Der Inhalt des Renaturierungsgesetzes

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Renaturierungsgesetz

Renaturierungsgesetz

Күн бұрын

Пікірлер: 41
@mathias2655
@mathias2655 2 ай бұрын
Super, dass das Renaturierungsgesetz durchgegangen ist - und genauso super, dass es hier ein qualitativ hochwertiges Erklärvideo gibt!!
@mesopoji
@mesopoji 2 ай бұрын
ich kann gar nicht genug betonen, wie dieses Video jetzt wie saubere Luft ist. ich habe geschaut, aber ich nicht viel erwartet hatte, auf KZbin nach ernsthaftem Input für das Renaturierungsgesetz und fand ganz oben auf der Liste, mit den meisten Aufrufen über 58K in nur 3 Tagen, eine krasse Entzündung falscher Aussagen darüber, was das Gesetz ist und tut. die Stimmung des Videos ist auch komisch, nichts damit zu tun hat mit Ruhe und Dialog zu fördern. neben Nachrichten, die sich mehr auf den politischen Zirkus als auf das Gesetz selbst konzentrieren, und den üblichen KZbin-Profitoren für Aufrufe, zeichnet sich Ihr Video durch Ernsthaftigkeit, Prägnanz und Vollständigkeit sowie eine äußerst leichte Verständlichkeit aus. das war eine sehr gute Zusammenfassung des Gesetzes. bitte machen Sie so weiter, denn korrekte Information und dialogbasiertes Arbeiten sind unbedingt erforderlich!
@blockmalzmann
@blockmalzmann 3 ай бұрын
Dem kann ich mich anschließen. Bin da interessiert, aber das war ein ganz tolles und schnelles Roundup aus allen möglichen Perspektiven. Danke dafür!
@mikodi-h2o
@mikodi-h2o 3 ай бұрын
Timestamps für die aufgezeichnete Sendung Infoveranstaltung "Der Inhalt des Renaturierungsgesetzes" ___________________________________________ Große Kapitel (detaillierte Timing mit Fragerunde weiter unten) 0:51 Intro (siehe Detaillierte Timing 1/3) 5:32 Vorstellung der Experten (siehe Detaillierte Timing 1/3) 11:14 Expertenvorträge (siehe Detaillierte Timing 2/3) >>>>>>>>>>> 11:14 Kurze Erläuterung der Architektur des Gesetzes (Wolfgang Suske) >>>>>>>>>>> 15:42 Kurzübersicht - Geschützte Lebensräume in Österreich (Thomas Ellmauer) >>>>>>>>>>> 23:35 Kurzübersicht - Meere (Wolfgang Suske) >>>>>>>>>>> 24:34 Kurzübersicht - Wildbestäuber und Vögel in Österreich (Thomas Zuna-Kratky) >>>>>>>>>>> 31:11 Kurzübersicht - Landschaftshecken (Wolfgang Suske, Thomas Zuna-Kratky) >>>>>>>>>>> 36:13 Kurzübersicht - Natur in den Städten in Österreich (Wolfgang Suske) >>>>>>>>>>> 39:50 Kurzübersicht - Gewässer in Österreich (Clemens Gumpinger) >>>>>>>>>>> 46:29 Kurzübersicht - Moore in Österreich (Christian Schröck) >>>>>>>>>>> 56:27 Kurzübersicht - Wälder in Österreich (Horst Leitner) >>>>>>>>>>> 1:04:22 Die Hauptverantwortung jedes EU-Staates - die Renaturierungsgesetz-Widerherstellungsplänne (Angelika Rubin) 1:14:19 Fragenrunde (siehe Detaillierte Timing 3/3) 2:00:31 Schlusspunkte (siehe Detaillierte Timing 3/3)
@mikodi-h2o
@mikodi-h2o 3 ай бұрын
Timestamps für die aufgezeichnete Sendung Infoveranstaltung "Der Inhalt des Renaturierungsgesetzes" ___________________________________________ Detaillierte Timing 1/3 INTRO 0:51 Die Petition "Für die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz", der Renaturierung Umsetzungsdialog und der Umsetzungsdialog selbst werden kurz vorgestellt 2:16 Das Thema und das Format dieser Veranstaltung ("Wenn ich gemeinsam ein buch besprechen will, dann muss ich dieses buch auch lessen") --- siehe auch FRAGERUNDE 1:36:24 3:00 Andere Teile des Umsetzungsdialogs neben dieser Veranstaltung werden kurz bekannt gegeben: Betriebsbesuche, Küchentischbesprechen zu ausgewählten EU-Renaturierungsgesetz Themen wie Ernährungssicherheit, Bürokratie, ... 4:48 Welche Rolle spielt dieser Umsetzungsdialog und welchen Platz hat der Renaturierung Umsetzungsdialog im Allgemeinen bei der Umsetzung des Gesetzes in Österreich --- siehe auch FRAGERUNDE 1:28:13 VORSTELLUNG DER EXPERTEN 5:32 Intro 6:35 Angelika Rubin, Generaldirektion Umwelt, Europäische Kommission commission.europa.eu/about-european-commission/departments-and-executive-agencies/environment_en 7:10 Thomas Ellmauer, Experte für Arten & Lebensraumtypen - Umweltbundesamt www.umweltbundesamt.at/search?tx_kesearch_pi1%5Bsword%5D=Lebensraumtypen 8:11 Christian Schröck, Moorschutzexperte - Moorstrategie Österreich 2030+ info.bml.gv.at/service/publikationen/wasser/moorstrategie-oesterreich-2030.html 8:50 Thomas Zuna-Kratky, Insekten und Vögel Experte - Insektenstudie: Veränderung von Insektenpopulationen in Österreich in den letzten 30 Jahren www.oekoteam.at/images/oekoaktuell/2023/insektenstudie_stellungnahme_autorinnen20230124.pdf 9:46 Clemens Gumpinger, Experte für Gewässerökologie www.blattfisch.at/referenzen.html 10:28 Horst Leitner, Experte für Waldökosysteme www.wildoekologie.at/projekte 10:58 Wolfgang Suske, Experte für Landschaftsökologie, Naturschutz und Ländliche Entwicklung, Initiator von Renaturierung Umsetzungsdialog www.renaturierungsgesetz.at
@mikodi-h2o
@mikodi-h2o 3 ай бұрын
