Wann liegt ein Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Pauschalpreisvertrag vor? Wie ist der Vertrag in diesem Falle anzupassen? Erhöht sich in diesem Falle die Werklohnforderung ? § 313 BGB
Пікірлер: 8
@sourabhwaghe43125 ай бұрын
Die Seite von Scheidung Unterhalt hat mir sehr geholfen, den Wegfall des Unterhalts nach meinem neuen Zusammenziehen zu verstehen.
@scottadkins87292 жыл бұрын
Sie sind wirklich wunderbar. Sie haben alles einfach, deutlich und ausführilch aufgeklärt. Ich bedanke mich bei Ihnen sehr und bin der Hoffnung, dass Sie uns schnellstmöglich ähnliche Videos über HOAI mitteilen können. nochmal vielen herzlichen Dank.
@ravirajujjinwal37935 ай бұрын
Ich habe neulich gelesen, dass bei einer neuen Partnerschaft der Unterhalt wegfallen kann. Danke, Scheidung Unterhalt, für die hilfreichen Tipps!
@jankandel83593 жыл бұрын
Top Video, leicht verdaulich
@AkashKumar-fy9yg5 ай бұрын
Beim Zusammenziehen mit dem neuen Partner kann der Anspruch auf Unterhalt entfallen. Das sollte man unbedingt beachten.
@sukhsay2475 ай бұрын
Der Unterhalt kann wirklich wegfallen, wenn man mit einem neuen Partner zusammenzieht. Das wusste ich nicht.
@kumarsonu91245 ай бұрын
Wusste nicht, dass Unterhaltszahlungen bei einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft einfach wegfallen können.
@sore41022 жыл бұрын
mE und auch lt ihren Aussagen, wenn ich es diese richtig verstehe; sollte/ könnte ein"Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Pauschalpreisvertrag" nur beim Globalpreisvertrag ausgeführt/angewandt (f d Fall einer unzumutbaren Maßnahme, weil hier auch das Vollständigkeits-Risiko sowie die Funktionalität beim AN liegen) werden, weil im Detailpreisvertrag zum einen die Einheitspreise relevant sind und somit das Angebotspreis/ Gesamtpreis v Beginn an ggf nicht realistisch bekannt ist. Weiteres sprechen Sie beim (Baurecht # 19 Pauschalpreisvertrag, a d 4:20 min) v gesonderte Zahlungen, welche nicht im LV als Positionen berücksichtigt sind und somit nicht zuvor kalkuliert und daher unabhängig v Pauschalpreisvertrag gelten gemacht werden können "gesonderte Zahlung"? mfg. S.R.