E-Rechnungs-Panik 😱 Was wirklich wichtig ist 😏

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Steuerakademie Neufang

Steuerakademie Neufang

Күн бұрын

Пікірлер: 17
@MijasSpot
@MijasSpot 29 күн бұрын
Dieser tolle Kanal wurde mir von einem Kollegen empfohlen. Super Präsentation. Werde mir die Seminare auf der Webseite anschauen. Danke.
@NeufangAkademie-Calw
@NeufangAkademie-Calw 29 күн бұрын
Vielen vielen Dank für die lieben Worte. Und auch danke an den Kollegen 🙏
@christianglocker2124
@christianglocker2124 10 сағат бұрын
Guten Tag, ich hätte da mal eine Frage. Die Übergangsfristen gelten doch nur für den Rechnungsaussteller nicht für den Rechnungsempfänger oder? Weil soweit ich weiß, wenn ein Lieferant ab 01.01.2025 eine E-Rechnung schickt und ich diese nicht verarbeiten kann, kann ich keine sonstige Rechnung erzwingen umsatzsteuertechnisch?
@s59227
@s59227 Ай бұрын
Hallo Herr Schäfer, vielen Dank für Ihre immer sehr guten Videos, die ich auch als Nicht-Steuerberater immer gerne schaue. Können Sie folgende Frage von prinzipiell allgemeiner Bedeutung beantworten? Wer muss als Rechnungsversender bzw als Rechnungsempfänger eingetragen werden, wenn Rechnungen im fremden Namen und für fremde Rechnung ausgestellt bzw. empfangen werden? Ich sehe aktuell keine Felder in der ERechnung, mit denen ein solcher Sachverhalt abgebildet werden könnte. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
@NeufangAkademie-Calw
@NeufangAkademie-Calw Ай бұрын
Danke für die gute Frage. Wenn ich Ihren Fall richtig verstehe haben wir die drei Personen A, B und C. A erbringt an C eine Leistung, B „mischt sich ein“, vermittelt also z.B. die Leistung oder administriert sie zumindest. Am Ende schreibt dann B im Namen des A eine Rechnung an C. Ich hoffe, das war Ihr Sachverhalt. Der Datensatz einer eRechnung mehrere Gruppen. Es gibt eine und eine (die Begriffe müsste ich nachschlagen, aber meines Wissens sind das die Bezeichnung. Ich schreibe jetzt nachfolgend einfach Seller für Verkäufer und Buyer für Käufer). Der Seller wäre in Ihrem Fall A, Buyer ist C, fertig. B kann natürlich die Rechnung erstellen und kann auch z.B. als Kommentar darauf hinweisen, dass die Rechnung für A durch ihn B an C erstellt wird, aber letztlich ist entscheidend, dass auf alle Fälle A als Seller im Datensatz enthalten ist. Mir wäre nicht bekannt, dass es im Datensatz Felder für Vermittler gibt. Wenn Sie es recherschieren möchten: zum Zugferd Standard gibt es eine recht gute Dokumentation (konik.io/ZUGFeRD-Spezifikation/Das-ZUGFeRD-Format_1p0.pdf). Ich habe die Datei durchsucht, aber auch hierbei nichts zu Feldern für Vermittler gefunden. Auch die DIN 16931 können Sie kostenfrei abrufen (www.din.de/de/meta/suche/62730!search?query=en16931) bzw. nach Registrierung für 0 Euro erwerben. Aber auch hier habe ich nichts zu separaten Feldern für Vermittler gefunden. Das BMF Schreiben vom 15.10.2024 sagt auch nichts. Falls Sie eine offizielle Auskunft wollen: es gibt ein Bundesportal zu eRechnungen. M.E. kann man dort auch konkrete Anfragen einreichen. Mehr als ablehnen können die die Anfrage ja nicht. Hier der Kontakt. www.e-rechnung-bund.de/kontakt/
@s59227
@s59227 Ай бұрын
