirrt das leider total..