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Grundsätzlich ist es natürlich richtig für einen vollständigen Freispruch zu kämpfen. Allerdings birgt dies im EInzelfall einige Risiken. Dann gibt es nur noch als Ergebnis den erwünschten Freispruch oder eben eine (ggf. auch heftige) Verurteilung. Das will aber wohl überlegt sein. Bei kleineren Strafsachen ist häufig eine Einstellung gegen eine Auflage möglich; dies setzt aber die Zustimmung des Angeklagten bzw. Mandanten voraus. Wenn zwingend der Freispruch das Ziel sein soll, gibt es aber keine Einstellung des Verfahrens ohne Urteil. Bei größeren Strafsachen bedeutet Allles-Oder-Nichts häufig entweder ein Freipsruch oder eine Haftstrafe ohne Bewährung. Das ist dann natürlich ein enormes Risiko.
Deswegen sollte jeder Angeklagte mit seinem Strafverteidiger die Strafverteidigung auch im Hinblick auf die Risiken in Ruhe besprechen.
Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass es viel mehr Einstellungen von Verfahren als Freisprüche gibt.
Ulli H. Boldt
Fachanwalt für Strafrecht
Berlin-Dresden-Erfurt