​@@NeufangAkademie-Calw Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich sehe das eigentlich genauso, auch in dem Fall, dass Handelsvertreter bzw. eine Agentur (B) im fremden Namen und fremde Rechnung (nämlich für C) Rechnungen von A empfängt. Auch dann müsste auf der Rechnung A als Seller und C als Buyer eingetragen werden, richtig? Denn die "echten" Buyer und Seller und somit in Sachen USt Adressaten für das FA sind ja A und C und nicht der Vertreter B, so sehe ich das zumindest.
@NeufangAkademie-Calw
@NeufangAkademie-Calw Ай бұрын
Exakt. So würde ich das auch sehen.
@s59227
@s59227 Ай бұрын
​@@NeufangAkademie-CalwAuf der Empfängerseite habe ich jetzt doch eine Möglichkeit gefunden, einen solche Vertretungskonstruktion abzubilden. Demnach könnte man zusätzlich zu C (Käufer), den man "ganz normal" in das BT-44 (buyers name) ff. einträgt, noch den Vertreter B (als Empfänger der Leistung) in der Gruppe BG-13 (delivery information) unter B-70 (deliver to party name) eintragen. Auf der Versenderseite habe ich dazu allerdings keine Entsprechung gefunden. Nochmals viele Dank für Ihre Mühe.
@NeufangAkademie-Calw
@NeufangAkademie-Calw Ай бұрын
Danke für die Information. Nützlich. Danke.
@marcusbraun6
@marcusbraun6 Ай бұрын
Das gute Video klang so, als wären bei Rechnungen über die deutschen Grenze an ausländische Unternehmer im EU Raum keine eRechnunhgspflicht. Das kann ich mir nicht vorstellen, im schlimmsten Fall kommt es sogar vor dem 1. Januar 2027 schon.
@NeufangAkademie-Calw
@NeufangAkademie-Calw Ай бұрын
In der Tat ist es so, dass § 14 abs. 2 UStG die eRechnungs Pflicht aktuell nur für Fälle zwischen zwei inländischen Unternehmen vorsieht. Sobald einer von beiden im Ausland sitzt, gibt es aktuell keine Pflicht zur eRechnung. Ich bin da auch optimistisch, das sich das nicht schon 2027 ändert, evtl. Richtung 2030, das wäre aber aktuell noch spekulativ und da könnte sich noch vieles ändern. Zum Hintergrund. Es gibt die sog. ViDA Initative, die die Eu weite eRechnung frühestens ab 2030 vorsieht. Meines Wissens ist die aber noch nicht beendet (gerüchteweisen soll diesen Monat aber ein Abschluss erfolgen). Früher sehe ich da kein Risiko. Mehr Infos zu ViDA z.B. unter wts.com/de-de/hot-topics/vida
@claudiarex29
@claudiarex29 Ай бұрын
Hallo Herr Schäfer, ich dachte Datev kann über UO E-Rechnungen lesen?
@NeufangAkademie-Calw
@NeufangAkademie-Calw Ай бұрын
Ja, das kann es. Habe ich irgendwo etwas anderes gesagt? Dann wäre das in meinem Video falsch. Aber vielleicht entsteht die Verwirrung aus folgendem Grund: Datev hat mehrere Produkte. Im Video zeige ich die E-Rechnungsplattform. Da funktioniert das lesen noch nicht. Daneben gibt es als zweites Produkt UO. Das kann auch schon die E-Rechnung lesen. UO und E-Rechnungsplattform sind zwei getrennte Produkte. Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
@klausmaier9956
@klausmaier9956 Ай бұрын
Hallo Herr Schäfer, sehr gutes Video und vielen Dank dafür. Ich vertrete die selbe Meinung. Leider haben Sie nichts zur Archivierungspflicht der Rechnungen gesagt (E-Rechnung und PDF). Ich vermute, dass es für Sie bereits selbstverständlich ist und Sie deswegen nichts dazu sagen oder ?
@NeufangAkademie-Calw
@NeufangAkademie-Calw Ай бұрын
Danke für den Hinweis, ja, das muss natürlich digital aufbewahrt werden. Das haben Sie völlig richtig erkannt
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