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In immer mehr Ermittlungsverfahren werden Smartphones beschlagnahmt; besonders bei Geräten der Marke Apple - den Iphones- ist ein Zugriff auf die Daten des Gerätes für die Polizei ohne Login-Daten schwierig.
Es stellt sich dann immer die Frage, ob man als Beschuldigter der Polizei die Zugangsdaten gibt. Diese Frage sollte aber zunächst immer mit dem Strafverteidiger besprochen werden.
Das Knacken und Auswerten von Iphones durch die Polizei dauert ohne Zugangsdaten viel länger. In der Regel nützt es Beschuldigten, wenn die Ermittlungen länger dauern. Aber in Einzelfällen kann das auch anders sein.
Das Knacken und Auswerten der Iphones erledigen meistens Fremdfirmen im Auftrag der Landeskriminalämter; hierdurch entstehen erhebliche Kosten, welche bei einer Verurteilung zu tragen wären.
Die Vor- und Nachteile für ein freiwilliges Herausgeben der Zugangsdaten sollten in Ruhe abgewogen werden.
Ulli H. Boldt
Fachanwalt für Strafrecht
Büros in Dresden und Berlin