Einsatz! Chef, ich bin dann mal bei der Feuerwehr! // Darf ich die Arbeit einfach verlassen?

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Feuerwehrrecht

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Жыл бұрын

Die überwiegende Anzahl der Freiwilligen Feuerwehrleute ist berufstätig. Arbeitet man nicht zu weit weg vom Feuerwehrhaus stellt sich die Frage, ob man bei einem Einsatz einfach alles stehen und liegen lassen darf und zum Einsatz gehen kann.
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#Feuerwehr #Einsatz #Gehalt

Пікірлер: 70
@TCFreisenbruch02
@TCFreisenbruch02 Жыл бұрын
7:28: bei uns in Essen gibts da eine ganz klare Regelung: - Alarm zwischen 6 und 22 Uhr: max noch frisch machen nach dem Einsatz - Alarm zwischen 22 und 6 Uhr, -- bei dauer zwischen 2 und 4h nehmen, wenn mögl. ab 12:00 die Arbeit auf, was idr Halbzeit ist, wenn man die Pausenzeiten abzieht -- bei dauer über 4h --- Einsatzende vor 3:00: Arbeitsaufnahme verpflichtend ab 12:00 --- Einsatzende nach 3:00: keine Arbeitsaufnahme Diese Regelungen sind analog den Empfehlungen aus den Kommentaren zum BHKG NRW. Diese Zeiten werden natürlich für Schichtarbeiter, oder Arbeitern in Berufsfeldern mit besonderen Arbeitszeiten (z. B. Bäcker) entsprechend angepasst.
@stephanwoelke4753
@stephanwoelke4753 Жыл бұрын
Mein Arbeitgeber ist da sehr verständnisvoll und das schätze ich sehr.
@ericpeglau9073
@ericpeglau9073 Жыл бұрын
Mit meinem Vorgesetzten ist es so vereinbart das ich gehe, wenn es die Arbeit zu lässt oder wenn es etwas dringendes (z.B. Großbrand oder VU) ist. Grundsätzlich ist mein Arbeitgeber (Mercedes-Benz AG) da ein sehr sozialer Arbeitgeber.
@trainstracks2221
@trainstracks2221 Жыл бұрын
Danke für das Video. Ich habe nämlich vor, zur Freiwilligen Feuerwehr zu gehen und dein Video beantwortet sämtliche meiner rechtlichen Fragen. Vielen Dank und Grüße aus Hessen!
@IZokoraI
@IZokoraI Жыл бұрын
Bei mir sieht es in der Praxis so aus, dass ich in einem Labor mit nicht ganz ungefährlichen Maschinen oder Reaktionen arbeite, die ein gewisses Maß an Aufsicht benötigen. Wenn ich meine Versuche nicht schnellstens an Kollegen übergeben kann oder gerade an einem kritischen Schritt bin, dann gehe ich nicht zum Einsatz. Ich denke, da muss man immer den gesunden Menschenverstand zu Rate ziehen. Ich würde jedenfalls nicht auf den Gedanken kommen, meinem Arbeitgeber zu schaden (eventuell sogar bei ihm dann einen Feuerwehreinsatz verursachen), um zu einem Einsatz zu gehen. Bei Einsätzen, die die ganze Nacht gedauert haben, bleibe ich prinzipiell zu Hause. Wer sich nicht konzentrieren kann, weil er müde ist, der arbeitet nicht sicher und Arbeitsunfälle sind teuer.
@mammutMK2
@mammutMK2 Жыл бұрын
Denke wenn es fort dann au h zu einem schaden kommen würde, man selbst dann auch wegen grober Fahrlässigkeit dran ist...auch wenn man das recht hat zum Einsatz zu fahren...man hat halt nicht das Recht Eigentum des AG zu zerstören. Ein Team ist draußen am arbeiten und dann flitzt einer mit dem firemwagen und deren Sachen zur Feuerwehr, und der Chef kann die dann abholen und muss deren private Sachen irgendwie wieder bekommen (Rucksack mit Geldbeutel und Schlüssel)...da würde ich als Chef auch massiv redebedarf gegen den MA haben. Oder der einzige Baggerfahrer flitzt weg und die Baustelle steht...auch nicht so gut. Recht haben und recht Durchsetzen.
