Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere
@Speedest13372 жыл бұрын
Müsste bei der Anwendung des Vervielfältigers nach §185(3) BewG nicht noch §185(3) S.5 BewG geprüft werden? Oder wurde dies aus Vereinfachungsgründen nicht angesprochen? Es hätte ja eindeutig Auswirkungen auf den Vervielfältiger nach Anlage 21 da die Restnutzungsdauer 70 Jahre x 30% = 21 Jahre betragen würden?
@stephans93992 жыл бұрын
Ja, immer mindestens 30%, die Berechnung im Video ist falsch. Gruß
@wolfgangsteinmetz73262 жыл бұрын
Gasthörer, Praktiker Nach meiner Meinung sollte man das vielleicht einmal gehört haben. Da es sehr gute Apps gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Steuerberater noch selbst rechnet. Erinnert mich an die Einführung des Taschenrechners. Das gilt auch für andere Themen. Auch das Berufsbild des Steuerberaters wird sich gravierend verändern. Ebenfalls die Lehrmethoden.
@OliverKern-zp9iw3 күн бұрын
Wenn es sich nur um eine Wohnung in einem Miethaus mit vielen Parteien handelt, ist dann der Bodenwert = Bodenrichtwert * Grundstücksfläche * Eigentümeranteil ? Und entsprechend bei der Bodenwertverzinsung nur auf den anteiligen Wert am Boden abzusetzen?
@juhnsteuerberater3 күн бұрын
Eine solche Aufteilung ist knifflig, weil die Finanzämter hier mitunter ganz andere Berechnungen anstellen. Sie nutzen das Sachwertverfahren nach dem Bewertungsgesetz, das aber in der Regel eher hohe Werte für Grund und Boden ermittelt. Dies schmälert das Abschreibungspotential des Gebäudewerts. Allerdings hat der BFH vor einiger Zeit festgestellt, dass prinzipiell von der Aufteilung auszugehen ist, die gegebenenfalls im Kaufvertrag genannt wird. Eine solche Feststellung im Kaufvertrag ist also stets empfehlenswert. Andernfalls führt oftmals kein Weg an Einspruch und Klage beim Finanzgericht vorbei. Dort ist dann aber lt. BFH ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der die Wertverhältnisse abschließend klärt. :)
@matthiaslang50012 жыл бұрын
Danke für das gut erklärte Video: Eine Frage, wie wird Verwaltungsvermögen (z. B. ein Mietshaus in einen Gewerbebetrieb) im Betriebsvermögen bewertet. Findet hier auch das Ertragswertverfahren Anwendung oder wird hier der Verkehrswert angesetzt?
@zakon3726 Жыл бұрын
Hallo zusammen. In der neuen ImmoWertV A wird für den vorläufigen Ertragswert die Formel = vEW = (RE - BW x LZ) x KF + BW benutzt. In eurem Video und im Internet finde ich jedoch vorläufiger Ertragswert = Vervielfältiger * Gebäudereinertrag. Welche Formel sollte ich wann benutzen? Danke für euer Wissen.
@Sandy-yc6or2 жыл бұрын
Kommt das 5. Video zum Sachwertverfahren auch noch online?
@wolfgangsteinmetz73262 жыл бұрын
Gasthörer. Muss ich als Schenker/Beschenkter selbst bewerten(lassen) oder bewertet das Finanzamt kostenlos?
@dieimmoinfos31832 жыл бұрын
Wir als Investoren hassen das Ertragswertverfahren! Kauft man eine Wohnung wird dieses nicht angewandt und die Wohnung wird viel besser bewertet und man benötigt deutlich weniger Eigenkapital. Möchte gerade ein günstiges MFH kaufen und kriege es nicht durch wegen dem Ertragswertverfahren