Wie ist das in der Altenpflege bei dem Recht der Arbeitsbefreiung, ich kann da ja schlecht sagen dass ich mich jetzt nicht mehr um die Heimbewohner kümmmer weil ich mich um Betriebsratsachen kümmer. Kann ich mir die Arbeit dann als Überstunden Aufschreiben? Wie ist es wenn ich mich am Wochenende oder in der Nacht um Betriebsrat angelegenheiten kümmer, habe ich da auch ein anrecht auf die Wochenend oder Nachtzuschläge oder gibt es da nur mein "normales" Gehalt?
@pascalengel11272 жыл бұрын
Hinsichtlich dem Arbeitsentgeltausgleich vergleichbarer Arbeitnehmer, dachte ich bisher, dass dies nur vollzeitbetriebsräte betrifft. Sonst muss der Arbeitgeber für jedes Betriebsratsmitglied Vergleichsgruppen definieren. Gibt es hier Urteile die konkret nur allgemein Betriebsratsmitglieder betreffen?