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Als #Fachanwälte für #Medienrecht aus Berlin sind wir bundesweit für euch da, wenn es um Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild geht.
Unser Medienrechtsdezernat berät im Bereich des Medienrechts seit Jahren Personen des öffentlichen Lebens, Unternehmen, Sportler, Politiker, Behörden, Verbände, Vereine und Privatpersonen zu allen Fragen rund um das Medienrecht und Persönlichkeitsrecht.
Das Recht am eigenen Bild wird im digitalen Zeitalter immer häufiger verletzt. So werden Fotos und Videos ohne Einwilligung der Betroffenen auf Blogseiten oder in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook und Co. rechtswidrig verbreitet. Da das Internet bekanntlich nie vergisst, weil Inhalte sich durch, Teilen und Speichern rasend schnell verbreiten und man nicht mehr nachverfolgen kann, wer das jeweilige Foto oder Video abgespeichert hat, ist es umso wichtiger, sparsam mit dem Verbreiten und Versenden eigenen Bildmaterials umzugehen, aber auch verantwortungsvoll mit Fotos und Videos Dritter zu agieren.
Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ist in den §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich dürfen Bildnisse nur verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, wenn die abgebildete Person eingewilligt hat. Die Einwilligung kann dabei ausdrücklich oder konkludent, d.h. durch schlüssiges Verhalten erteilt werden. Derjenige, der sich auf die Einwilligung beruft, hat jedoch die Beweislast, so dass das Einholen einer ausdrücklichen Einwilligung zu empfehlen ist.
Neben dem KUG ist seit 2018 die DSGVO anwendbar, da das Verbreiten von Bildnissen eine Datenverarbeitung darstellt, die unter das Datenschutzrecht fällt. Hinsichtlich des Einwilligungserfordernisses sehen sowohl das KUG als auch die DSGVO einige Ausnahmen vor. Insbesondere dürfen Medien bei einem öffentlichen Informationsinteresse und aufgrund der Pressefreiheit Fotos und Videos veröffentlichen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten zurückzustehen hat. Hierbei kommt es sehr darauf an, ob das Bildmaterial der Intimsphäre, der Privatsphäre oder der Sozialsphäre zuzuordnen ist. Die Intimsphäre entfaltet naturgemäß den weitesten Schutzumfang gegen Veröffentlichungen.
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Näheres zum Recht am eigenen Bild findet ihr unter
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Unsere Anwälte für Medienrecht beraten euch u.a. zu folgenden Themen:
1. Persönlichkeitsrechtsverletzungen
2. Presse- und Äußerungsrecht
3. Negative Medienberichterstattung
4. Verdachtsberichterstattung
5. Negative Bewertungen
6. Reputationsmanagement
7. Internetrecht
8. Rundfunkrecht
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Wurdet ihr in eurem Recht am eigenen Bild verletzt? Dann nehmt Kontakt zu uns auf. Wir sind Experten für den Schutz von Persönlichkeitsrechten, insbesondere von Bildrechten. Unsere Fachanwälte setzen Ihre Ansprüche gegen Verletzer und Portalbetreiber effizient durch. Dazu gehören neben Unterlassungsansprüchen u.a. Beseitigungsansprüche, Geldentschädigungsansprüche, Schadensersatzansprüche.
Wir haben bereits Hunderte Gerichtsverfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen geführt und verfügen somit über jahrelange Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Sehr oft wird das Recht am eigenen Bild durch Medien verletzt, wenn identifizierend über Personen berichtet wir. Schaut euch an, gegen welche Medienhäuser wir bereits vorgegangen sind:
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Behm Becker Geßner Rechtsanwälte
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