Die Rechnung geht so nicht auf. in den 31 € sind die 19% bereits mit reingerechnet. Damit man die Steuer bestimmen kann, muss erstmal durch 119 dividieret werden, um dann am Ende auf 19% zu kommen. In Folge dieser Überlegung kommt man dann auf rund 4,95€ und nicht auf 5,89€.
@wollek494118 күн бұрын
Ich finde „Formeln anwenden“ ganz schwierig. Aus genanntem Grund. 🙈 Ich habe schon in der Schule und mache das auch immer noch bei Sachen, die ich nicht ständig rechne, die Formel jedes Mal selbst zusammen gebastelt. Zum Beispiel mit Kürzen von Einheiten. Wenn am Ende die richtige heraus kommt, dann war die Rechnung wohl korrekt. Beim Bruchrechnen bin ich radikaler Verfechter der Bezeichnung: Verhältnismäßigkeitsrechnung. Man setzt Dinge ins Verhältnis zueinander. Hier: neu zu alt oder netto zu brutto.
@pharithmetik18 күн бұрын
Auch schöne Überlegungen!
@gruselett72718 күн бұрын
Die richtige Rechnung zur Ermittlung der enthaltenen Umsatzsteuer ist: 31,00 € / 1,19 × 0,19. Bei der Herangehensweise zunächst für die Reparatur 31,00 € aufzurufen und dann nach Aufforderung zur Ausstellung einer Rechnung die Umsatzsteuer auf den zunächst genannten Betrag aufzuschlagen, geht schon stark in die Richtung der versuchten Steuerhinterziehung.
@wollek494118 күн бұрын
Aber auch nur versucht. Denn zahlreiche Unternehmer sind tatsächlich nicht in der Lage zu rechnen im Allgemeinen und Steuern zu berechnen im Besonderen.
@pharithmetik18 күн бұрын
Der Schuster hat 19 % vom Bruttobetrag gerechnet - das ist mehr als die tatsächliche Mehrwertsteuer. Er hat sich also eher selbst beschissen.
@nielsreszies923718 күн бұрын
Das hängt mit dem deutschen Steuerrecht zu sammen, denn die Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag. Die Steuer wird zum Nettobetrag hinzugerechnet. Das sollte den Menschen erklärt werden.
@pharithmetik18 күн бұрын
Genau.
@hanssteuerfuzzi518218 күн бұрын
Ist richtig, im Gesetz steht (für den Grundfall der Lieferungen und sonstigen Leistungen), dass die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer das ist, was der Leistungserbringer erhält, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Damit gibt das Gesetz im Prinzip die Formel vor: Bemessungsgrundlage = Brutto/1,19
@Mathe_mit_ThomasBlankenheim18 күн бұрын
Ich störe mich häufig daran, dass in den Formeln oft dieser komische Faktor 100 bzw. der Nenner oder Divisor 100 verwendet wird. Dadurch werden die Formeln unnötig kompliziert und es wird schwieriger, sich das zu merken. Offenbar kommt dies dadurch zustande, dass man nicht mit dem Prozentsatz rechnet, sondern mit der Zahl vor dem Prozentzeichen. An der Stelle ist auch ein kleiner Fehler im Video, da 19 und nicht 19 % als Prozentsatz bezeichnet werden. Rechnet man dagegen mit dem Prozentsatz, kann man sich "Prozentwert = Grundwert * Prozentsatz" merken. Das geht viel einfacher und alle anderen Varianten ergeben sich durch Auflösen nach einem der Faktoren.
@pharithmetik18 күн бұрын
Danke für die Hinweise! Und ich finde die üblichen Formeln auch total doof
@wollek494118 күн бұрын
Übrigens hat bei der MWSt Reduktion auf 16% während der Corona Zeit schon kaum einer verstanden, dass der „Rabatt“ nur 2,5 und nicht 3% beträgt. 🙈 Zur Hülfe. 😧
@markusglaeser235717 күн бұрын
2,521%, soviel Zeit muss sein 😉
@whoff5918 күн бұрын
Die Rechnung am Anfang (19% MwSt. auf 31 Euro) wäre richtig gewesen, um aus einem Netto das Brutto auszurechnen. Eben nicht, wenn 31 Euro Verkaufswert vorgegeben wird, und dann der Anteil der Mehrwertsteuer ausgerechnet werden soll - das ist die Rückrechnung von Brutto zu Netto (bzw. Grundwert minus Netto). Bzw. die am Anfang ausgerechneten 5,89 Euro ist die Mehrwertsteuer, die der Christian für das Finanzamt draufschlagen müsste, wenn er Schuhe, die er selbst für 31 Euro gekauft hat, wieder z.B. an diesen Schuster weiterverkauft, für dann 36,89 Euro.