@clausschleiff3131
@clausschleiff3131 Жыл бұрын
Sehr interessant. Auch wenn ich nur einer von denen bin der Nutznießer ist von Eurem Ehrenamt habe ich sehr viel gelernt. Danke für die Infos. Wer sich in der Feuerwehr engagiert sollte dies offen bei seinem Arbeitgeber sagen und Absprachen treffen.
@MrBigbonzai
@MrBigbonzai Жыл бұрын
Recht haben und Recht bekommen (vom AG in diesem Fall). Danke für das, wie immer, informative Video.
@daslinkum
@daslinkum Жыл бұрын
Ich hatte in meinen 30 aktiven Jahren bei der FFW nie diesbezügliche Probleme. Wobei ich allerdings auch meinen gesunden Menschenverstand benutzt habe, wann und wo ich zu Einsätzen den Arbeitsplatz verlassen habe. Nach langen Einsätzen wurde auch immer eine entsprechende Ruhezeit akzeptiert, wobei hier auch mal nachgearbeitet wurde.
@michaelschroder9824
@michaelschroder9824 Жыл бұрын
Hast du sehr gut erklärt 👌🏽 Ein Glück ist mein Arbeitgeber sehr entspannend. PS. Es gehören 10 Stunden Ruhephasen jedem zu Zwei bis dreimal im Jahr muss ich das auch ausnutzen…..
@lucadersch8892
@lucadersch8892 Жыл бұрын
Bei uns wird sich von Seiten der Einsatzleitung bezüglich der Regenerationszeit gerne grob am Arbeitszeitgesetz orientiert. Wäre meiner Meinung nach der Weg den man auch offiziell festschreiben könnte.
@saschameister7845
@saschameister7845 Жыл бұрын
Ich empfehle zu diesem Thema auch den Artikel von Dr. Gerhard Nadler aus dem Feuerwehr-Magazin, Ausgabe Jumi 2008. Dort wird auch der Fall über Ländergrenzen hinweg angesprochen und es werden Beispiele erläutert in denen die Freistellung möglicherweise NICHT greift, z.B. eine sogenannte "Garantenstellung" oder andere Dienstverpflichtungen (z.B. bei Polizeibeamten oder Soldaten).
@sebastianappelhagen8995
@sebastianappelhagen8995 11 ай бұрын
Als ich meinen ersten Einsatz hatte, wusste natürlich niemand meiner vorgesetzten das ich frei zustellen bin, dann hat meine Chefin beim hauptstandort angerufen und die sagten dann zu meiner Chefin das ich für Einsätze mit Gehalt fort Zahlung frei zustellen bin.
@steIlDega
@steIlDega Жыл бұрын
👍❤️
@schmausdaniel1320
@schmausdaniel1320 Жыл бұрын
Sehr interessantes Video Da gibt es glaube ich noch einige Themen die geklärt werden könnten. Und wie ist es mit verpasste Arbeitszeit muss ich die wieder rein arbeiten und und und und und. Danke
@johnexlibertate
@johnexlibertate Жыл бұрын
Die verpasste Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden da die Einsatzzeit als Arbeitszeit gilt. Ist die gleiche Regelung, dass der Chef den Lehrling auch für die Berufsschule freistellen muss.
@christianhiefinger1316
@christianhiefinger1316 Жыл бұрын
Wie ist es in Falle dessen, wenn man die Regenerationszeit nicht in Anspruch nimmt und aus zB. Übermüdung einen Fehler begeht? Hatte den Fall mal, dass wir praktisch die ganze Nacht im Einsatz waren ca. 00:30 Uhr bis ca. 6:30 Uhr. (Ruhezeit lt.Kommandant bis nach Arbeitsende um 17 Uhr.) Ich arbeite in unserem Familienunternehmen als angestellter Schreinermeister. Nun war auch mir klar, dass unser Unternehmen, wenn ich denn am Tag nach dem Einsatz nicht zur Arbeit kommen kann einen hohen Verlust erleidet, aufgrund einer zu befürchtenden Vertragsstrafe, wegen Zeitverzugs. Natürlich bin ich dann der Bitte gefolgt und war nach einer Stunde Ausruhen in der Arbeit. Allerdings war ich so übermüdet, dass ich mich beinahe schwer verletzt hätte, aufgrund von Unkonzentriertheit. Würde in so einem Fall dann die BG zahlen? Wahrscheinlich ja, aber hätte ich, oder mein Vorgesetzter hier irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?
