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Durch die ständige Blockade von Beschlüssen und Leistungen hat der Arbeitgeber die Arbeit der gemeinsamen Einrichtung FairnessPlan e.V. weitgehend zum Stillstand gebracht. Doch nun hat er offenbar eingesehen, dass die Sozialeinrichtung auf Dauer kein Spielplatz für Auseinandersetzungen sein darf.
Darum werden die Leistungen, Entscheidungen und Beschlüsse innerhalb des FairnessPlans künftig wieder gemeinsam gefällt. In Aussicht stehen der Ausbau bestehender und die Verabschiedung neuer Leistungen.
Zudem läuft noch ein Verfahren zur Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes, das im Juni 2024 vor dem Landesarbeitsgericht Hessen entschieden wird. Sollte die GDL erfolgreich sein, beginnt unmittelbar danach die Auszahlung aller beantragten Leistungen der vergangenen Jahre.
Weitere Informationen unter:
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