Hallo Ich bin Angestellte im Krankenhaus al Krankenschwester mit Umkleidepflicht. In meinem Arbeitsverhätnis gibt es eine Betriebsvereinbarung, das die angesetzten 15 Minuten für das Umkleiden von meiner Anwesenheitspflicht von 8 Std. und 30 Min. (8 Std. Arbeitszeit und 30 Minuten Pausenzeit) abgezogen werden. Das heißt ich Habe eine Anwesenheitspflicht Umgezogen auf Station von 8 Std. und 15 Minuten. Meine Grundvergütung bleibt hier unberührt und erhalte keinen Abzug. Jetzt meine Frage: Bei den Zusatzvergütungen, sprich bei den Nachtzuschlägen zum Beispiel oder Feiertagszuschlägen zieht mir der AG diese 15 Minuten jedoch ab. Das heißt ich erhalte bei einem Arbeitstag an einem Feiertag nur 7,75 Std. vergütet. In der Arbeitszeitberechnung werden mir jedoch 8 Stunden gut geschrieben. Ist das Richtig?
@ifbseminar6 ай бұрын
Hallo @NicoleVassiliou-Gioles, ohne den Wortlaut der Betriebsvereinbarung zu kennen, können wir das leider nicht beantworten - und dürfen als Schulungsanbieter auch keine Rechtsberatung leisten. Am besten Du fragst mal bei Eurem Betriebsrat nach. Herzliche Grüße
@HardTeanc19766 ай бұрын
Es ist also Arbeitszeit - das ist klar. Aber kann der AG verlangen,dass diese Arbeitszeit auf meine 40 Arbeitszeitwochenstunden oben drauf kommen?
@clemenswachter30376 ай бұрын
Die zusätzliche Arbeitszeit ist entsprechend den Regelungen zur Mehrarbeit zu vergüten.
@TheXasca6 ай бұрын
Habt ihr einen Tarifvertrag ? Wenn Ja was steht dort zum Thema Mehrarbeit drin, bei uns steht zum beispiel das Mehrarbeit grundsätzlich erstmal als Freizeit auszugleichen ist. Wir bekommen pauschal für Umkleiden + Waschen 8 Tage zusätzlich "Urlaub" im Jahr - Genau gesagt Arbeitszeitausgleich nennt es sich.
@HardTeanc19766 ай бұрын
@@TheXascanein, wir unterliegen keinen Tarifvertrag und der Arbeitgeber möchte die zusätzliche Arbeitszeit pauschal abgelten. Das Sammeln der Zeit und dann irgendwann dafür Freizeitausgleich wäre ok, wenn die Umkleidezeit nicht inkludiert der eigentlichen Arbeitszeit liegt.
@HardTeanc19766 ай бұрын
@@clemenswachter3037Das wohl nicht zwingend. Umkleidezeiten kann man sogar anders vergüten.