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Haftungsausschluss zum Urheberrecht Gemäß Abschnitt 107 des Urheberrechtsgesetzes von 1976 ist die „faire Nutzung“ für Zwecke wie Kritik, Kommentare, Berichterstattung, Lehre, Wissenschaft und Forschung zulässig. Fair Use ist eine durch das Urheberrechtsgesetz erlaubte Nutzung, die andernfalls eine Verletzung darstellen könnte. Gemeinnützige, pädagogische oder persönliche Nutzung gibt den Ausschlag für eine faire Nutzung. Keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt. ALLE RECHTE GEHÖREN IHREN JEWEILEN EIGENTÜMERN