@diba2616
@diba2616 Жыл бұрын
Hallo Dr. Markus Cordt. Ich hätte ein Frage zu diesem Thema... Darf ich den Verdienstausfall auch anwenden, wenn ich zu einem Feuerwehreinsatz gerufen werde, der in meiner "Arbeitszeit" liegt und ich mich aber im Erholungsurlaub befinde ? Weil im HBKG wird nur von Arbeitszeit gesprochen. Gruß
@h.n.5884
@h.n.5884 Жыл бұрын
Von vorneherein bei der Einstellung sagen,das man in der Feuerwehr auch Dienst macht....Nicht bei Alamierung einfach losrennen,wenn die Übernahme der eigenen Arbeit nicht gesichert ist....Eine kleine Ölspur ist kein Grund seinen Arbeitsplatz zu verlassen....Ich war über 40 Jahre bei einer(bzw.mehreren) Feuerwehren und nie Probleme mit den Vorgesetzten..Auch Lehrgänge wurden sofort genehmigt,wenn man sie zeitlich angemeldet hat...
@ericpeglau9073
@ericpeglau9073 Жыл бұрын
Mit meinem Vorgesetzten ist es so geregelt das ich nur dann gehe, wenn es Arbeit und Personalstärke zu lassen. Ist aber in 60-80% der Fälle so. Ich handhabe das Thema Regenerationszeit abhängig von Einsatz und Einsatzdauer. Zum Beispiel hatten wir ein Zimmerbrand in einer Turnhalle vor 1 Monat. Der Einsatz gin von 10 bis ca 16 Uhr, ich selber hatte Spätschicht an dem Tag. Hab mir dann wenigstens die Zeit genommen daheim durch zu atmen was zu trinken und kurz was zu Essen. Das waren dann so ca. 30 Minuten und dann ging es in ruhe ohne Hektik zur Arbeit.
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
Ich glaube das kannst du dir ruhig etwas mehr Zeit gönnen… Wird das bei euch nicht vom EL festgelegt?
@BluesBrother1973
@BluesBrother1973 Жыл бұрын
Ich hab es mit meinem Vorgesetzten abgesprochen, war kein Problem. Wenn der Melder losgeht, dann sag ich kurz den Kollegen Bescheid und bin weg. Aber mein Arbeitgeber ist sowieso dem Ehrenamt sehr zuvorkommend eingestellt, zum Beispiel bekommt man für 100 Stunden ehrenamtliche Arbeit einen Tag Sonderurlaub.
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
Das ist eine interessante Regelung. Schade, dass nicht alle Arbeitgeber so sind!
@timcarstens2523
@timcarstens2523 Жыл бұрын
Wie sieht es aus, wenn in einem Bundesland wohnt und dort in der Feuerwehr ist, aber in einem anderen Bundesland arbeitet? Welches Brandschutzgesetz ist dann Maßgeblich, das vom Wohnort oder das vom Sitz des Arbeitgebers? Wenn man z.B in Rheinland-Pfalz wohnt und in Hessen arbeitet, könnte der Arbeitgeber ja sagen, dass ihm das Brandschutzgesetz von Rheinland-Pfalz nicht interessiert, da er in Hessen sitzt. Weiterhin könnte er unterstellen, dass das Hessische Brandschutzgesetz nicht anzuwenden ist, da der Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz Mitglied der Feurwehr ist.
@anmeldezeug5006
@anmeldezeug5006 Жыл бұрын
Wie er erwähnt hat, hat fast jedes Bundesland diese Regelung in einem Gesetz. Daher spielt es wahrscheinlich keine Rollte, denke das für den AG wichtige ist das aus seinem Bundesland?
@Lucas-zg1vz
@Lucas-zg1vz Жыл бұрын
Finde das eine interessante Frage!
@mysterium3452
@mysterium3452 Жыл бұрын
Gibt es eigentlich so eine Regelung von Feuerwehr Drehleiter in Umkreis Zahl x?
@sb-modder1393
@sb-modder1393 Жыл бұрын
Bei mir ist es so: sollte ich einen Einsatz mit der freiwilligen Feuerwehr haben, dann dürfte ich vom Arbeitgeber aus gehen. Aber da ich erstmal eine Anfahrt von ungefähr 30 Minuten + zur Wache hätte, macht es im alltäglichen Einsatzgeschehen keinen Sinn. Anderst sieht es intern aus: Wir haben eine Werkfeuerwehr, in der viel auch über nebenberufliche Kräfte (ähnlich FF) läuft. Damit bei einem internen Alarm nicht alle vor Ort tätigen Feuerwehrleute zur Wache kommen, gibt es Abstufungen. Wenn man im 1. Alarm ist, dann ist man bei jeder Lage in der Alarmierung. Da würde es auch keinen Sinn machen, die Arbeit für einen Einsatz mit der FF zu verlassen, da dann die Sicherheit im Werk gefährdet sein könnte.