Timestamps für die aufgezeichnete Sendung Infoveranstaltung "Der Inhalt des Renaturierungsgesetzes" _________________________________________ Detaillierte Timing 2/3 EXPERTENVORTRÄGE >>>>>>>>>>> 11:14 Kurze Erläuterung der Architektur des Gesetzes (Wolfgang Suske) - 11:30 Die Bedeutung des Wortes Renaturierung im Zusammenhang mit dem EU-Renaturierungsgesetz (Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme/Verordnung zur Wiederherstellung der Natur/Nature Restoration Law). Aufklärung einiger Missverständnisse und Verwirrungen, aufgrund falscher Interpretationen des Wortes Renaturierung, etwa einer obligatorischen Rückkehr zu einem uralten Naturzustand, entstehen können) --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 51:07 - 12:01 Der Kern des Gesetzes: sollen in der EU bis zum Jahr 2050 geschädigte Ökosysteme und Lebensräume in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden - 12:14 Ziele und Zeitrahmen für die Renaturierung - Geschützte Lebensräume - 13:02 Ziele und Zeitrahmen für die Renaturierung - Ökosysteme gesamt - 14:37 Aufklärung einiger Missverständnisse und Verwirrungen, die auf falschen Interpretationen dieser Ziele und Zeitrahmen beruhen --- siehe auch FRAGERUNDE 1:54:58 >>>>>>>>>>> 15:42 Kurzübersicht - Geschützte Lebensräume in Österreich (Thomas Ellmauer) --- siehe auch FRAGERUNDE 1:25:16 und 1:49:36 - 20:28 Erklärung warum „grün“ von Grünland nicht automatisch artenreiches Land bezeichnet und wie viele davon artenreich tatsächlich in Österreich vorhanden sind >>>>>>>>>>> 23:35 Kurzübersicht - Meere (Wolfgang Suske) >>>>>>>>>>> 24:34 Kurzübersicht - Wildbestäuber und Vögel in Österreich (Thomas Zuna-Kratky) - 25:14 Wildbestäuber sind auch Indikatoren für den Erfolg von Maßnahmen --- siehe auch FRAGERUNDE 1:14:40 und 1:23:04 - 25:31 Die Honigbiene ist kein wilder Bestäuber - 27:58 Ergebnisse des Vogelmonitorings >>>>>>>>>>> 31:11 Kurzübersicht - Landschaftshecken (Wolfgang Suske, Thomas Zuna-Kratky) Wert von Landschaftshecken für Landwirtschaft, Ökologie, Klima, Mikroklima, Boden, ... 33:28 Frage: Zählen aktuelle Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes, wie etwa bereits gepflanzte Hecken? 34:30 Frage: Was können Landwirte tun, wenn sie sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes einsetzen wollen? >>>>>>>>>>> 36:13 Kurzübersicht - Natur in den Städten in Österreich (Wolfgang Suske) 37:38 Frage: Was können Gartenbesitzer, Siedlungen, Unternehmen, Gemeinden tun, wenn sie sich für die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes einsetzen wollen? >>>>>>>>>>> 39:50 Kurzübersicht - Gewässer in Österreich (Clemens Gumpinger) - 41:30 Erklärung warum Fische ihre Laichhabitate nicht erreichen können - 42:08 Erklärung warum „wunderschöne blaue Flüsse“ nicht unbedingt artenreiche Flüsse sind und wie viele davon gibt es artenreich tatsächlich in Österreich? - 43:08 Aufklärung einiger Missverständnisse und Verwirrungen, aufgrund falscher Interpretationen von obsoleten Sperren bei versperrten Flussläufe - 43:41 Beispiele für Maßnahmen zur Beseitigung obsoleten Sperren, um diese Flüsse zu renaturieren - 45:59 Weitere Erläuterungen zu obsoleten Sperren >>>>>>>>>>> 46:29 Kurzübersicht - Moore in Österreich (Christian Schröck) - 47:02 Die Werte von Moore (Klimaschutz-Werte auch) - 51:07 Weitere Erläuterungen zur Bedeutung der Wörter Renaturierung und Wiederherstellung im EU-Renaturierungsgesetz, auch in Bezug auf Moore --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 11:30 - 51:49 Beispiele für Maßnahmen zur Renaturierung von Mooren >>>>>>>>>>> 56:27 Kurzübersicht - Wälder in Österreich (Horst Leitner) - 57:29 Erklärung warum nicht jeder Wald ein naturnaher, artenreicher Wald ist und wie viele davon es in Österreich überhaupt gibt - 59:46 Die Werte von Totholz - 1:01:13 Beispiele für Maßnahmen zur Waldrenaturierung >>>>>>>>>>> 1:04:22 Die Hauptverantwortung jedes EU-Staates - die Renaturierungsgesetz-Widerherstellungsplänne (Angelika Rubin) - 1:05:30 Widerherstellungsplan-Struktur - 1:09:13 Öffentliche Konsultation zur Erstellung des Widerherstellungsplans - 1:10:40 Flexibilität jedes Staates - 1:11:07 Zeitplan des Gesetzes --- siehe auch FRAGERUNDE 1:24:13 - 1:12:44 Klarstellung, dass Renaturierungsmaßnahmen jederzeit begonnen werden können
@mikodi-h2o
@mikodi-h2o 3 ай бұрын
Timestamps für die aufgezeichnete Sendung Infoveranstaltung "Der Inhalt des Renaturierungsgesetzes" _________________________________________ Detaillierte Timing 3/3 FRAGERUNDE 1:14:19 Intro Umsetzung 1:54:58 Das EU-Renaturierungsgesetz Ziele für 2030 -- 1:58:08 entscheidenden Klarstellung: dass EU-Renaturierungsgesetz zwischen Maßnahmenverpflichtung und Zielerreichungverpflichtung unterscheidet, das bedeutet in der Praxis, bis zum 2030 ein Renaturierungsziel für eine bestimmte Fläche, die Teil eines Gebiets in schlechtem Zustand ist, festzulegen, und bis zum 2030 mit der Umsetzung von Maßnahmen zu beginnen, um dieses Ziel zu erreichen, da das Ziel, abhängig vom Lebensraumtyp, offensichtlich später tatsächlich erreicht wird --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 14:36 und 1:11:07 1:46:24 Was passiert, wenn ein EU-Staat ein bestimmtes Ziel des Renaturierungsgesetzes nicht erreicht? 