Haben Sie vielen Dank! Das motiviert uns sehr. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@casper932110 ай бұрын
Ich bin am überlegen mich zur SBV aufstellen zu lassen. Allerdings möchte ich gerne vorab abklären was alles dazu gehört. Dazu hätte ich ein paar Fragen. Welche konkreten Gesetzesbücher finden due meiste Beachtung in der Arbeit einer SBV? kann eine SBV auch nicht behinderte Menschen vertreten bzw beraten zb einen schwerbehindertenausweis zu beantragen? Wie sieht das mit den Räumlichkeiten der sbv aus? Muss sie sich Räumlichkeiten mit dem BR oder AG teilen? Kann die SBV den AG dazu verpflichten auch auf Kosten des AG zb umbauten am Arbeitsplatz der vertretenden person auf kosten des AG umzusetzen? Gleiches gilt eine Person vllt auf eine andere interne Stelle zu versetzen damit diese weiterhin im Betrieb arbeiten kann? Vielen Dank im voraus
@BetriebsratVideo10 ай бұрын
Vielen Dank für Ihre Nachricht; derlei - komplexe - Fragen erörtern wir in den Seminaren und Webinaren der WAF (SBV Teil 1 bis 3). So viel vorab: Die Schwerbehindertenvertretung darf und muss Beschäftigte auch darin unterstützen, ihre Anträge auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zu stellen. Sie darf die Räumlichkeiten des Betriebsrats mitnutzen, soweit ihr kein eigenes Büro zur Verfügung steht. Außerdem hilft die Schwerbehindertenvertretung den schwerbehinderten bzw. einem Schwerbehinderten gleichgestellten Beschäftigten bei der Verwirklichung des Anspruchs auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung. In diesem Rahmen können in geeigneten Fällen auch eine technische Ausrüstung oder Umrüstung des Arbeitsplatzes und viele weitere Leistungen und Hilfen beansprucht werden. Auch ein Anspruch auf Versetzung auf einen anderen, aus behinderungsbedingten Gründen geeigneteren Arbeitsplatz kann im Einzelfall bestehen. Lesen Sie in Vorbereitung auf unsere Fortbildungsveranstaltungen gern die Paragraphen 177 bis 182 SGB IX. Sie werden erstaunt sein, welch wichtige Rolle eine engagierte und gut geschulte Schwerbehindertenvertretung im Betrieb im Interesse der von ihr vertretenen Wähler spielen kann. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@querkopf72564 жыл бұрын
Sind Ausschusssitzungen in denen die SBV nicht eingeladen wurde rechtlich anfechtbar?
@BetriebsratVideo4 жыл бұрын
Sehr geehrter Der G., vielen Dank für Ihre interessante Frage. Wird die Schwerbehindertenvertretung entgegen §§ 29 Abs. 2 S. 4, 32 BetrVG, § 178 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 SGB IX nicht in Betriebsrats- bzw. Ausschusssitzungen eingeladen, sollen dort gefasste Beschlüsse nach noch herrschender Meinung dennoch wirksam sein. Begründet wird das damit, dass die Schwerbehindertenvertretung nicht stimmberechtigt sei und ein Betriebsrat, der die Ladung der Schwerbehindertenvertretung wiederholt oder bewusst unterlasse, grob pflichtwidrig handle (vgl. § 23 Abs. 1 BetrVG) und deshalb aufgelöst werden könnte (so z.B. Fitting § 32 Rn. 24 und viele andere). Gewichtige Stimmen in der juristischen Literatur sehen das mit guten Argumenten anders. So vertritt z.B. etwa der Rechtsanwalt Christopher Krois in einem unter Arbeitsrechtlern sehr angesehenen Werk (MHdB ArbR/Krois § 294 Rn 92, § 294 Rn 32) die Rechtsansicht, dass ohne Einladung der Schwerbehindertenvertretung gefasste Beschlüsse unwirksam sein müssten. Denn der Gesetzgeber habe der Schwerbehindertenvertretung das Recht zur umfassenden selbstständigen beratenden Teilnahme gerade deshalb eingeräumt, damit sie einen weiteren sachlichen Standpunkt in die Beratung des Betriebsrats und seiner Ausschüsse einbringen könne. Die rechtswidrig unterlassene Ladung der Schwerbehindertenvertretung könne deshalb nicht folgenlos bleibe, meint er. Die bislang herrschende Meinung ?bröckelt? also durchaus und könnte sich ändern. Eine wiederholte oder gar bewusste Übergehung der Schwerbehindertenvertretung sollten Sie deshalb keinesfalls dulden. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille Rechtsanwalt