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DSGVO - Dürfen Veranstalter noch Fotos veröffentlichen? | WBS - Die Experten

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WBS - Die Experten

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Күн бұрын

Nach der Einführung der DSGVO am 25. Mai 2018 hat sich für Fotografen und ihre Werke einiges geändert. Vor allem Veranstalter fragen sich nun, ob sie überhaupt noch Fotos von ihren Veranstaltungen veröffentlichen dürfen. Welche Rechte und Pflichten bringt die DSGVO für Veranstaltungen mit sich und wie lässt sich das alles in der Praxis umsetzen? In diesem Video erfahrt ihr mehr.
Rechtsanwalt Björn Schneider
Björn Schneider ist seit 2016 Rechtsanwalt der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkten in den Bereichen Datenschutzrecht und Bankenrecht. Er ist sowohl beratend, im außergerichtlichen Bereich, als auch in Klageverfahren tätig.
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Пікірлер: 37
@paris-aurelie-julie-juin-n2566
@paris-aurelie-julie-juin-n2566 4 жыл бұрын
Was ist mit fotos vor 11 - 12 jahren ? . Fallen diese noch unter das gesetz ? . Was ist mit videos 80 - 90 er jahren ? . Was darf man und was nicht mehr ? . Was ist mit konzerten ? .
@sorbetdessert6839
@sorbetdessert6839 3 жыл бұрын
Nein, ausdrücklich Nein, wie klar muss es denn noch sein, du Lappen
@K40Keller
@K40Keller 4 жыл бұрын
Na werd mal ein bisschen lockerer. Die Kamera beißt ja nicht. Ansonsten gutes Video.
@andybeephotography
@andybeephotography Жыл бұрын
Könntest ihr hierzu evtl. mal ein Update machen? Also speziell bezogen auf Hochzeitsfotografen und DSGVO - gibt es hierzu schon eindeutige Regelungen bzw. Empfehlungen?
@TheLevinski
@TheLevinski 4 жыл бұрын
Etwas trocken und monoton vorgetragen
@lausitztours
@lausitztours 4 жыл бұрын
Ich mache Videos von Bräuchen in meiner Gegend. Dazu gehören z.B. Umzüge in Trachten. Dort sind auch viele Zuschauer vor Ort. Es wäre also unmöglich von jedem Einzelnen eine Einwilligung einzuholen, da die Besucher auch ständig wechseln. Eigentlich war es immer zulässig zu filmen, da es sich um öffentliche Veranstaltungen der Zeitgeschichte handelt. Es wird dort so wie so fotografiert und gefilmt. Mach ich mich jetzt strafbar, wenn ich solche Veranstaltungen filme und dukumentiere?
@lordferum9921
@lordferum9921 4 жыл бұрын
tja, Tradition und Kultur muss sich halt auch dem Gesetz beugen. Aber ist doch gut, somit kann Berlin/Brüssel ganz einfach dem allgemeinen Volk seine Visionen aufbürgen... also nur Axel Springer und die Franzosen dürfen das noch, um die eigene Agenda der Leitmedien zu verbreiten (Artikel 17 aka 13 lässt grüssen)...
@Hasitier
@Hasitier 4 жыл бұрын
Wenn ich dir Komplexität höre (die der Kollege hier sehr gut und in der Tiefe wiedergegeben hat) ist es wohl besser man macht gar keine Fotos und Videos mehr auf denen fremde Personen sichtbar sind.
@Defcon1702
@Defcon1702 4 жыл бұрын
Es hat sich da garnicht soviel geändert. Ich würde da eher mal auf die Äußerung des BayLDA schauen "Fragen Sie sich vor der Veröffentlichung des Fotos einer anderen Person, ob sie es auch dann im Internet veröffentlichen würden, wenn sie selbst auf dem Foto zu sehen wären". Das war nebenbei gesagt auch schon vor DSGVO bereits der Fall.
@someofthem
@someofthem 4 жыл бұрын
Als volljurist bin ich doch von soviel praxisferne der texte immer wieder erstaunt.
@sorbetdessert6839
@sorbetdessert6839 3 жыл бұрын
Als Vollidiot wollten Sie schreiben
@someofthem
@someofthem 3 жыл бұрын
@@sorbetdessert6839 hat’s nicht für den abschluss gereicht? Tut mir leid.
@DasKartellTV
@DasKartellTV 4 жыл бұрын
Die DSGVO ist einfach ein Witz. Warum einfach wenn es auch schwer geht...!
@ICEMAN_1337
@ICEMAN_1337 4 жыл бұрын
Bei 6:20 geht es los :) Finde eure ganzen Videos & Arbeit echt gut - aber hier wäre ein weniger Exkurs mehr.
@juliara.2281
@juliara.2281 3 жыл бұрын
danke🤭geht mir auch so ..also für einen Leihe wie mir ist es zugegebenermaßen unverständlich. 🥸 Aber die Kommentare sind schon hilfreich, merci dafür.
