Danke für das Lob unseres Datenschutz-Konzeptes! Wir freuen uns sehr mit Ihnen zusammen zu arbeiten!
@dp.institute27013 жыл бұрын
Grundsätzlich absolut begrüßenswert, wenn die Ergebnisse innerhalb von 48 Stunden vernichtet werden, aber wie sieht es mit den Aufbewahrungspflichten aus? Die Kassenärztlichen Vereinigungen gehen von einer Aufbewahrungspflicht von vier Jahren zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug bzw. zur nachträglichen Kontrolle der Abrechnungen aus. Diese Aufbewahrungspflicht erfüllt das System dann ja aber gerade nicht, korrekt?
@barthdatenschutz3 жыл бұрын
Hallo. Aus meiner Sicht ist das gedruckte Befundblatt kein relevantes Dokument der Leistungsabrechnung, sondern dient ausschließlich der Befundung. Entscheidend für die Abrechnung mit den Kostenträgern ist aus meiner Sicht der Datensatz aus der Soda-Software und der darf in der Tat, nach aktueller TestVO , bis 31.12.24 nicht verändert werden. Aufgrund der großen Verunsicherung gepaart mit der Unwilligkeit der dezentralen KVen, hier eine verbindliche Aussage zu treffen kann ich nachvollziehen, dass Betreiber von Stationen die Befundblätter vorerst nicht vernichten, sondern gesichert aufbewahren. Dass kann man gut verargumentieren, wenngleich es dem Sinn eines praktikablen Datenschutzes völlig widerspricht.