1:24:13 Integration des EU-Renaturierungsgesetz in nationales Recht (da es sich um eine Verordnung handelt, ist eine Umsetzung in nationales Recht nicht erforderlich) --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 1:11:07 1:30:09 EU-Renaturierungsgesetz und die Finanzierung der Umsetzungsmaßnahmen (Tatenlosigkeit-Kosten, wenn das Gesetz nicht umgesetzt würde, werden auch erwähnt) 1:49:36 Flexibilität und Freiwilligkeit bei den Widerherstellungsplänne (auch mit weiteren Erläuterungen zu Lebensraumtypen und geschutze Lebensräume) --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 15:35 und FRAGERUNDE 1:25:16 1:53:01 Das EU-Renaturierungsgesetz und die Aufgaben der Agrarbezirksbehörde Geschützte Lebensräumen 1:25:16 Weitere Erläuterungen zu Lebensraumtypen und zur Berechnung der Prozentsätze im Zusammenhang mit Geschützten Lebensräumen im EU-Renaturierungsgesetz (als Thema weiterer Veranstaltungen ausführlich behandelt werden) --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 15:42 und FRAGERUNDE 1:49:36 Wiesen 1:37:15 Extensivierung der Grünlandnutzung und Produktionsrückgang (mit den Erläuterungen zu den unterschiedlichen Standpunkten, was ein Produktionsrückgang ist, und das Thema Extensivierung, wird in die Veranstaltungen rund um die Landwirtschaft eingebunden) Wälder 1:18:09 Das EU Renaturierungsgesetz und die Eignung von Baumarten im Wald Gewässer 1:34:40 EU-Renaturierungsgesetz und geplante Wasserkraftwerke (Antworten mit der Ergänzung um Klarstellungen Renaturierung und Erzeugung erneuerbarer Energie sind beide von großem öffentlichem Interesse) 1:43:11 Das EU-Renaturierungsgesetz und Fischaufstiege Moore 1:19:01 EU-Renaturierungsgesetz Wiedervernässung in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft 1:48:47 Das EU-Renaturierungsgesetz und versiegelte Moorflächen Gärten 1:33:42 Das EU-Renaturierungsgesetz und die Renaturierungsmaßnahmen privater Gartenbesitzer, im Gesamtbild freiwilliger Maßnahmen aller Interessierten Klimawandel 1:39:16 Klimawandel-Ökosystemveränderungen und Renaturierungsmaßnahmen - Moore 1:40:20 Klimawandel-Ökosystemveränderungen und Renaturierungsmaßnahmen - Wälder 1:42:02 Klimawandel-Ökosystemveränderungen und Renaturierungsmaßnahmen - Wiesen Ernährungssicherheit 1:20:58 Das EU-Renaturierungsgesetz und die Ernährungssicherheit Österreichs (hier kurz beantwortet und als Thema weiterer Veranstaltungen ausführlich behandelt werden) 1:23:04 Die Wildbestäuber-Aussterben und die Ernährungssicherheit --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 25:14 und FRAGERUNDE 1:14:40 ÖPUL 1:14:40 Aktuelle Biodiversitätsflächenvorgaben im Österreichischen Programm für Umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und der Schmetterlingsindex --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 25:14 und FRAGERUNDE 1:23:04 FFH Richtlinie & Vogelschutzrichtlinie 1:16:24 Das EU Renaturierungsgesetz und die EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH Richtlinie), die EU Vogelschutzrichtlinie und die Natura 2000 Gebiete 1:44:33 Weitere Erläuterungen zu den Unterschieden zwischen das EU Renaturierungsgesetz und die EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH Richtlinie) --- siehe auch FRAGERUNDE 1:16:24 Renaturierung Umsetzungsdialog 1:45:48 Finanzierungsquellen für Renaturierung Umsetzungdialog 1:28:13 Wie kooperiert der Renaturierung Umsetzungsdialog mit Ministerien und Landesregierungen? --- siehe auch INTRO 4:47 1:36:24 Warum sind zu dieser Veranstaltung keine Vertreter der Landwirtschaft eingeladen? (das Kontext und Inhalt des Gesetzes Auskunft-Format, für die breite Öffentlichkeit, ist jetzt neu präzisiert, Fragen in der Fragerunde werden von allen, auch den Landwirten, gerne beantwortet, und was eigentlich nur die Landwirtschaft betrifft, ist sicherlich Thema spezifischer Veranstaltungen in der Zukunft) --- siehe auch INTRO 2:16 SCHLUSSPUNKTE 2:00:31 Schlusspunkte: alle offenen Fragen werden in den nächsten Tagen auf der Website beantwortet, Einladung für Land- und Forstbetriebe zur Teilnahme an den Betriebsbesuche, usw.
@jalovi-m8p
@jalovi-m8p 2 ай бұрын
Sehr dringend benötigte und unglaublich einfache und leicht verständliche Info! Kompakt und umfassend. Es deckte alle wichtigen Elemente ab, um eine solide Basis zu schaffen, fernab von falschen Rhetoriken, für Diskussionen, die sich auf eine reibungslose Umsetzung konzentrierten, die uns allen zugute kommen würde. Danke dafür! Vielen Dank auch für die Erwähnung des Zeitplans des Gesetzes! Also, da es sich um eine EU-Verordnung und nicht um eine EU-Richtlinie handelt, wird sie am 18. August 2024 überall in der EU direkt in Kraft treten, wie es ist, das bedeutet die Gesetzesfassung Nature Restoration Law PE-CONS 74/23 15 March 2024, die am 17. Juni 2024 abgestimmt hat. Der nächste Schritt für jeden EU-Staat ist die Ausarbeitung der Widerherstellungsplänne unter allgemeiner öffentlicher Konsultation. Dies sollte besser beworben und auch auf der Website veröffentlicht werden.
@wolfgangspatt5993
@wolfgangspatt5993 3 ай бұрын
spitze...sehr informativ
@MarkusRegelsberger
@MarkusRegelsberger 3 ай бұрын
Sensationell aufbereitete, sehr umfassende Information auf verständlichem Niveau. Wertvoll vor allem auch für Laine. Weit abseits von polotisierter Stimmungsmache. Das Wesentliche getroffen und die Zukunftsziele nachvollziehbar argumentiert. Damit sollte jeder verstehen können, welchen Mehrwert Renaturierung für jeden von uns schaffen kann. Ganz, ganz toll!
@sarah_aquageo
@sarah_aquageo 3 ай бұрын
Ganz großartige Veranstaltung! Ich möchte betonen, dass Wolfgang Suske sich wirklich um Frauen in der Runde bemüht hat 😉 Leider konnte ich nicht nach Wien kommen.
