Vielen Dank für das Video! Bei 2:57 ist die Rede von 60€ "im Jahr". Ich war bisher davon ausgegangen, die Grenze gelte pro Anlass, sodass also auch das Auftreten mehrerer persönlicher Anlässe im selben Jahr (Geburtstag des Mitglieds und Nachwuchs desselben in zeitlicher Nähe) unschädliche Geschenke von *je* 60€ rechtfertigt. Bezieht sich die jährliche Betrachtungsweise nicht vielmehr auf den ebenfalls angesprochenen $ 4 Abs. 5 Nr 1 EStG? Freue mich über eine Einschätzung.
@Vereinfacher Жыл бұрын
Das ist völlig richtig, der Zungenschlag an der Stelle war ungenau. Die 60 € sind anlassbezogen; die Finanzverwaltung akzeptiert im Regelfall bis zu drei persönliche Anlässe jährlich.
@arianquechua56257 ай бұрын
Vielen Dank für das informative Video! Eine Frage zur Unterscheidung von Geld- und Sachgeschenken: Wie sind Wertgutscheine (lokales Restaurant oder Onlinehändler) hierbei einzuordnen?
@Vereinfacher7 ай бұрын
Wertgutscheine werden regelmäßig als Sachzuwendung verstanden.
@Schoeni19043 ай бұрын
Wie sieht es bei Rabatten aus die ein Verein bekommt wenn er die Möglichkeit hat für eine Sportveranstaltungen Karten für die Mitglieder zu bekommen. Darf diese Rabatt auch an Externe (nicht Mitglieder) weitergeben werden ?
@Vereinfacher3 ай бұрын
Die Frage lässt sich ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts nicht abschließend beantworten. Wenn der Verein ein Kartenkontingent verbilligt erhält und diese unterschiedslos auch verbilligt abgibt, wäre das gemeinnützigkeitsunschädlich; der Abgabepreis wäre dann einfach der vom Verein kalkulierte Verkaufspreis, der eben für alle gleichermaßen günstig ist. Wenn der verbilligte Bezug der Karten indes an weitere Bedingungen geknüpft ist (Abgabe nur an Mitglieder, Weiterreichung der Vergünstigung an Mitglieder o.ä.), kann sich eine andere Beurteilung ergeben.