Wie immer sehr interessant. Vielen Dank! So weit mir bekannt ist, ist das Bereitstellen des „Lohnzettels“ in einem Portal gemäß aktueller Rechtsprechung nicht ausreichend. Liege ich da falsch, ist das dich möglich? Oder muss man da Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel das Einverständnis der Mitarbeiter einholen?
@SchroederAxel-UAS3 ай бұрын
Ich kenne nicht sämtliche Urteile, aber ich weiß, daß es entsprechende Portale von DATEV und anderen wichtigen Anbietern (wie z.B. SAP) gibt. Ich kenne auch Firmen vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern mit 10.000den Mitarbeitern, die diese Portale nutzen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man sich hier auf rechtliche Unsicherheiten einlassen würde.
@SierraKilo763 ай бұрын
@@SchroederAxel-UASDanke für die Antwort - da das noch genutzt wird, werde ich an Thema dran bleiben und versuchen da eine Rechtsberatung von einem Fachanwalt zu bekommen. Dank Ihrer Info könnte sich das lohnen.