@biologischevielfalt9386
@biologischevielfalt9386 3 ай бұрын
Ich bin ein Nebenerwerbs Biobauer der die letzten zwei Jahre ca 6000 Sträucher und Stauden gesetzt hat. Auch ganz spezielle Maßnahmen vom kleinsten Tagfalter bis zu Raubvögel auf den Betrieb zu holen. Und das ganz ohne Renaturierung Verordnung. Bin schon gespannt wie Maßnahmen angerechnet werden die schon durchgeführt sind. In diesem Fall ist es wahrscheinlich ein bürokratisches Monster.
@mikodi-h2o
@mikodi-h2o 3 ай бұрын
Es wurden vielfältige Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur ergriffen, einige davon haben sich als erfolgreich erwiesen, andere nicht. Wie in dieser Online Informationsveranstaltung zum Inhalt des Gesetzes sehr gut dargelegt, schließt das Renaturierungsgesetz diese erfolgreichen Maßnahmen nicht aus, sie zählen ausdrücklich dazu. Sehr deutlich wurde hier auch die Notwendigkeit von Gesetzen für Maßnahmen, die sich an genau definierten Zielen orientieren und an einen konkreten Zeitrahmen gebunden sind. Ein großes Desinformationsthema im derzeit dichten Bündel der Desinformation, leider auch von Landwirtschaftskammern und einigen politischen Parteien propagiert, ist die sogenannte „Bürokratielawine und Mehrbelastung“ für Landwirte, Bürger und die Staaten selbst. Das Gesetz ist kein bürokratisches Monster, im Gegenteil, es ist äußerst zugänglich, wenn man es richtig versteht, was auch keine Belastung darstellt, insbesondere bei Klarstellungen wie der, die ich hier gesehen habe. Unabhängig davon, ist jedes Gesetz mit einem gewissen Aufwand bei der Umsetzung verbunden, je auch nach Land, der sich nicht vermeiden lässt. Es ist was es ist. Einige Antworten auf den Bürokratie-Mythos, aber auch für viele andere: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) - www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/2024/0619_renaturierungsgesetz.html Renaturierung Umsetzungsdialog (renaturierungsgesetz.at) - www.renaturierungsgesetz.at/ger%C3%BCchte
@Renaturierungsgesetz
@Renaturierungsgesetz 3 ай бұрын
Wow, eine super Aktion. Für sie wird es daraus vorraussichtlich keine Bürokratie geben. Denn der einzelne Betrieb ist ja gar nicht verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen. Vielmehr muss die Verwaltung an die Bewirtschafter:innen herantreten und ihnen Angebote machen. Das könnte z.B. eine Förderung für die Pflanzung von Hecken sein, wie es sie ja oft schon gibt. Davon, wie bei Ihnen jetzt schon, profitieren unter anderem auch Schmetterlinge oder Vögel. Der Bestand dieser Tiere erhöht sich, womit geforderte Ziele der Verordnung erreicht werden. Die Dokumentation der Erhöhung erfolgt durch die Behörde. Ihr Hecken helfen dabei jetzt schon den Rückgang der Schmetterlinge und Vögel zu stoppen, womit sie schon mithelfen, die Ziele zu erreichen.
@mikodi-h2o
@mikodi-h2o 3 ай бұрын
Timestamps zum Thema Hecken 31:11 Kurzübersicht - Landschaftshecken (Wolfgang Suske, Thomas Zuna-Kratky) Wert von Landschaftshecken für Landwirtschaft, Ökologie, Klima, Mikroklima, Boden, ... Wildbestäuber & Vögel 24:34 Kurzübersicht - Wildbestäuber und Vögel in Österreich (Thomas Zuna-Kratky) Finanzierung, Bürokratie & Allgemeinheiten Umsetzung 1:11:07 Zeitplan des Gesetzes 1:30:09 EU-Renaturierungsgesetz und die Finanzierung der Umsetzungsmaßnahmen (Tatenlosigkeit-Kosten, wenn das Gesetz nicht umgesetzt würde, werden auch erwähnt) 3:00 Andere Teile des Umsetzungsdialogs werden kurz bekannt gegeben: Betriebsbesuche, Küchentischbesprechen zu ausgewählten EU-Renaturierungsgesetz Themen wie Ernährungssicherheit, Bürokratie, ... 1:28:13 Wie kooperiert der Renaturierung Umsetzungsdialog mit Ministerien und Landesregierungen? (Antwort bezieht sich auch auf die Rolle und Verantwortlichkeiten von Ministerien und Landesregierungen bei der Umsetzung) --- siehe auch INTRO 4:47 1:53:01 Das EU-Renaturierungsgesetz und die Aufgaben der Agrarbezirksbehörde 1:12:44 Klarstellung, dass Renaturierungsmaßnahmen jederzeit begonnen werden können 33:28 Frage: Zählen aktuelle Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes, wie etwa bereits gepflanzte Hecken? 34:30 Frage: Was können Landwirte tun, wenn sie sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes einsetzen wollen? 1:54:58 Das EU-Renaturierungsgesetz Ziele für 2030 (mit der entscheidenden Klarstellung: dass EU-Renaturierungsgesetz zwischen Maßnahmenverpflichtung und Zielerreichungverpflichtung unterscheidet) --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 14:36 und 1:11:07 2:00:31 Schlusspunkte (mit Einladung für Land- und Forstbetriebe zur Teilnahme an den Betriebsbesuche, usw.)