@linusselno6413
@linusselno6413 Жыл бұрын
Ich arbeite im Krankenhaus und finde es verständlich dass man nicht gehen kann/ darf. Wie ist es aber wenn man z.b. um 3uhr einen Einsatz bekommt, aber weiß um 6uhr geht der Dienst los, bzw was ist wenn der Einsatz länger dauert und den Dienstbeginn verpasst ? Wie kann ich das mit meinem Arbeitgeber klären/ erklären?
@legofreak644
@legofreak644 Жыл бұрын
So einen ähnlichen Fall hatte ich schonmal in meiner Ausbildung im Handwerk. 0500 war Alarmierung zu einem VU/Person eingeschlossen. Bei Ankunft war die Person leider schon verstorben und wir mussten auf den zuständigen Sachverständigen warten. Ich sollte um 0700 anfangen zu arbeiten, hab aber meinen Ausbilder gegen 0630 bescheid gegeben, dass ich später kommen werde, da Feuerwehreinsatz. Ich würde an deiner Stelle einfach Mal mit den Schichtleitern/Stationsleitern quatschen und fragen was ihnen am liebsten ist. Generell kannst du ja kurz auf Station anrufen und der vorherigen Schicht schon sagen, dass es später wird
@seminareundberatungmichael8760
@seminareundberatungmichael8760 Жыл бұрын
Hallo Markus. Danke für das Video! Ist die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr nach wie vor bei der Bemessung der täglichen Arbeitszeit außen vor? Sind die Ruhezeitregelungen des ArbZG (Bund!) damit bei der Bemessung der "Regenerationszeit" (Land Hessen!) immer außen vor?
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
Hallo Michael, meiner Kenntnis nach ist dies nicht nur in Hessen so, sondern es gibt kein Bundesland was hier eine anderslautende Regelung getroffen hat. Allerdings prüfe ich dies auch nicht immer für alle Bundesländer bis ins letzte Detail. Sämtliche mir bekannten Aufsätze, Fachempfehlungen, etc. gehen davon aus, dass Feuerwehrdienst keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist und daher auch keine Auswirkungen auf die Ruhezeit hat. Rechtsprechung ist mir dazu allerdings keine bekannt. Andernfalls hätte es allerdings auch seltsame Konsequenzen (siehe mein Beispiel bei meiner Antwort auf MsRammstein112 Post).
@seminareundberatungmichael8760
@seminareundberatungmichael8760 Жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht Danke für Deine Antwort. Das Thema wurde vor Jahren intensiv diskutiert aufgrund der EU-Richtlinie 89/391/EWG, in der auch ehrenamtliche Tätigkeiten als Arbeitszeit gewertet werden sollten. In Verbindung mit der maximal zulässigen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 h hätte dies viele Ehrenamtliche und deren Organisationen (wie die freiwilligen Feuerwehren) in große Bedrängnis gebracht. So können wir einerseits froh sein, dass uns das in dieser Form erspart geblieben ist. Andererseits ist es schon erstaunlich, dass bei der Auswahl der "Regenerationszeit", anders als bei der 11-stündigen Ruhezeit im Arbeitsrecht, die jeweilige Führungskraft solch einen Ermessensspielraum hat, der offenbar nicht näher geregelt ist. Und das rund um ein Thema, bei dem u.U. Ärger mit dem Arbeitgeber ins Haus steht. Ich erinnere mich z.B. an die erste Phase nach dem Einsturz des Stadtarchivs in Köln, als wochenlang ehrenamtliche Angehörige von Feuerwehr, THW und Hilfsorganisationen teils im Schichtdienst an der Einsatzstelle tätig waren. Da wurde dem Einen oder Anderen sogar mit Kündigung gedroht... Da dürfte der Satz "Du sollst arbeiten und Dich nicht von Deinem Hobby ausschlafen" sicher auch des Öfteren gefallen sein (Spekulation!).