@christiand.229018 күн бұрын
Das ist leider nicht ganz richtig. Werden die Schuhe für 31,00 gekauft (brutto) und für 36,89 verkaufen (brutto), gehen nur 0,94 an das Finanzamt. Das sind dann 19% von der Differenz der beiden Nettobeträge. Also die Steuer auf den erwirtschafteten Mehrwert.
@Merilix218 күн бұрын
@@christiand.2290 Türlich dürfte er die Schuhe f. 36,89 brutto verkaufen und müsste 5.89 abführen. Er könnte aber auch 4.95 als Vorsteuer für die 31€ Kaufpreis geltend machen wenn das ein geschäftlicher Handel war. Das sind dann deine 0.94€ Differenz. Der letzte Käufer bezahlt die volle Zeche. Ist es nicht so?
@ralfbauerfeind823618 күн бұрын
...und der Schuster freute sich bislang jedes Jahr über eine Steuerrückzahlung weil er einfach zuviel Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt hat. 😂
@pharithmetik18 күн бұрын
Das könnte sein 🤣
@Fjord-ur18 күн бұрын
Welcher "Schuster" hat dann den besseren Stundenlohn?
@pharithmetik18 күн бұрын
Vermutlich derjenige, der bei seinen Leisten bleibt
@besenstielende565418 күн бұрын
Da freut sich das finanzamt auf ne ordentliche nachzahlung:-)
@christiand.229018 күн бұрын
Genau genommen hat der Schuster zuviel MwSt gezahlt und könnte sich über eine ordentliche Rückzahlung freuen, wenn das Finanzamt mitspielt.
@wollek494118 күн бұрын
@@christiand.2290Richtig. Rückzahlung. Ich frage mich gerade, wie das FA mit solchen Kunden umgeht. 🙈
@svenheine483918 күн бұрын
Ggf. Wollte er es ursprünglich auch ohne MWSt abrechnen ;‐) Du wolltest ja eine Rechnung. Also kommen die 19% drauf.
@pharithmetik16 күн бұрын
Nein, das wollte er nicht :)
@blauheimat7 күн бұрын
Außerdem muss im Kleingewerbe nach der Kleinunternehmerregel zwar kein MwSt ausgewiesen werden aber trotzdem mit berechnet.
@roland3et17 күн бұрын
Der Schuster hat recht: 5.89€ sind 19% von 31€. Es ist halt nur nicht die Mehrwertsteuer 😉 (wenn 31€ der Bruttopreis ist...). Witzig auch, ein ganzes Video über Mehrwertsteuer zu machen, ohne einmal das Wort Nettopreis in den Mund zu nehmen (oder hab ich's überhört?). Damit wäre doch alles einfach, klar und in wenigen Zeilen erledigt: Bruttopreis = 1.19 × Nettopreis MwSt = BP - NP = BP - BP/1.19 = BP(1-1/1.19) = BP×19/119 (natürlich nur bei 19% MwSt) Statt dessen so viele Wortschöpfungen wie Grund- und Prozentwert, Prozentsatz mit und ohne 100stel, auch der "Dreisatz" wird bemüht etc. etc. Ich weiß nicht, ob das alles wirklich dem besseren Verständnis der Prozentrechnung im Allgemeinen und der MwSt im Besonderen dient. Trotz dieser Kritik hier: Ich mag Ihre Videos und vor allem Ihren Vortragsstil sehr 👍! 🙂👻
@pharithmetik17 күн бұрын
Ich gebe dir Recht, aber ich wollte ein Video über Prozentrechnung machen und habe daher die üblichen allgemeinen Begriffe verwendet
@roland3et17 күн бұрын
@@pharithmetik Das is auch völlig ok! Aber falls Sie ein Folgevideo über weitere Anwendungen der Prozentrechnung planen (Zinsrechnung würde sich anbieten), dann könnten Sie ja nochmal explizit darauf hinweisen, dass dieses ominöse %-Zeichen nur eine andere Schreibweise für die Zahl 1/100 ist und daher in jedem Ausdruck und jeder Gleichung auch direkt und ohne die Gefahr, etwas falsch zu machen, durch 0.01 ersetzt werden kann. Das entmystifiziert die vielen Spezialbegriffe, entschlackt den ganzen Formelkram und kann vielleicht auch Schülern beim Verständnis helfen. 🙂👻