@biologischevielfalt9386
@biologischevielfalt9386 3 ай бұрын
​@@Renaturierungsgesetzja für Freiwilligkeit gibt es ja keine Verpflichtung. Doch auch keine finanzielle Abgeltung. Wenn man aber über die MFA Maßnahmen bezieht. Muss man sehr viel dokumentieren. Auch haben viele Landwirte wie ich nicht unbedingt die besten Erfahrungen mit Kontrollen. Bei über 25 Jahren als biobetrieb kann ich einiges davon erzählen.😅
@mikodi-h2o
@mikodi-h2o 3 ай бұрын
Komplexe Verfahren und Kontrollen sind in jedem Beruf und Arbeitsbereich üblich, ob angestellt oder selbstständig, als Arbeiter oder Unternehmer, und die Landwirtschaft ist keine Ausnahme. Dass sie nicht richtig aufgeklärt werden, dazu auch schlechte Kommunikationsqualität, irreführende Informationen oder mangelnder Big-Picture Blick, auch bei AMA, Landwirtschaftskammern, Agrarbezirksbehörden kann passieren, und Bio-Austria, Demeter und Bio-Kontrollstellen sind keine Ausnahmen. Es ist, wenn der komplexe Apparat die Inkompetenz trifft. Es ist auch Teil des Lebens. Aber weder schlechtes Qualitätsmanagement in der Landwirtschat-Verwaltung noch komplizierte Bürokratie hat nichts mit diesem Gesetz selbst zu tun, das nach jahrzehntelangem Herumspielen, werden schließlich konkretere und rechtsverbindliche Schritte unternommen. Das hängt davon ab, wie gut die politischen und administrativen Zellen in der Landwirtschaft, vom Ministerium bis zur Einheit vor Ort, geölt sind. Zumindest in Österreich gibt es auch mehr Möglichkeiten, um Klarstellungen zu erbitten, bessere Hilfe zum Verständnis komplexer Prozesse zu erhalten, und sogar Hilfe bei der Erledigung komplexer Aufgaben zu erhalten, bis hin Möglichkeiten zu beschweren über ein bestimmtes Verfahren oder Mitarbeiterverhalten, Empfehlungen abzugeben und kompetenter Vertreter zu wählen. Dass auch unabhängige Organisationen wie Renaturierung Umsetzungsdialog gibt, das tatsächlich auf Dialog, Zusammenarbeit durch gemeinsame Ziele, Klarheit und Lösungen ausgerichtet ist, ist bereits Luxus. "Bürokratie" in der Landwirtschaftverwaltung ist im Ausland nicht besser, in anderen Ländern sogar noch viel schwieriger. Ich finde es sehr gut erwähnt auf www.renaturierungsgesetz.at/ger%C3%BCchte/#buerokratie „Viele EU-Staaten, wie Spanien, Portugal, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Litauen oder Estland, die zum Teil weitaus schwierigere Strukturen und Ressourcen im Beamtenapparat haben als Österreich, stimmen dafür. “
@reinhardstuckler1275
@reinhardstuckler1275 2 ай бұрын
Ertragsarmes vielfältiges Grünland bedeutet niedriger Humusgehalt. Das kann in seltenen Fällen wegen der Artenvielfalt auch das Ziel sein. Großflächig brauchen wir aber höhere Humusgehalte! Dann wird der Boden wie ein Schwamm, kann Wasser rasch aufnehmen (Hochwasserschutz), lange halten (Ertragssicherheit in Trockenheit), reinigen bzw. Nährstoffe halten (Grundwasserschutz). Grünland Boden kann so zu einer größeren Kohlenstoffsenke werden als Waldboden. Die Bäume speichern den Kohlenstoff ja eher oberirdisch im Holz. Ein humusreicher Boden wird nicht ertragsarm sein aber trotzdem artenreich.
@jalovi-m8p
@jalovi-m8p 2 ай бұрын
Wo steht in der Renaturierungsverordnung, dass alle landwirtschaftlich genutzten Flächen, die reich an Kohlenstoff sind, in Flächen mit geringem Kohlenstoffgehalt umgewandelt werden müssen? Im Gegenteil, eines der Renaturierungselemente ist Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen. Was das bedeutet, hier einige Absätze aus der EU-Verordnung. zum EU-Klimapolitik, CO₂-Speicherung, kohlenstoffreicher Ökosysteme: _(7) Mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wird das Ziel verfolgt, dass die biologische_ _Vielfalt in Europa zum Wohle der Menschen, des Planeten, des Klimas und unserer_ _Wirtschaft bis 2030 auf den Weg der Erholung gebracht wird. _*_Sie enthält einen ehrgeizigen_* *_EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur mit einer Reihe von zentralen Verpflichtungen_* *_wie unter anderem der Verpflichtung, einen Vorschlag für rechtsverbindliche EU-Ziele für_* *_die Wiederherstellung der Natur vorzulegen, um geschädigte Ökosysteme_* *_wiederherzustellen, insbesondere jene, die das größte Potenzial für die Aufnahme und_* *_Speicherung von CO2 sowie für die Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen von_* *_Naturkatastrophen aufweisen_* _(18) In ihrer Mitteilung vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa_ _aufbauen - die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ hebt die_ _Kommission das Erfordernis hervor, _*_naturbasierte Lösungen zu fördern, und erkennt an_* , *_dass eine kosteneffiziente Anpassung an den Klimawandel durch den Schutz und die_* *_Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Moorböden sowie Küsten- und_* *_Meeresökosystemen, die Entwicklung städtischer Grünflächen und die Begrünung von_* *_Dächern und Außenwänden sowie die Förderung und nachhaltige Bewirtschaftung von_* *_Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen erzielt werden kann_*_ Durch eine größere Zahl_ _von Ökosystemen mit großer biologischer Vielfalt erhöht sich die Widerstandsfähigkeit_ _gegenüber dem Klimawandel und stehen effizientere Mittel für Katastrophenvorsorge und_ _schutz zur Verfügung_ _(19) Die Klimapolitik der Union wird derzeit überarbeitet, um dem in der Verordnung (EU)_ _2021/1119 festgelegten Fahrplan zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen_ _(Emissionen nach Abzug des Abbaus) bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand_ _von 1990 zu folgen. Insbesondere zielt die Verordnung (EU) 2023/839 des Europäischen_ _Parlaments und des Rates6 darauf ab, den Beitrag des Landnutzungssektors zum_ _allgemeinen Klimaziel für 2030 zu stärken; außerdem werden durch den Vorschlag die_ _Ziele in Bezug auf die Anrechnung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen_ _im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (im Folgenden_ _„LULUCF“) an die entsprechenden Biodiversitätsinitiativen angepasst. In dieser_ _Verordnung wird hervorgehoben, dass natürliche Kohlenstoffsenken geschützt und_ _ausgeweitet, die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme gegenüber dem Klimawandel_ _verbessert, geschädigter Flächen und Ökosysteme wiederhergestellt und Moorböden_ _wieder vernässt werden müssen. Ferner zielt der Vorschlag darauf ab, die Überwachung_ _und Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und den Flächenentzug durch Schutzund_ _Wiederherstellungsmaßnahmen zu verbessern. _*_In diesem Zusammenhang ist es_* *_wichtig, dass die Ökosysteme in allen Flächenkategorien einschließlich Wäldern_*_ ,_ *_Grünland, Ackerflächen und Feuchtgebieten in einem guten Zustand sind, um eine_* *_effektive Aufnahme und Speicherung von CO₂ zu ermöglichen_* _(40) _*_In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wird die Notwendigkeit entschlossenerer_* *_Maßnahmen zur Wiederherstellung degradierter Meeresökosysteme einschließlich_* *_kohlenstoffreicher Ökosysteme und wichtiger Laich- und Aufwuchsgebiete_* *_hervorgehoben._*_ In dieser Strategie wird festgelegt, dass die Kommission einen neuen_ _Aktionsplan zur Erhaltung der Fischereiressourcen und zum Schutz der Meeresökosysteme_ _vorschlagen wird_ _(61) In der neuen EU-Waldstrategie für 2030, die in der Mitteilung der Kommission vom_ _16. Juli 2021 festgelegt wurde, wurde auf die Notwendigkeit der Wiederherstellung der_ _biologischen Vielfalt der Wälder hingewiesen. Wälder und andere bewaldete Flächen_ _bedecken mehr als 43,5 % der Landfläche der Union. _*_Waldökosysteme mit reichhaltiger_* *_biologischer Vielfalt sind einerseits anfällig für den Klimawandel, aber andererseits auch_* *_ein natürlicher Verbündeter bei der Anpassung an den Klimawandel und bei der_* *_Bekämpfung des Klimawandels und der klimabedingten Risiken, unter anderem durch ihre_* *_Funktionen als CO2-Speicher und CO2-Senke, und bieten viele andere wichtige_* *_Ökosystemdienstleistungen und vorteile_*_ , wie die Bereitstellung von Holz,_ _Nahrungsmitteln und anderen Nichtholzprodukten, die Klimaregulierung, die_ _Bodenstabilisierung und den Erosionsschutz sowie die Reinigung von Luft und Wasser_
@jalovi-m8p
@jalovi-m8p 2 ай бұрын
Weitere Zitate aus der Renaturierungsverordnung: zum landwirtschaftlicher Ökosysteme (Grünland, Acker, Wald...) in Bezug organische Kohlenstof, Humus, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz... _in Erwägung nachstehender Gründe:_ _(2) Die Mitgliedstaaten beseitigen die künstlichen Hindernisse für die Vernetzung von_ _Oberflächengewässern, die in dem gemäß Absatz 1 dieses Artikels erstellten Verzeichnis_ _aufgeführt sind, im Einklang mit dem Plan für ihre Beseitigung gemäß Artikel 15 Absatz 3_ _Buchstaben i und n. _*_Bei der Beseitigung von künstlichen Hindernissen gehen die_* *_Mitgliedstaaten prioritär obsolete Hindernisse an, d. h. solche, die nicht länger zur_* *_Erzeugung erneuerbarer Energie, für die Binnenschifffahrt, für die Wasserversorgung, für_* *_den Hochwasserschutz oder für andere Zwecke benötigt werden._* _(11) _*_Es empfiehlt sich, ein übergeordnetes Ziel für die Wiederherstellung von Ökosystemen zu_* *_setzen, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel, die Schaffung_* *_hochwertiger Arbeitsplätze und ein nachhaltiges Wachstum voranzutreiben._*_ Wenn sie sich_ _in gutem Zustand befinden, erbringen Ökosysteme mit großer biologischer Vielfalt wie_ _Feuchtgebiete, Süßwasser-, Wald- und landwirtschaftliche Ökosysteme, Flächen mit_ _spärlicher Vegetation, Meeres-, Küsten- und städtische Ökosysteme verschiedene_ _grundlegende Ökosystemdienstleistungen, und der Nutzen der Wiederherstellung eines_ _guten Zustands geschädigter Ökosysteme auf allen Land- und Meeresflächen überwiegt bei_ _Weitem die Kosten. _*_Je nach den jeweiligen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen_* ; *_regionalen und lokalen Besonderheiten tragen diese Ökosystemdienstleistungen zu einem_* *_breit gefächerten sozioökonomischen Nutzen bei_* _(54) _*_Nachhaltige, widerstandsfähige und durch biologische Vielfalt geprägte_* *_landwirtschaftliche Ökosysteme sind erforderlich, um sichere, nachhaltige, nahrhafte und_* *_erschwingliche Lebensmittel bereitzustellen. Landwirtschaftliche Ökosysteme mit großer_* *_biologischer Vielfalt erhöhen zudem die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft_* *_gegenüber dem Klimawandel und Umweltrisiken und gewährleisten gleichzeitig die_* *_Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und schaffen neue Arbeitsplätze in ländlichen_* *_Gebieten, insbesondere im Zusammenhang mit dem ökologischen/biologischen Landbau_* *_sowie dem Tourismus und der Erholung im ländlichen Raum._*_ Daher muss die Union die_ _biologische Vielfalt auf ihren landwirtschaftlichen Flächen durch eine Vielzahl_ _bestehender Verfahren verbessern, die der biologischen Vielfalt zuträglich oder mit ihr_ _vereinbar sind, auch durch den Einsatz extensiver Landwirtschaft. Die extensive_ _Landwirtschaft ist für die Erhaltung vieler Arten und Lebensräume in Gebieten mit großer_ _biologischer Vielfalt von entscheidender Bedeutung. Es gibt viele extensive_ _landwirtschaftliche Verfahren wie die Präzisionslandwirtschaft, den_ _ökologischen/biologischen Landbau, die Agrarökologie, die Agroforstwirtschaft und die_ _Bewirtschaftung von Dauergrünland mit geringer Intensität, die mit vielfältigen und_ _erheblichen Vorteilen für den Schutz von biologischer Vielfalt, Ökosystemdienstleistungen_ _und Landschaftselementen verbunden sind. _*_Diese Verfahren zielen nicht darauf ab, die_* *_landwirtschaftliche Bodennutzung einzustellen, sondern vielmehr, diese Art der Nutzung_* *_zugunsten des langfristigen Funktionierens und der langfristigen Produktivität der_* *_landwirtschaftlichen Ökosysteme anzupassen. Schließlich sind finanziell attraktive_* *_Finanzierungsprogramme für Eigentümer, Landwirte und andere Landnutzer, die sich_* *_freiwillig an solchen Verfahren beteiligen, von Bedeutung, um die langfristigen Vorteile_* *_der Wiederherstellung zu erzielen_* _(55) Um die biologische Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen in der gesamten Union_ _zu verbessern, müssen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden, und zwar auch_ _auf Flächen, die nicht von Lebensraumtypen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie_ _92/43/EWG fallen, eingenommen werden. In Ermangelung einer gemeinsamen Methode_ _zur Bewertung des Zustands landwirtschaftlicher Ökosysteme, die die Festlegung_ _spezifischer Wiederherstellungsziele für landwirtschaftliche Ökosysteme ermöglichen_ _würde, ist es angezeigt, _*_eine allgemeine Verpflichtung zur Verbesserung der biologischen_* *_Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen festzulegen und die Erfüllung dieser_* *_Verpflichtung auf der Grundlage einer Auswahl von Indikatoren zu messen, darunter der_* *_Index der Grünlandschmetterlinge, der Vorrat