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
Aus meiner Einschätzung sind es vor allem rein wirtschaftliche Gründe, weshalb es hier keine starren Regelungen gibt. Seit Jahrzehnten wird zum Beispiel immer wieder Anlauf genommen ein Arbeitsgesetzbuch zu erlassen. Es gibt alle möglichen Gesetzbücher (Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch, Handelsgesetzbuch, etc.) aber jede "Seite" hat einfach Angst schlechter herauszukommen als beim status quo. Eine klare Regelung würde nach meiner Einschätzung in diesem Fall sogar ganz klar zu Lasten der Arbeitgeber und Gemeinden gehen. Häufig werden nämlich überhaupt keine Ruhezeiten (von oft mit der Problematik überhaupt nicht vertrauten Führungskräften) gewährt. Und das meine ich nicht als Vorwurf, sondern vielmehr kann man auch als Feuerwehreinsatzleiter nicht alles auf dem Schirm haben und können. Jeglicher Versuch des Gesetzgebers hier eine Regelung zu treffen würde (private Einschätzung) auf Gegenwehr vieler Arbeitgeber treffen, die ohnehin mit Fachkräftemangel zu kämpfen haben und auch auf Gegenwehr der Gemeinden, die für das Ausruhen/Ausschlafen der Kameraden nach einem längeren Einsatz plötzlich auch noch Verdienstausfall zahlen müssten. Solange hier nicht - auf welcher Grundlage auch immer - irgendwann aus Brüssel eingeschritten wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich etwas ändern wird.
@thedeadscientist
@thedeadscientist 3 ай бұрын
Kann man denn von der Feuerwehr Ärger bekommen, wenn man zu Gunsten seines Arbeitgebers entschieden hat, dass man nicht zum Einsatz geht? Jetzt mal als ganz normaler Büroarbeitnehmer, der seine Sachen problemlos alleine lassen kann, aber halt auch alle ein bis vier Tage seine Deadlines hat... Angenommen, ich sitze im Homeoffice. Ein Einsatz kommt rein, und ich weiß, ich muss meine Arbeit bis morgen fertig haben. Wenn der Einsatz wie geplant nur 1-2 Stunden dauert, komme ich danach nach Hause und arbeite weiter, nur dann halt vielleicht bis 20 Uhr anstatt bis 18 Uhr. Wenn der Einsatz aber aus der Ruder läuft und bis 2 Uhr dauert, würde ich meine Deadline nicht einhalten können. Was passiert also, wenn ich weiter arbeite, und hinterher stellt sich heraus, ich hätte gehen können, da der Einsatz tatsächlich nur kurz war. Oder was passiert, wenn ich zu einem vermeintlich kurzen Einsatz ausrücke, und es stellt sich heraus, dass der so lange geht, dass ich die verlorene Zeit nicht mehr aufholen kann, und wenn dadurch ein Kunde nicht kriegt, was er will? Ich frage als jemand, der mit dem Gedanken spielt, zur Feuerwehr zu gehen, aber sich an vielen Stellen nicht sicher ist, ob das funktionieren kann.
@OK-dx3kg
@OK-dx3kg Жыл бұрын
Bin im ÖDienst und kann jeder Zeit gehen und bekomme mit EInsatzbestätigung die Zeit wieder gut geschrieben und der AG holt sich auch nichts wieder.
@T.Ka.
@T.Ka. Жыл бұрын
Lohnerstattung ist im öffentlichen Dienst auch nicht möglich.
@junostuff
@junostuff Жыл бұрын
Hallo, welches Gesetz ist den für einen solchen Fall bei mir zu beachten? Ich bin in diesem Falle im THW in Rheinland-Pfalz und Arbeite in NRW.
@Jaster95
@Jaster95 7 ай бұрын
Für THW greift das THW-Gesetz.
@stephanmassoth2830
@stephanmassoth2830 Жыл бұрын
Bei Feuerwehren mit hohem Einsatzaufkommen wird es schwierig den Vorgesetzten zu erklären warum der Mitarbeiter manchmal mehrmals am Tag zu Einsätzen den Arbeitsplatz verlässt.
@bufferbuffer7320
@bufferbuffer7320 Жыл бұрын
Da kann ich (als Feuerwehrmann) den AG aber auch verstehen, wenn er das Ganze einschränkt. Dauerhaft mehrmals am Tag (oder auch "nur" einmal fast jeden Tag der Woche) ist einfach nicht tragbar. Immerhin bekommt der AG ja nur deinen Lohn von der Gemeinde erstattet, nicht aber den Verdienstausfall. Fast egal in welchem Job man arbeitet, würde das ja aus praktischen Gründen schnell mal eine weitere halbe Stelle erfordern, um sich als AG gegen den Ausfall deiner Arbeitskraft abzusichern. Bei mehreren Einsätzen am Tag kann man die Arbeitskraft des Feuewehrmans nicht mehr sinnvoll in der Arbeitsplanung berücksichtigen.
