BGH-Urteil: IS-Rückkehrerin droht höhere Strafe

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phoenix

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Jennifer W. aus Niedersachsen hatte 2014 Taha A., einen Kämpfer des Islamischen Staates, geheiratet. Während beide im Irak lebten, hatten sie dort eine jesidische Frau und ihre fünfjährige Tochter als Sklavinnen in ihrer Gewalt. Der Ehemann von Jennifer W. fesselte das fünfjährige Mädchen im Sommer 2015 an ein Fenstergitter. Dort starb es in der glühenden Mittagshitze. Die heute 31-jährige Jennifer W. habe der Tat zugesehen, ohne zu helfen, stellte das Oberlandesgericht München 2021 fest. Sie habe der Mutter des Mädchens sogar eine Pistole an den Kopf gehalten und ihr gedroht, sie zu erschießen, wenn sie um ihr totes Kind weine. 10 Jahre Haft bekam Jennifer W., unter anderem wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge. 10 Jahre sind zu wenig, meinte die Bundesanwaltschaft und hatte mit ihrer Revision heute vor dem Bundesgerichtshof Erfolg. Karlsruhe meint, das OLG München habe nicht berücksichtigt, dass Jennifer W. eine menschenverachtende Gesinnung gezeigt habe. Sie habe sogar die Absicht des IS, einen Völkermord an den Jesiden zu begehen gebilligt. Nun muss ein anderer Strafsenat des OLG München über die Höhe der Strafe für Jennifer W. neu verhandeln.
9. März 2023 - 3 StR 246/22

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SISTER EXPOSED MY MAGIC @Whoispelagheya
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MasomkaMagic
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This mother's baby is too unreliable.
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