an organischem Kohlenstoff in_* *_mineralischen Ackerflächen und der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit_* *_Landschaftselementen mit großer Vielfalt_* siehe auch (58) was beschreibt Umweltschutz, einschließlich der biologischen Vielfalt in Bezug to Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Öko-Regelungen für landwirtschaftliche Verfahren, Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen, Teilprogramms „Naturschutz und Biodiversität“ durch die Verordnung (EU) 2021/783, LIFE-Programm, EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, ... _(62) Um die biologische Vielfalt von Waldökosystemen in der gesamten Union zu verbessern,_ _müssen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden, und zwar auch auf Flächen der_ _Lebensraumtypen, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG fallen._ _In Ermangelung einer gemeinsamen Methode zur Bewertung des Zustands von_ _Waldökosystemen, die die Festlegung spezifischer Wiederherstellungsziele für_ _Waldökosysteme ermöglichen würde, ist es angezeigt, _*_eine allgemeine Verpflichtung zur_* *_Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen festzulegen und die Erfüllung_* *_dieser Verpflichtung auf der Grundlage des Indexes häufiger Waldvogelarten und einer_* *_Auswahl anderer Indikatoren zu messen, darunter stehendes Totholz, liegendes Totholz_* , *_der Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur, die Waldvernetzung, der Vorrat_* *_an organischem Kohlenstoff, der Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen_* *_Baumarten und die Vielfalt der Baumarten_* _Artikel 11 Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme_ _(1) Zusätzlich zu den Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß Artikel 4 Absätze 1,_ _4 und 7 unterliegen, _*_ergreifen die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen, die_* *_erforderlich sind, um die biologische Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen zu_* *_verbessern, wobei dem Klimawandel, den sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen von_* *_ländlichen Gebieten sowie der Notwendigkeit, die nachhaltige landwirtschaftliche_* *_Erzeugung in der Union sicherzustellen, Rechnung getragen wird_* . _(2) Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, die darauf abzielen, dass auf nationaler Ebene_ _ein Aufwärtstrend bei mindestens zwei der folgenden drei Indikatoren für_ _landwirtschaftliche Ökosysteme_ ... _a) Index der Grünlandschmetterlinge;_ _b) _*_Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden_* ; _c) Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt_ . _Artikel 12 Wiederherstellung von Waldökosystemen_ _(1) Zusätzlich zu den Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß Artikel 4 Absätze 1,_ _4 und 7 unterliegen, _*_ergreifen die Mitgliedstaaten die Wiederherstellungsmaßnahmen, die_* *_erforderlich sind, um die biologische Vielfalt von Waldökosystemen zu verbessern, unter_* *_Berücksichtigung der Risiken von Waldbränden_* _(3) Die Mitgliedstaaten erreichen auf nationaler Ebene einen Aufwärtstrend bei mindestens_ _sechs der folgenden sieben Indikatoren für Waldökosysteme ... :_ _a) stehendes Totholz;_ _b) liegendes Totholz;_ _c) der Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur;_ _d) die Waldvernetzung;_ _e) _*_der Vorrat an organischem Kohlenstoff_* ; _f) der Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten;_ _g) die Vielfalt der Baumarten_ _Anhang IV LISTE DER BIODIVERSITÄTSINDIKATOREN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE ÖKOSYSTEME GEMÄẞ ARTIKEL 11 ABSATZ 2_ Beschreibung und Methodik *_Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden_* _ANHANG VII LISTE VON BEISPIELEN FÜR WIEDERHERSTELLUNGSMAẞNAHMEN GEMÄẞ ARTIKEL 14 ABSATZ 16_ _(2) Verbesserung der hydrologischen Bedingungen durch Steigerung der Quantität, Qualität_ _und Dynamik von Oberflächengewässern sowie der Grundwasserspiegel in natürlichen und_ _naturnahen Ökosystemen_ _(16) Einführung von Landschaftselementen mit großer Vielfalt auf Ackerflächen und intensiv_ _bewirtschaftetem Grünland, wie Pufferstreifen, Feldränder mit heimischen Blühpflanzen,_ _Hecken, Bäume, kleine Wälder, Trockenmauern, Teiche, ökologische Korridore,_ _„Trittsteine“ usw_ _(17) Vergrößerung der landwirtschaftlichen Fläche mit agrarökologischen_ _Bewirtschaftungsmethoden wie ökologischer/biologischer Landwirtschaft oder_ _Agroforstwirtschaft, Mischkulturen und Fruchtfolge, integriertem Pflanzenschutz und_ _integriertem Nährstoffmanagement_ _(18) Gegebenenfalls Verringerung der Weideintensität oder Mahd auf Grünland oder_ _Wiederherstellung der extensiven Beweidung mit Nutztieren sowie extensiver Mahd, wo_ _diese aufgegeben wurden._
@reinhardstuckler1275
@reinhardstuckler1275 2 ай бұрын
@@jalovi-m8p Das ist gut. Ich habe das nicht gelesen sondern auf die Aussage des Grünlandexperten reagiert, der gesagt hat, dass das vielfältige kräuterreiche Grünland ertragsärmer sein wird. Es gibt ja Naturschutzmaßnahnen, die auf einen kargen Bestand abzielen. Dabei muss ein oder zweimal gemäht werden mit Verbringen des Heus und nicht oder erst nach dem 15.9. beweidet. Und nicht gedüngt. Solche Bewirtschaftungsauflagen werden zu Humussbbau führen. Wie gesagt, kann man dort und da machen, sollte aber die Ausnahme sein.
@reinhardstuckler1275
@reinhardstuckler1275 2 ай бұрын
@@jalovi-m8p Aber auch hier steht was von Grünland mit geringer Intensität zur Erhaltung der langfristigen Funktion oder so. Ich mache auf meinem Grünland "Mob Grazing". Das ist so naturnah und humussufbauend wie keine andere Nutzung. Ist aber sehr intensiv
@jalovi-m8p
@jalovi-m8p 2 ай бұрын
@@reinhardstuckler1275 Es scheint, du interpretierst die Aussagen, die du gehört hast, und den Verordnungstext falsch. Wo haben die Grünlandexperten gesagt, dass alles Grünland, für jeden Landwirt des Staates, in eine bestimmte Nutzungsart umgewandelt werden muss oder wo ist so ein Text in der Verordnung? Sowohl die Biologen und Ökologen hier als auch die Renaturierungsverordnung beziehen sich auf die vielen Maßnahmen zur extensiven und intensiven Landnutzung gegen den weiteren Ökosystem- und Artenkollaps, und damit massiver Verlust verbundenen kostenlosen Ökosystemdienstleistungen, aber auch mit integriertem Klimaschutz in Sicht. Das steht alles Buchstabe für Buchstabe im Verordnung und auch in der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und in viele weitere Gesetze der EU-Klimapolitik.