@stephanmassoth2830
@stephanmassoth2830 Жыл бұрын
@@bufferbuffer7320 Genau meine Meinung.Und auch wenn der AG den Verdienst des FA von der Kommune erstattet bekommt muss auch jemand dessen Arbeit machen.Auf dauer nicht praktikabel.
@bufferbuffer7320
@bufferbuffer7320 Жыл бұрын
@@stephanmassoth2830 Zumal ein so hohes Einsatzaufkommen (zusätzlich zur regulären Arbeit) auf Dauer auch privat nur schwer zu stemmen ist. Ruhezeiten, "Freizeit"/ Erholung und nicht zuletzt die Familie leiden zu sehr darunter. Da hilft nur eine organisatorische Lösung (z.B. Bereitschaftszeiten einzelner Mitglieder für Kleineinsätze oder eine hauptamtliche Wachabteilung.)
@schnullichen
@schnullichen Жыл бұрын
Ich hatte in knapp 25 jährigem Feuerwehrdienst 2 Chef,s die überhaupt kein Verständnis dafür hatten. Aber dann rumjammern und schreien wenn keiner kommt.
@bernhardpollner1579
@bernhardpollner1579 Жыл бұрын
Und welche Ansprüche haben Selbständige?
@1337fraggzb00N
@1337fraggzb00N Жыл бұрын
Die bekommen vom Landratsamt einen Gutschein für den Fickpuff.
@mexxer98
@mexxer98 Жыл бұрын
Da du dein eigener Chef bist, kannst du natürlich jederzeit zum Einsatz. Du musst dann selbst abwegen, ob du zum Einsatz kannst oder es nachteilig für dein Unternehmen ist. Dennoch kannst auch du dir deinen Verdienstausfall ausgleichen lassen, meist jedoch als pauschaler Stundensatz.
@onkeljudith
@onkeljudith Жыл бұрын
Worauf mir bisher niemand eine Antwort geben konnte ist der Fall, wenn man variable Gehaltsbestandteile hat. Ich habe ein festes Grundgehalt im Monat und für jede dem Kunden in Rechnung gestellt Stunde bekomme ich eine variable Vergütung. Die Auszahlung eines gewissen Gehaltbestandteils ist an das Erreichen gewisser Mindeststunden für Kunden gekoppelt. Bei ein paar Einsätzen im Jahr werden mir diese Stunden nicht angerechnet, weswegen mir sowohl der variable Anteil als auch die Zielerreichung für den Bonus fehlt. Ist dieser Fall tatsächlich nicht abgedeckt?
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
Das geht in den Bereich der individuellen Rechtsberatung, die wir hier auf dem Kanal nicht leisten können.
@heike2476
@heike2476 Жыл бұрын
Ich habe mal eine Frage: Ich habe ein Einsatz erlebt, da kam ich als Polizist zur Einsatzstelle, und habe dann an der Einsatzstelle den Job als Maschinist eines LFs übernommen, da der Ursprüngliche Maschinist in den Atemschutzeinsatz musste. An der Einsatzstelle war kein Anderer Maschinist vorhanden. Also habe ich (in Absprache mit dem Einsatzleiter der Polizei) den Posten des Maschinisten übernommen. Es handelte sich übrigens um das LF meiner Wehr. Wie ist das Rechlich? Ich war ja äußerlich nicht als Feuerwehrler erkennbar, sondern halt als Polizist. Wie wäre ich im Fall eines Unfalls versichert?
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
Das wäre ein schöner Fall für eine Klausur... Die erste Frage wird wohl sein, ob du in Amtshilfe als Polizist tätig warst oder den Polizeidienst beendet hast und (in Dienstkleidung der Polizei) für die Feuerwehr tätig wurdest. Falls etwas passiert wäre, hätte das schnell zu sehr vielen Diskussionen zwischen den Versicherungsträgern führen können...
