Bei dem steuerlichen Thema wurden Umsatzsteuer und Einkommensteuer etwas vermischt. Die Umsatzsteuer ist hier eindeutig, die Umsätze aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind zu 7% steuerpflichtig. Diese Umsatzsteuer wird aber nicht erhoben wenn von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird, dies ist möglich wenn alle steuerpflichtigen Umsätze (auch aus anderen Tätigkeiten) im Jahr 22.000€ nicht übersteigen. Der Knackpunkt hier ist die Einkommensteuer (und ggf. Gewerbesteuer), je nach dem wie die Vermietung gestaltet wird können die Einkünfte entweder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehen werden. Bei den Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bleibt die Immobilie Privatvermögen und kann nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb wird die Immobilie Betriebsvermögen, ein steuerfreier Verkauf ist somit nicht mehr möglich, zudem fällt ab einer gewissen Gewinngrenzen (über 24.500€ Gewinn) Gewerbesteuer an. Die Einordnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber so wie Ihr das geschildert habt dürfte es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handeln, da ihr die Wohnung ja lediglich vermieten wollt und keine zusätzlichen Dienstleistungen (z.B. Frühstück, Wäscheservice etc.) anbieten wollt. PS: Ein guter Steuerberater sollte euch hierzu eine Antwort geben können, ansonsten hat er seinen Job verfehlt.
@1A-Guesthouse Жыл бұрын
Kann ich bestätigen. 👍🏻 Sehr gut erklärt, leider wissen das im Detail nur wenige Steuerberater. Ich betreibe mehrere Ferienwohnungen privat und bin nicht gewerblich tätig, da keine hotelähnlichen Leistungen angeboten werden. Ich bin lediglich umsatzsteuerpflichtig (7% auf die Einnahmen) kann aber die Vorsteuer aller Ausgaben zur Ferienvermietung ziehen (19% aller Ausgaben). Da macht das Einrichten einer neuen Ferienwohnung Spaß 😉👍🏻
@thomasdirrigl6761 Жыл бұрын
Cooles Projekt. Gab es bei der Umnutzung zur FeWo Probleme oder ist Bad Schandau als Touristenort hier unproblematisch?
@juliank.3454 Жыл бұрын
Steuerlich ist Airbnb zu 1000% gewerblich, da Vermietung unter 6 Monaten. Die Lösung wäre, wenn rob die Wohnung anmietet und offiziell Airbnb betreibt. Die Dame kann sich dort dann anstellen lassen und so von den Einnahmen trotzdem partizipieren. Idealerweise als Minijobber ohne Sozialabgaben. Mwst. fällt in jedem Fall für Airbnb an, kann aber auch auf die Möbel gezogen werden. Steuerfrei bleibt der Verkauf also nur; wenn ein dritter offizieller Betreiber ist
@Aldio480 Жыл бұрын
Hallo Rob, hast du ein Maserati Tatoo?👌👌👌
@rushforclvmvns2020 Жыл бұрын
Ich würde mich über ein Update freuen falls die Wohnung dann umgenutzt werden muss.
@ImmoRob Жыл бұрын
Wir halten euch, wie gewohnt, auf dem laufenden.
@lolhxdgeil Жыл бұрын
Top Video, geiler content
@ImmoRob Жыл бұрын
Danke dir
@RobertKab Жыл бұрын
Der Sound ist echt schlecht. Spannendes Thema. Habe aufgehört zu schauen, zu undeutig.
@ImmoRob Жыл бұрын
Danke für dein Feedback, wir arbeiten mit Hochdruck daran unseren Content wieder, wie gewohnt, in guter Qualität bereitzustellen. Auf Grundlage der Anzahl der Videos, haben wir etwas unstrukturiert und Personell aufgestockt. Wir sind aber dran.