@bumbee1991
@bumbee1991 3 ай бұрын
Ein Umsetzungsdialog? Haben Sie vergessen die Personen einzuladen, welche das ganze Theater umsetzen müssen? z.B. Landwirte, Besitzer von Einkaufszentren und Industriegebieten, der Raumordnungsbeauftragte der Gemeinde Wien welcher sich um die Wiederherstellung der alten Donauarme kümmern muss?
@mikodi-h2o
@mikodi-h2o 3 ай бұрын
Wie hier in der Online Informationsveranstaltung erläutert, ist "Renaturierung Umsetzungsdialog" der Organisator der Petition "Für die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz" und weiterer Veranstaltungen, Aktivitäten, Präsentationen im Zusammenhang mit diesem Gesetz, die auf renaturierungsgesetz.at bekannt gegeben werden. Teil dieses Programms war auch diese Online-Informationsveranstaltung selbst. Das Thema war eine kompakte Einführung durch Ökologen und Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, in den Kontext und Inhalt des Gesetzes für die breite Öffentlichkeit, also uns, einschließlich "Landwirte, Besitzer von Einkaufszentren und Industriegebieten, Raumordnungsbeauftragte", usw., unabhängig davon, wie viel wir darüber wissen oder nicht wissen. Es handelte sich hierbei also nicht um den Umsetzungsdialog selbst, sondern lediglich um die Absicht, eine korrekte Grundlage dafür zu schaffen. Wie in der Informationsveranstaltung angekündigt, werden weitere Informationsveranstaltungen folgen. Jeder Dialog, in diesem Fall auch der Umsetzungsdialog selbst, die Idee des Petitionsorganisators, müssen von Anfang an eine korrekte Grundlage haben. Was ist diese richtige Basis? Der Kontext und der Inhalt selbst. Dafür besteht die Notwendigkeit, und in der Zeit der extrem starken Desinformation über dieses Gesetz ist es dringend erforderlich, den Kontext und Inhalt dieses Gesetzes tatsächlich korrekt zu klären. Diese Online Informationsveranstaltung hat das geschafft, aber es sollte nicht die einzige sein, denn es bedarf noch viel mehr davon, in einem leider aktuellen Meer an Desinformation, um letztendlich einen fruchtbaren Dialog, in Gang zu bringen. Die Veranstaltung endete mit eine mehr Stunde lang Beantwortung von Fragen und es wurde angekündigt, dass alle Fragen in den folgenden Tagen auf renaturierungsgesetz.at schriftlich beantwortet werden.
@Renaturierungsgesetz
@Renaturierungsgesetz 3 ай бұрын
Dieser erste Schritt des Umsetzungsdialogs diente dazu, im Detail darüber zu informieren, was in der Verordnung steht und was sich daraus für Notwendigkeiten für die Umsetzung ergeben. Daher waren Expert:innen dabei, die die Verordnung kennen und inhaltlich etwas dazu sagen können.
@mikodi-h2o
@mikodi-h2o 3 ай бұрын
Timestamps zum Thema Format und Zweck dieser Veranstaltung 0:51 Die Petition "Für die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz", der Renaturierung Umsetzungsdialog und der Umsetzungsdialog selbst werden kurz vorgestellt 2:16 Das Thema und das Format dieser Veranstaltung ("Wenn ich gemeinsam ein buch besprechen will, dann muss ich dieses buch auch lessen") --- siehe auch FRAGERUNDE 1:36:24 3:00 Andere Teile des Umsetzungsdialogs neben dieser Veranstaltung werden kurz bekannt gegeben: Betriebsbesuche, Küchentischbesprechen zu ausgewählten EU-Renaturierungsgesetz Themen wie Ernährungssicherheit, Bürokratie, ... 4:48 Welche Rolle spielt dieser Umsetzungsdialog und welchen Platz hat der Renaturierung Umsetzungsdialog im Allgemeinen bei der Umsetzung des Gesetzes in Österreich --- siehe auch FRAGERUNDE 1:28:13 1:36:24 Warum sind zu dieser Veranstaltung keine Vertreter der Landwirtschaft eingeladen? --- siehe auch INTRO 2:16 Zusammenarbeit mit... bei Umsetzung 34:30 Frage: Was können Landwirte tun, wenn sie sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes einsetzen wollen? 37:38 Frage: Was können Gartenbesitzer, Siedlungen, Unternehmen, Gemeinden tun, wenn sie sich für die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes einsetzen wollen? Allgemeines zur Umsetzung 11:30 Die Bedeutung des Wortes Renaturierung im Zusammenhang mit dem EU-Renaturierungsgesetz (mit Aufklärung einiger Missverständnisse und Verwirrungen, aufgrund falscher Interpretationen des Wortes Renaturierung, etwa einer obligatorischen Rückkehr zu einem uralten Naturzustand, entstehen können) --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 51:07 1:04:22 Die Hauptverantwortung jedes EU-Staates - die Renaturierungsgesetz-Widerherstellungsplänne (Angelika Rubin) 1:09:13 Öffentliche Konsultation zur Erstellung des Widerherstellungsplans 1:10:40 Flexibilität jedes Staates 1:11:07 Zeitplan des Gesetzes --- siehe auch FRAGERUNDE 1:24:13 1:28:13 Wie kooperiert der Renaturierung Umsetzungsdialog mit Ministerien und Landesregierungen? (Antwort bezieht sich auch auf die Rolle und Verantwortlichkeiten von Ministerien und Landesregierungen bei der Umsetzung) --- siehe auch INTRO 4:47 1:53:01 Das EU-Renaturierungsgesetz und die Aufgaben der Agrarbezirksbehörde 1:54:58 Das EU-Renaturierungsgesetz Ziele für 2030 (mit der entscheidenden Klarstellung: dass EU-Renaturierungsgesetz zwischen Maßnahmenverpflichtung und Zielerreichungverpflichtung unterscheidet) --- siehe auch EXPERTENVORTRÄGE 14:36 und 1:11:07 2:00:31 Schlusspunkte (mit Einladung für Land- und Forstbetriebe zur Teilnahme an den Betriebsbesuche, usw.)
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