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Gemeinnützige Organisationen möchten Ihre Tätigkeit oft auch für die Außenwelt in Bild- oder Videoform dokumentieren. Dies geschieht zu Recht, denn die ehrenamtliche Arbeit leistet einen selbstlosen Beitrag an der Allgemeinheit und kann sich somit durchaus sehen lassen. Doch in Zeiten digitaler Omnipräsenz kommt gerade im Zusammenhang mit Bild- und Videomaterial der Beachtung von persönlichen Schutzrechten ein wesentlicher Stellenwert zu. Dies führt natürlich zu einem Spannungsfeld und zu Unsicherheit angesichts der Rechtslage.
Welche rechtlichen Vorgaben sind konkret im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bildmaterial zu beachten? Unser Vereinsexperte Rechtsanwalt Jan Graupner gibt Auskunft!
Wir haben fünf Fragen zu Bildrechten und Datenschutz gestellt:
- Dürfen Besucher von Vereinsfesten fotografiert werden und dürfen diese Fotos dann veröffentlicht werden?
- Gelten besondere Regelungen, wenn Kinder abgebildet werden?
- Welche Form ist für die Erteilung einer Einwilligung am besten geeignet?
- Muss eine einmal erteilte Einwilligung erneuert werden?
- Wie kann man sich vor Abmahnungen schützen?
Dieses Thema wird ausführlich im Rahmen eines eigenen Online-Seminars behandelt. Weitere Informationen finden Sie hier: vereine-stiftungen.de/onlines...
Stöbern Sie gern durch unsere weiteren Angebote zu den Themen Vereine, Stiftungen und Gemeinnützigkeit:
Ratgeber: vereine-stiftungen.de/ratgeber
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