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Datenschutzbeauftragter, weitere Informationen finden Sie hier: ituso.de/daten...
#Datenschutzbeauftragter
#DSGVO
#Datenschutz
ituso GmbH
Fraunhoferstraße 9
85221 Dachau
Tel: +49 8142 42050 20
E-Mail: info@ituso.de
Wer benötigt überhaupt einen Datenschutzbeauftragten?
Einen Datenschutzbeauftragten benötigen alle Unternehmen, in welchen mind. 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, also am Computer. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um den Azubi oder eine Teilzeitkraft handelt. Es werden hier nur die Köpfe voll gezählt und nicht mit halb oder dreiviertel-Stellen gerechnet.
Ansonsten müssen alle Unternehmen, die besonders sensitive Daten wie Gesundheitsdaten, Daten über das Sexualleben, biometrische Daten usw. verarbeiten einen Datenschutzbeauftragten benennen, sowie Unternehmen die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder zum Zweck der Markt- und Meinungsforschung verarbeiten.
Und natürlich dürfen wir die Unternehmen nicht vergessen, die einfach einen Kümmerer für den Datenschutz brauchen, jemanden, der das Thema im Unternehmen vorantreibt.
Moderator: Hm, dann brauchen ja viele kleine Unternehmen gar keinen Datenschutzbeauftragten. Macht es manchmal trotzdem Sinn einen zu bestellen, obwohl man es nicht muss?
In vielen kleinen Unternehmen macht es durchaus Sinn trotzdem auf freiwilliger Basis einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Einige unserer Kunden, die wir betreuen haben dies getan, und zwar aus zwei Gründen.
1. Wie bereits erwähnt, es gibt einen Kümmerer um den Datenschutz, der offiziell benannt ist. In vielen Unternehmen gibt es diese offizielle Benennung nicht und dadurch wird sich auch nicht um das Thema Datenschutz gekümmert. Die Unternehmen, die diesen Weg gehen und freiwillig jemanden benennen, haben damit auf jeden Fall einen Ansprechpartner zu diesem Thema und die Geschäftsführung weiß, dass da Jemand ist, der das Thema neben der Geschäftsführung ernst nimmt und vorantreibt.
2. Es ist auch ein Marketing-Faktor in der heutigen Zeit. Datenschutz ist in aller Munde und wenn man gegenüber den Kunden zeigt, dass man einen Datenschutzbeauftragten benannt hat und den Datenschutz ernst nimmt, dann hat das vielleicht auf den ein oder anderen Kunden einen positiven Effekt. Wenn man Etwas Gutes oder Richtiges macht, dann sollte man auch darüber sprechen.
Und wenn ich dann einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen bestellt habe, dann habe ich als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin keine Probleme mehr mit dem Datenschutz und ich kann mich zurücklehnen?
So einfach und schön ist es dann leider trotzdem nicht. Der Datenschutzbeauftragte nimmt eine beratende Tätigkeit im Unternehmen war. Verantwortlich für den Datenschutz bleibt immer die Geschäftsführung des Unternehmens. Hier kommt die Geschäftsführung auch nicht raus aus der Verantwortung.
Viele Unternehmen, mit denen ich gesprochen habe, argumentieren dann wiederrum, dass wenn sie sowieso nicht aus der Verantwortung rauskommen, dann brauchen Sie auch keinen zu bestellen und sparen dadurch Kosten. Diesen Unternehmen muss ich jedoch immer sagen, dass wenn zumindest eine Bestellung Pflicht ist, sollte diese auch erfüllt werden, da ansonsten hohe Geldbußen drohen können.