@Thomatrs
@Thomatrs 4 жыл бұрын
danke für das Video... aber in Gänze ist es sehr schwierig über die ganze Zeit "dabei" zu bleiben mit all den Ausnahmen und blablabla… vielleicht hätte ich auch Rechtsanwalt werden sollen, dann wäre der Arbeitsplatz auf Dauer sicher. Dieser Regulierungswahnsinn geht mir sowas von auf den Keks...
@icu_art
@icu_art 4 жыл бұрын
Top Video! Sehr guter Content, wenn jetzt noch der Binder weggelassen wird, wäre das Super! @dontrequest das wurde in dem Video doch gut dargestellt. (Presse u.a.)
@kazuya8
@kazuya8 4 жыл бұрын
Also würde das bedeuten, ich dürfte z.B. für meinen Karnevallsverein keine Bilder der Veranstalltung machen und diese auf dessen Facebookseite veröffentlichen. Darf man als "kleiner" Verein überhaupt noch solche Medien machen? Also klar darf man das mit der entsprechenden Einwilligung, aber realistisch gesehen kann man ja nicht zu jeder einzelnen person gehen und sich erstmal eine Unterschrifft geben lassen, Oder würde es "reichen" wenn man z.B. am Eingang sowas aushängt wie "Auf dieser Veranstalltung werden Fotos gemacht die auf Facebook veröffentlicht werden....."?
@lordferum9921
@lordferum9921 4 жыл бұрын
tja, einfach unter allen Fotos noch den "Einwilligungs-Vertrag" mit Unterschrift (so ca 30 Seiten :P) der jeweiligen Person dazulegen. ach verdammt, da muss ja erst noch eine DSGVO für den "Einwilligungs-Vertrag" ausgestellt werden...
@Wildcard71
@Wildcard71 4 жыл бұрын
Mir kommt die Dokumentation von Straftaten in den Sinn. Da wird niemand eine Einwilligung erteilen!
@Fs3i
@Fs3i 4 жыл бұрын
Kein Amwalt, aber: Einzelfallabwägung würde ich da vermuten: Du hast nen Berechtigtes Interesse Straftaten aufzuklären, das der Privatsphäre des Beschuldigten überwiegt.
@Nikut72
@Nikut72 4 жыл бұрын
Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e: "...die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde"
@masterlegolplo8477
@masterlegolplo8477 3 жыл бұрын
Der Hintergrund seht mir bekannt vor an 🤔 WBS hmm... AHJA jetzt weiß ich warum das so ähnlich aus seht xD
@aktivepatrioten7868
@aktivepatrioten7868 4 жыл бұрын
Teilnehmer von Versammlungen haben doch das Recht anonym daran teilzunehmen. Wenn ein Versammlungsleiter nun von allen Teilnehmern (auch von gegendemonstranten?) eine Einwilligung einholen muss, wird es kompliziert. Wie sieht es nun bei Versammlungen unter freiem Himmel aus, bei denen die Teilnehmer ständig wechseln? Darf die Polizei ein generelles Filmverbot erlassen?
@aktivepatrioten7868
@aktivepatrioten7868 4 жыл бұрын
Noch komplizierter wird es doch bei Live-Streams. Ist es Filmern nun verboten Versammlungen ins Internet zu stellen?
@lordferum9921
@lordferum9921 4 жыл бұрын
@@aktivepatrioten7868 jep. gilt aber nicht für die Polizei/Staat usw., weil die ja für evtl. Strafverfolgung oder einfach nur fürs Archiv (Personenerkennungssoftware) und zur eigenen Sicherheit, die Aufnahmen brauchen. tja, da hat Brüssel einen genialen Streich gelandet. jegliches Bildbeweismaterial von privaten ist illegal, weil der mögliche Täter nicht gefragt wurde, ob er damit einverstanden ist, bei der Tat gefilmt zu werden. Im gegenzug gibts dafür aber eine Strafe gemäss DSGVO für den/die geschädigten... Der Dumme ist nicht, wer dummes tut, sondern wer ein anständiger Bürger sein will 👍
@b-h-t
@b-h-t 2 жыл бұрын
@@lordferum9921 Die DSGVO gilt nicht für Privatpersonen bei Datenverarbeitung im persönlichen Rahmen. (Art. 2 Abs. 2 lit. c)
@b-h-t
@b-h-t 2 жыл бұрын
Woher haben Versammlungsteilnehmer das Recht zur anonymen Teilnahme? 🤔 Aus dem GG wäre es vielleicht problematisch , wenn z.B. der Staat durch Pflicht-Teilnehmerlisten das Versammlungsrecht womöglich einschränkt, aber was Aufnahmen angeht sagen prä-DSGVO Gesetzt und Rechtsprechung speziell für Versammlungen, dass man dort aufgenommen werden darf. Ist auch nicht ganz abwegig. Man kann ja schlecht anonym für etwas einstehen.
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