Was genau meint "mehrstufiger Rechtserwerb"? Bedeutet das nur, dass vorher eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Grundstückerwerbers eingetragen wird und damit das Eigentum eben nicht direkt übertragen wird, sondern quasi eine "Stufe" dazwischen ist?
@6MinutenJura2 ай бұрын
Dazu empfehle ich zunächst den Filem "Numerus Clausus" aus der Playlist Hausarbeiten und Co. Doch nun zur Frage: Die Eigentumsübertragung erfolgt in mehreren Stufen (Bsp.: Einigung und Übergabe bei einer Mobilie bzw. Einigung und Eintragung bei einer Immobilie). Die Auflassungsvormerkung sichert das durch die Einigung entstandene Anwartschaftsrecht beim Immobilienerwerb. Das Eigentum wird aber "ganz normal" übertragen. Die Vormerkung sichert nur den Anspruch auf das Vollrecht (Eigentum) ab. Tritt die Bedingung ein, unter der die zweite Stufe steht (Übergabe der Sache oder Eintragung im Grundbuch) erstarkt das Anwartschaftsrecht zum Vollrecht. Ich hoffe, dass hilft weiter. Grüße aus Bayreuth