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Bei der Eigenverwaltung handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, das sich von der Regelinsolvenz in einigen Punkten unterscheidet. Ziel der Eigenverwaltung ist es, dass ein Unternehmen unter Beteiligung der bisherigen Geschäftsführung saniert wird.
Heike Süß von der Wirtschaftsförderung Paderborn spricht in der Videoreihe zum Thema "Unternehmen in Krisen" zusammen mit Rechtsanwältin Sandra Bitter über verschiedene Themen rund um das Insolvenzrecht.