Begriff der Urkunde (Einführung in die Urkundendelikte I)

  Рет қаралды 10,884

Marcus Bergmann

Marcus Bergmann

Күн бұрын

Пікірлер: 10
@fenerbahce7346
@fenerbahce7346 3 жыл бұрын
Verständlicher könnte man es nicht mehr machen. Vielen vielen Dank für Ihre Videos !
@MarcusBergmannJura
@MarcusBergmannJura 3 жыл бұрын
Freut mich :-)
@thelenman4082
@thelenman4082 7 жыл бұрын
Warum gehe ich eigentlich noch zu Vorlesungen? :-) Ihre Erklärungen sind enorm verständlich. Überragend!
@MarcusBergmannJura
@MarcusBergmannJura 3 жыл бұрын
Danke!
@Wollenschrank
@Wollenschrank 7 жыл бұрын
Schöner Vortrag, spannendes Thema. Zwei Nachfragen, ob ich das nun alles richtig verstanden habe: Aufgrund der "Zuverläßigkeit im Rechtsverkehr" ist jedes Schreiben das ich im Briefkasten finde und wo als Absender "Finanzamt" draufsteht, tatsächlich als eine Nachricht vom Finanzamt zu betrachten? Ich kann das so betrachten, aber muß ich das auch? Nur weil es §267 StGB gibt, ist doch die Frage nach der Authentizität des Absenders nicht obsolet, zumal Bußgeld- und Steuerbescheide oftmals nicht unterschrieben sind und zuweilen auch kein Vor- und Familienname zu erkennen ist. Habe ich also ein Schreiben bekommen, das aussieht wie ein Steuerbescheid vom Finanzamt, MUSS ich davon ausgehen, daß das tatsächlich ein Steuerbescheid vom Finanzamt ist? Welche Anforderungen an Urkunden zu stellen sind ist mir immer noch nicht klar. Schaut man sich z. B. einen Auszug aus dem Grundbuch an, staunt man schon, wie primitv Besitz (oder Eigentum?) dokumentiert wird. Keine Unterschrift, kein Siegel, nicht einmal ein Stempel. Wemm ich eine Geburtsurkunde aus der fernen Land xyz vorlege, auf dem steht, daß ein Kind geboren sei und ich der Vater sei, dann wird das (nach zertifizierter Übersetzung) hier akzeptiert? Und das auch ohne Unterschrift und Siegel? Abschließend: Tolle Reihe, Danke fürs hochladen.
@MarcusBergmannJura
@MarcusBergmannJura 7 жыл бұрын
Hallo! Zu Frage 1: Nein. Das Strafrecht schafft hier keine Fiktionen. Es führt nicht den Zustand herbei, dass jedes Schreiben, auf dem als Absender "Finanzamt" seht, als tatsächlich von diesem Amt herrührend zu betrachten ist. Das Strafrecht macht etwas anderes. Es entlastet uns. WENN und SOWEIT wir darauf vertrauen, dass diese hässlichen kleinen grauen Briefe, die wir von einem "Finanzamt" erhalten, tatsächlich von diesem Amt stamme, werden wir in diesem Vertrauen geschützt. Mit anderen Worten: OB wir vertrauen, ist unsere Entscheidung. Das Strafrecht will uns nur ermöglichen, DASS wir vertrauen können, weil all diejenigen, die unser Vertrauen enttäuschen, bestraft werden. Das klappt überwiegend ganz gut, weniger gut natürlich in den Fällen, in denen wir einem Betrüger aufsitzen. Aber es ist schon ein Vorteil, dass wir nicht bei jeder Rechnung, bei jedem Schreiben überlegen MÜSSEN, von wem das wohl stammen könnte. Gäbe es die Urkundendelikte nicht, wäre eine "Absenderlüge" straflos, und das könnte sich sehr negativ auf die Zuverlässigkeit im Rechtsverkehr auswirken. Zu Frage 2: "Urkunde" ist nichts besonderes. Es ist schlicht - irgendeine verkörperte Gedankenerklärung (also meistens ein Text auf Papier, aber Bilder können ausreichen), - der den Aussteller erkennen lässt (auf dem also steht, von wem er stammt. Irgendwie. Aus dem das irgendwie hervorgeht. Also: Unterschrift, Stempel, Sigel - egal!) und - zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (mit dem ich also irgendetwas beweisen kann, und sei es, dass der Aussteller die im Text enthaltenen Aussage getätigt hat). Das ist alles. Es geht nicht darum, dass das stimmt. Es geht nicht darum, dass man das glaubt. Und um "Amtlichkeit" oder so geht es schon gar nicht. Wenn ich einen Zettel habe, auf dem steht: "Marcus Bergmann wurde am 01.01.2015 in Rom geboren. Dieses Schreiben wurde ausgestellt vom Papst.", dann ist das - eine verkörperte Gedankenerklärung (es steht drin, dass, wann und wo ich geboren wurde), - die ihren Aussteller erkennen lässt (stammt vom Papst, steht ja so drin) und - zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (damit