Bin gespannt was da denn entschieden wird? Für mich persönlich ist es klar wenn es heiß „Vorgang oder Bestellvorgang abschließen“ dass das dann beendet oder gekauft ist. Fertig!!!
@avirtus12 жыл бұрын
Sprachlich ist für mich "Buchung abschließen" im Hotelgewerbe klarer und passender als "zahlungspflichtig bestellen" und von daher absolut gleichwertig im Sinne des Gesetzes oder der Richtlinie. Aber es ist für den "Doch-nicht-Gast" natürlich auch einfacher im Nachhinein Schlupflöcher durch kleine Formulierungsfehler der Gegenpartei zu finden als zuzugeben, daß man in einem Buchungsvorgang einen Button gedrückt hat ohne sein Gehirn einzuschalten. In der Regel gibt es ja in solchen Fällen ja auch eine Bestätigungsmail für die Buchung und die Möglichkeit des Widerrufes innerhalb einer gewissen Zeitspanne - wurde das einfach ignoriert? Vielleicht muß man sich als Dienstleister wirklich Gedanken machen, Formulierungen nicht für einen durchschnittlich informierten Verbraucher zu benutzen, sondern diese "idiotensicher" zu machen. Wäre interessant gewesen, wenn der Gast doch aufgetaucht wäre und aufgrund eines internen Fehlers das Zimmer doppelt vergeben gewesen wäre - ob da auch Verständnis dafür gewesen wäre, daß nach EUGH-Recht möglicherweise gar kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist...?
@bubgarumbinonvarz16772 жыл бұрын
Hotels verschenken keine Hotelzimmer an normale Leute. Auf der Seite fanden sich garantiert auch Zimmerpreise. Da wurde kein Verbraucher getäuscht. Es war klar, dass es Geld kostet.
@bubgarumbinonvarz16772 жыл бұрын
Für mich ist beides klar. Man kann ja Kostenpflichtige Buchung abschließen sagen. Dann ist's selbst für Richter klar.
@BerndMobil2 жыл бұрын
Man muß schon ziemlich naiv sein um daraus keine Verpflichtung abzuleiten. Vor allem wird ja auch eine Buchungsbestätigung vom Anbieter verschickt, die scheinbar vollkommen ignoriert wurde.