Es besteht ein gesetzlicher Anspruch, die Arbeitszeit von Voll- auf Teilzeit zu reduzieren. Allerdings müssen folgenden Voraussetzungen dafür erfüllt sein: Du musst mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein. Du darfst in den vergangenen 2 Jahren keinen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung gestellt haben.