Hi Rolan, Mich würden Videos zu Vermögenswirksamen Leistungen und Nichtveranlagungsbescheinigung, interessieren: Also wie diese funktionieren, auf was sie sich alles beziehen, und wie ich sie am besten nutzen kann (gerade als Student). Insbesondere auch ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung die Einnahmen durch immaterielle Wirtschaftsgüter (v.a. Crypto Währungen: An/Verkauf; Staking, Mining) deckt, sofern diese unter der Grenze von 9.408€ bleiben. Danke für deine guten und informativen Videos!
@cacy59074 жыл бұрын
Super erklärt vielen Dank ! 😊
@SteuernmitKopf4 жыл бұрын
Gerne :)
@marcuspopp15074 жыл бұрын
Gibt es eine Möglichkeit Fehler in der Steuerklärung nach Ablauf der Einspruchsfrist korrigieren zulassen, die zulasten des Steuerpflichtigen gehen?
@SteuernmitKopf4 жыл бұрын
Ja, das funktioniert über die Korrekturvorschriften.
@mansoorarghandiwal96914 жыл бұрын
Schönen guten Tag, Mein name ist Mohammad Mansoor, ich habe eine Frage bezügliche der Mitgift, ich weiß nicht ob Sie mir weiterhelfen können? Wir haben In der afghanischen Kultur eine Mitgift für die Braut. Meine Frage ist wenn ein Mann in Deutschland wohnt und in Afghanistan verlobt wird und heiratet, wenn die Braut nach Deutschland kommt muss sie oder der Mann für die Mitgift Steuer zahlen, obwohl sie das Geld nicht bekommen hat, das Geld steht nur auf dem Afghanischen Heiratspapiere, dass die Braut nach dem Toden ihren Mann bekommt oder nach der Scheidung? Ich hoffe, dass Sie meine Frage verstanden haben und mir darauf eine Antwort geben können? Mit freundlichen Grüßen Mohammad Mansoor
@TheSoliver8410 ай бұрын
Aber was ist mit dem wenn das das Finanzamt nach den Dokumenten frägt bevor man einen Steuerbescheid bekommen hat. Und dies ein Fehler war? Kann Mann das einfach neu übermitteln?
@bustnenanena33644 жыл бұрын
Kleine Frage, kannst du evtl. mal das Thema home office beleuchten? Gerade dieses Jahr wurden sehr viele AN dadurch belastet. Bitte zeig doch mal auf wer was wie absetzen kann. Ich hab mir das ganze mal angetan, aber nicht wirklich verstanden. Gibt es evtl Änderungen, da das Jahr 2020 ja echt ... "speziell" war. Das wäre echt toll DANKE!
@MrLenny77773 жыл бұрын
5 Euros können pauschal pro Home-Office angesetzt werden
@bustnenanena33643 жыл бұрын
@@MrLenny7777 pro tag meinste oder? kommt aber nich hin mit 230 Tagen bei der Pauschale von 610 €
@MrLenny77773 жыл бұрын
@@bustnenanena3364 pro tag ja; die Pauschale ist aber auf maximal 120 Tage (120 x 5 €) gedeckelt. Wird aber sowieso bei den allermeisten sich eh nicht auswirken, da unter den 1000 € Pauschbetrag.
@bustnenanena33643 жыл бұрын
@@MrLenny7777 da lag der Fehler danke!!!
@derskateboarder2 жыл бұрын
Hallo Ich habe dieses jahr meine steuer gemacht. Wegen corona kam ich mit daten durcheinander. 2020 hatte ich eine weisheitszahn op wo ich 200 euro zahlen musst. Dise wollte ich absetzten. Diese habe ich für 2021 eigeben obwohl es 2020 war. Muss ich das korigieren oder lann ich das einfach so lassen? Mit bestem grüßen. Weiter so
@SteuernmitKopf2 жыл бұрын
Servus und Hallo. Danke, dass du dir das Video angeschaut hast, wir hoffen wir konnten dir weiterhelfen. Allerdings betreibt Steuern mit Kopf keine Steuerberatung. Für eine individuelle Antwort auf deine Frage kannst du dich aber gerne an unsere Partnerkanzlei wenden: www.steuernmitkopf.de/#kontakt Hab nen schönen Tag und beste Grüße
@4kdreams4029 ай бұрын
Würde via Elster eine Nachricht an dein Finanzamt schreiben und das mitteilen. Damit hat du einen Nachweis, dass du das gemeldet hast.
