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00:00 Einleitung
3:10 Grundsatz
5:32 Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
7:32 Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes
16:58 Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
19:00 Art. 125a als Übergangsregelung
19:45 In der Klausur
22:55 Zusammenfassung
Ab 5:32 rede ich von ausdrücklicher Kompetenz, meine aber natürlich die *ausschließliche Gesetzgebungskompetenz!
Dieses Video ist Teil der Reihe Staatsorganisationsrecht.
Zur Playlist:
• Staatsorganisationsrecht
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Quellen und Vertiefungshinweise:
Jörn, Ipsen, Staatsrecht I, München, 32. Auflage 2020
Kues, Kirk, Crashkurs Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen, Frankfurt, 6. Auflage 2020