Gesetz für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

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Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt verbessert werden soll. Das Gesetz sieht insbesondere vor, dass Firmen höhere Abgaben zahlen, wenn sie trotz Verpflichtung keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Unter anderem soll die sogenannte Ausgleichsabgabe geändert werden. Die müssen Firmen zahlen, wenn sie keine Schwerbehinderten beschäftigen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Für Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen gilt künftig, dass sie pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen - bislang ist es die Hälfte.
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