@punch3n3ergy374 жыл бұрын
Hi ich hab mal eine Frage. Wenn ich auf Amazon ein Produkt bestelle und dieses zurück schicken möchte, mir dann aber der Verkäufer sagt, dass ich den Artikel behalten kann und eine Erstattung bekomme. Habe ich dann durch den Artikel einen geldwerten Vorteil und muss somit, wenn die Summen den Freibetrag von 410 Euro überschreiten, den Artikel versteuern?
@punch3n3ergy374 жыл бұрын
Dasselbe mit diesen Amazon Bewertungen. Wenn man ein Produkt käuft, dieses dann nach einer Bewertung erstattet bekommt (meist durch einen anderen Kanal also nicht über Amazon). Muss man dort dann auch die Ware versteuern lassen?
@user-jt5ir9sl9t4 жыл бұрын
coole location :-)
@SteuernmitKopf4 жыл бұрын
Hoffentlich bald noch cooler 😉
@Nightmare8514 жыл бұрын
Kleine Anmerkung: Man muss grundsätzlich keine Belege zu den Dingen haben die man angibt. Bei dem Beleg handelt es sich lediglich um den Beweis, dass du diese Kosten auch tatsächlich getragen hast. Die grundsätzliche Abziehbarkeit der beispielsweise Werbungskosten resultiert aus Erfüllung des Tatbestandes und nicht durch Besitz des Beleges. Man darf also auch Kosten angeben, die man nicht mehr Belegen kann, allerdings tatsächlich getragen hat. Die Finanzbehörde soll sowieso erst mal von der Richtigkeit der Angaben des Stpfl. ausgehen; kleinere Beträge sind auch ohne Beleg glaubwürdig; Im Zweifel werden die Kosten nicht anerkannt.
@SteuernmitKopf4 жыл бұрын
Interessante These. Aber leider falsch. Im Falle des Falles muss der Steuerpflichtige die Werbungskosten oder Betriebsausgaben nachweisen.
@ericn.49194 жыл бұрын
@@SteuernmitKopf Was mich in diesem Zusammenhang noch interessieren würde: Wie reagiert das Finanzamt, wenn es nach Belegen zu einem konkreten Punkt fragt und ich diese nicht habe? Wird der Punkt schlicht nicht anerkannt und das war es?
@jasonstening40624 жыл бұрын
@@ericn.4919 Die Fragestellung des Videos stammt von mir. Und eigentlich ginge meine ursprüngliche Frage genau in deine Richtung. Kann man Angaben in der Steuererklärung absichtlich tätigen, welche man in Zweifel nicht belegen kann. Und falls nicht, was tut das Finanzamt mit dieses Angaben ? Leider wurde in diesem Video nur beleuchtet, welche Möglichkeiten der Steuerpflichtige hat. Jedoch hätte ich mir gewünscht, dass man die Möglichkeiten des Finanzamtes bei nicht belegbaren Angaben anspricht. Vielleicht ist @Steuern mit Kopf so nett und klärt uns in den Kommentar auf.
@Nightmare8514 жыл бұрын
@@SteuernmitKopf Klar muss er sie im Falle des Falles nachweisen und sofern er das nicht kann werden die Kosten gestrichen. Dennoch ist der Beleg nicht das ursächliche Ereignis, damit die Werbungskosten abziehbar sind sondern, dass der Stpfl die Kosten getragen hat. Somit sollte man als Stpfl. auch die Kosten für die man keinen Beleg mehr hat, jedoch getragen hat angeben. Sofern der Beleg nicht verlangt wird - alles super. Sofern es an der Nachweisbarkeit scheitert - pech gehabt. Es ist aber absolut legitim das anzugeben und v.a. keine versuchte Steuerhinterziehung.
@Nightmare8514 жыл бұрын
@@ericn.4919 und @Jason STening Wie ich geschrieben habe wird das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen. Sofern du die Kosten wirklich getragen hast und nicht belegen kannst. Falschangaben, also Kosten angeben die du niemals getragen hast ist Steuer- bzw versuche Steuerhinterziehung und nach §370f. AO Strafbar- Für die Steuerhinterziehung ist Vorsatz bzw bedingter Vorsatz notwendig. Diesen hast du in dem geschilderten Sachverhalt nur wenn du absichtlich Falschangaben tätigst. Kosten die du tatsächlich getragen hast, jedoch nicht mehr belegen kannst scheitern lediglich im Zweifel an der Nachweisbarkeit deinerseits. LG