@heike2476
@heike2476 Жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht ne es war so: ich kam quasi als Polizeiliche Unterstützung zur Einsatzstelle. Es war dann so das ich quasi nur rumstand, und dann von dem Gruppenführer, des LFs angesprochen, ob ich den Maschinisten ablösen könnte. Ich habe das kurz mit meinem EL abgesprochen. Und dann habe ich ca 1 Stunde lang in Pol. Kleidung Maschinist gemacht. Ich habe noch das entsprechende Funkgerät bekommen, und alles war gut. Ist ja nichts passiert.
@manniruehl
@manniruehl Жыл бұрын
@@heike2476 Das dürfte im regelfall sogar egal sein,abgesichert bist Du sowohl über die Beamtenversicherung abgedeckt vom Arbeitgeber,als auch vom gemeindeunfallversicherungaverband als Ehrenamtler... In Bayern stellt das kein Problem dar...
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
@ruehl manfred Das Problem könnte dann entstehen, falls zunächst beide Versicherungen sagen die jeweils andere Versicherung sei zuständig. Und dann ist es ziemlich unangenehm erst einmal von beiden Versicherungen gesagt zu bekommen, dass sie es nicht als Versicherungsfall anerkennen... Solche Fälle in denen zwei Versicherungen sagen, sie seien nicht zuständig, gibt es tatsächlich immer wieder.
@manniruehl
@manniruehl Жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht Das wird dann die jeweilige Landesregierung halt dann bezahlen müßen... versichert ist man im Amte immer... In bayern ist es relativ entspannt & kurzer Dienstweg...
@hawaiifive-o2.015
@hawaiifive-o2.015 Жыл бұрын
Wie ist das eigentlich wenn man in der Schule ist und einen Einsatz bekommt darf man dann auch einfach bescheid sagen das man einen Einsatz hat und dann gehen?
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
Ich würde an deiner Stelle es vorher absprechen. Und ganz klar würde ich wichtige Dinge (ink. Klassenarbeiten) nicht verpassen wollen. Die Brötchen verdienst du hinterher (sehr wahrscheinlich) nicht mit der Feuerwehr sondern mit dem was du in der Schule gelernt hast...
@MsRammstein112
@MsRammstein112 Жыл бұрын
da muss ich wiedersprechen was die ruhezeit an geht des wird im arbeitszeitgesetz geregelt und gilt für den arbeitgeber genauso wie bei der feuerwehr man muss seine bestimmten ruhezeiten einhalten
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
Du hast natürlich recht damit, dass die Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz geregelt sind. Allerdings ist der Feuerwehrdienst keine Arbeitszeit ;-)
@MsRammstein112
@MsRammstein112 Жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht bei uns in der feuerwehr wird nach dem arbeitszeitgesetz gehandelt da kann es auch mal vorkommen je nach einsatz das der komanndant beim arbeitgeber anruft und sagt heute kommt er nicht weil wir die ganze nacht im einsatz waren
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht Жыл бұрын
@MsRammstein112 Und wenn ihr z.B. um 1 Uhr nachts einen Einsatz hattet, der bis 2 Uhr gedauert hat, erhaltet ihr dann die volle Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz? Dann dürftest/müsstest du vor 13 Uhr ja nicht an die Arbeit gehen...
@MsRammstein112
@MsRammstein112 Жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht wegen ner stunde einsatz nicht da geht wieder jeder arbeiten aber bei längeren einsätzen durch aus schon kommt auch immer auf den einsatz an wenn man jetzt ne stunde eine ölspur abgestreut hat kann man gut arbeiten gehen
@ichselbst3717
@ichselbst3717 Жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht auch andersherum gäbe es dann für die Einsätze riesige Probleme, denn wenn Fw-Dienst tatsächlich Arbeitszeit wäre, dann dürfte, wer zuvor von 8-16 Uhr gearbeitet hat, nicht an einem Einsatz von 21 bis 24 Uhr teilnehmen (11h Ruhezeit verletzt). Oder Arbeitsbeginn 8 Uhr, Alarmierung um 15:30, müsste bei Einhaltung ArbZG je nach Pausenlänge zwischen 18 und 19 Uhr die Einsatztätigkeit beendet werden. Das wäre schon kurios und würde das ganze System der Freiw. Feuerwehren auf den Kopf stellen und ad absurdum führen.
@Fausteund
@Fausteund Жыл бұрын
Naja ich habe mein Recht durchgesetzt er wollte mich kündigen habe 8hm 2 vidios gezeigt was das selbe sagt wie das hir fant er nicht so toll naja ich habe jetzt auf ärztlichenrat gekündigt...
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