versuche ich dann irgendwelche Deppen zu überzeugen, dass ich in Rom geboren wurde und heute etwa zweieinhalb Jahre alt bin). Es spielt keine Rolle, wie überzeugend diese Urkunde ist. MAN DARF SO ETWAS NUR SCHREIBEN; WENN MAN DER PAPST IST. Und es geht auch nicht darum, ob der Inhalt stimmt. § 267 StGB bestraft nicht das Lügen, sondern die Anmaßung, Texte als Papst auszustellen ohne Papst zu sein. Nochmal: Die Idee von § 267 StGB zu diesem Zettel ist: "O. k., der Text stammt vom Papst. Ob der Inhalt stimmt, muss man sich überlegen, das hängt davon ab, für wie vertrauenswürdig man den Papst hält. Zur Not kann man ja bei ihm nachfragen, man soll ja darauf vertrauen dürfen, dass der Zettel vom Papst stammt." Man hat also den Kopf frei dafür, zu überlegen, ob das stimmen kann (kann es aber nicht), ohne auch noch überlegen zu müssen, wer das überhaupt geschrieben haben mag. Das ist bei diesem Zettel-Beispiel natürlich alles wenig geeignet, einen über den Tisch zu ziehen. Aber wenn man ein schönes Schreiben in perfektem Italienisch (oder Latein) mit einem schicken Briefkopf vom Papst und vielleicht noch einer Unterschrift von ihm hat, dann sieht das vielleicht schon etwas anders aus. Für beide Texte gilt dasselbe, beide sind Urkunden (nur eine "besser" als die andere). Aber mal blöd gesagt: Wenn mir X Geld schuldet und ich ihn nur kurz zwischen zwei Terminen erwische und ihn erfolgreiche bitte, mir auf der Rückseite einer alten Kopie handschriftlich zu bestätigen, dass er, X, mir Geld schuldet, dann habe ich damit eine Urkunde, mit der ich tatsächlich vor Gericht versuchen würde, meine Forderung beizutreiben. Und das könnte auch klappen. Wenn X mit seinem Bestreiten vor Gericht nicht durchdringt, weil z. B. ein Schriftvergleich ergibt, dass er das geschrieben hat, dann kann ich mit diesem Wisch genau das beweisen: X hat erklärt, mir Geld zu schulden. Ob das inhaltlich stimmt, ist (möglicherweise) eine andere Frage (hier könnte diese Erklärung ein abstraktes Schuldanerkenntnis sein, dann reicht das Schreiben aus und schafft eine eigenständige Anspruchsgrundlage). Aber jedenfalls ist damit bewiesen, dass X diese Erklärung abgegeben hat. Hat das weitergeholfen? Gibt es noch Nachfragen? Viele Grüße Marcus Bergmann
@Wollenschrank
@Wollenschrank 7 жыл бұрын
+Marcus Bergmann Oh, vielen Dank für diese interessanten und sehr umfassenden Ausführungen. Damit hatte ich gar nicht gerechnet. Das ist sehr freundlich von Ihnen. Für mich als absoluter Laie, der zudem immer äußerst skeptisch gegenüber allem eingestellt ist, was als "amtlich" o.ä. daherkommt, ist das alles nur sehr schwer zu verstehen. Ich gebe zu, ich muß das erst einmal sacken lassen und mir dann mal ein paar Gedanken machen. Da kommt dann sicher noch die ein oder andere Nachfrage. Noch einmal: Recht herzlichen Dank! Möge unser Herr und Heiland Jesus Christus Sie auf all Ihren Wegen beschützen! Frank
@carolined9895
@carolined9895 2 жыл бұрын
Vielen Dank für diese tolle Erklärung!
@menschenderwahrheit5379
@menschenderwahrheit5379 5 жыл бұрын
13:00 !
@MarcusBergmannJura
@MarcusBergmannJura 3 жыл бұрын
?
Who’s the Real Dad Doll Squid? Can You Guess in 60 Seconds? | Roblox 3D
00:34
didn't manage to catch the ball #tiktok
00:19
Анастасия Тарасова
Рет қаралды 35 МЛН
🕊️Valera🕊️
00:34
DO$HIK
Рет қаралды 15 МЛН
Der Hahn erklärt Strafrecht - § 164 StGB Falsche Verdächtigung
26:53
Der Hahn erklärt Strafrecht
Рет қаралды 10 М.
Erstinstanzliche Zuständigkeit in Strafsachen und Gerichtsbesetzung
11:02
Strafrecht AT II Crashkurs - Zusammenfassung für die Klausur
1:13:26
Der Hahn erklärt Strafrecht - § 263 StGB Betrug
1:00:42
Der Hahn erklärt Strafrecht
Рет қаралды 29 М.
Urkundenunterdrückung (Einführung in die Urkundendelikte VIII)
7:47
Marcus Bergmann
Рет қаралды 2,2 М.
Die Urkundendelikte
1:12:58
explico legem - Der Jura-Kanal
Рет қаралды 3,5 М.
21.  Abschnitt des StGB (Einführung in die Anschlussdelikte I)
10:24
Marcus Bergmann
Рет қаралды 1,6 М.
Who’s the Real Dad Doll Squid? Can You Guess in 60 Seconds? | Roblox 3D
00:34