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#bildungbrennt - 12.01.2021
Mit der geplanten Änderung des Universitätsgesetzes soll eine Mindeststudienleistung eingeführt werden!
Es handelt sich hierbei um 24 ECTS, die in jedem neu begonnen Studium in den ersten vier Semestern absolviert werden müssen. Werden diese ECTS nicht erreicht, droht die Exmatrikulation. Durch diese Mindeststudienleistung wird es schwieriger mehrere Studien gleichzeitig zu studierenden, was Interdisziplinarität schwächt.
Auch Studierendengruppen, für die der bisherige Studienalltag schon eine Herausforderung darstellt, werden durch die 24 ECTS Hürde weitere Steine in den Weg gelegt. Wer zu Beginn des Studiums schwanger wird, wer Angehörige pflegt, wer an einer psychischen Erkrankung leidet oder wer durch eine finanzielle Notlage dazu gezwungen ist, unter erschwerten Bedingungen zu studieren, wird nicht unterstützt, sondern systematisch aus dem System gedrängt.